# taz.de -- Strafanzeige von Linken gescheitert: Merkel musste Mord nicht verhi… | |
> Beim US-Angriff auf den iranischen General wurde wohl Infrastruktur in | |
> Ramstein genutzt. Die Bundesregierung hatte keine | |
> „Erfolgsabwendungspflicht“. | |
Bild: Die Tötung Soleimanis durch die USA zu verhindern, war nicht Aufgabe der… | |
FREIBURG taz | Generalbundesanwalt Peter Frank leitet keine | |
Mordermittlungen gegen die Bundesregierung ein. Eine Strafanzeige von acht | |
Linken-Abgeordneten bleibt damit ohne Folgen. Die ablehnende Verfügung der | |
Bundesanwaltschaft (BAW) liegt der taz vor. | |
Die Strafanzeige richtete sich gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU), | |
Außenminister Heiko Maas (SPD) und weitere Mitglieder der Bundesregierung. | |
Sie war am 27. Februar erstattet worden. Die Abgeordneten warfen der | |
Regierung vor, nicht verhindert zu haben, dass die USA den Stützpunkt | |
Ramstein in Rheinland-Pfalz [1][bei der Tötung des iranischen Generals | |
Quassem Soleimani] nutzte. | |
Die Anzeige, an der mit Andrej Hunko, Hubertus Zdebel und Heike Hänsel drei | |
Mitglieder des Fraktionsvorstandes beteiligt waren, hatte damals vor allem | |
[2][innerhalb der Linken für Wirbel gesorgt]. Die Parteivorsitzende Katja | |
Kipping distanzierte sich via Twitter: „Diese Aktionen von 8 einzelnen | |
Abgeordneten halte ich für falsch. Sie war weder mit Fraktions- noch | |
Parteispitze abgestimmt.“ Dabei hatte die Strafanzeige juristisch durchaus | |
Substanz. | |
Anlass der Anzeige war der US-Drohnenangriff auf den iranischen General | |
Quassem Soleimani am 3. Januar. Der Angriff fand im Nachbarland Irak statt, | |
dabei starben sechs weitere Menschen, auch ein unbeteiligter irakischer | |
Flughafenmitarbeiter. Soleimmani galt als wichtiger Strippenzieher im Nahen | |
Osten, der mit Hilfe der von ihm kommandierten Al-Kuds-Brigaden die | |
iranische Expansion in der Region vorantrieb. Der Angriff wurde aber | |
[3][weithin als völkerrechtswidrig eingestuft]. Er führte auch fast zu | |
einem Krieg zwischen Iran und den USA. Am 8. Januar griff Iran als | |
Vergeltung zwei US-Stützpunkte im Irak an. | |
Die Linken-Abgeordneten werteten in ihrer Strafanzeige den Drohnenangriff | |
als Mord. Die Tötung Soleimanis sei heimtückisch und mit gemeingefährlichen | |
Mitteln erfolgt. Es habe hierfür auch keine Rechtfertigung gegeben. So habe | |
es damals keinen bewaffneten Konflikt zwischen Iran und den USA gegeben, | |
der eine Tötung von Kombattanten erlaubt hätte. Auch eine | |
Selbstverteidigung der USA scheide als Rechtfertigung aus. Zwar behauptete | |
US-Präsident Donald Trump, der den Schlag befohlen hatte, Soleimani habe | |
Angriffe auf US-Botschaften geplant, konkrete Beweise hierfür blieb er aber | |
schuldig. | |
Die Abgeordneten gehen davon aus, dass Ramstein bei dem Angriff eine | |
entscheidende Rolle spielte. Die USA versicherte zwar routinemäßig, in | |
Ramstein würden Drohnenangriffe „weder gestartet noch gesteuert“, doch das | |
ist auch nicht der Vorwurf. Vielmehr befindet sich auf dem Stützpunkt | |
Ramstein eine wichtige Relaisstation. Das Signal der Drohnensteuerung kommt | |
hier per Glasfaserkabel aus den USA an und wird dann per Satellit an die | |
Drohne weitergeleitet. | |
Wegen der Erdkrümmung können Drohnen im Irak nicht direkt aus den USA | |
gesteuert werden. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ging in | |
einem Urteil vom März 2019 davon aus, dass die USA für Drohnenangriffe | |
„technische Einrichtungen auf der Air Base Ramstein“ nutzen. Damals ging es | |
um Drohneneinsätze in Jemen. | |
Es war auch das OVG Münster, das die Bundesregierung verpflichtete, auf | |
eine völkerrechts-konforme Nutzung von Ramstein hinzuwirken. Die Linken | |
beriefen sich zudem auf das Bundesverfassungsgericht, das 2018 feststellte, | |
die Bundesregierung sei verpflichtet, „im eigenen Verantwortungsbereich das | |
Völkerrecht durchzusetzen, wenn dritte Staaten dieses verletzen“. Dies habe | |
die Bundesregierung bisher „offensichtlich unterlassen“, so die Linken in | |
ihrer Strafanzeige. Deshalb hätten sich die Regierungsmitglieder wegen | |
Beihilfe zum Mord durch Unterlassen strafbar gemacht. | |
Doch die Bundesanwaltschaft teilte den Anzeigenerstattern nun mit, dass sie | |
kein Ermittlungsverfahren gegen die Kanzlerin und ihre Minister einleiten | |
wird. Eine Straftat durch Unterlassen komme nicht in Betracht, weil es an | |
der hierfür erforderlichen „Garantenstellung“ der Regierungsmitglieder | |
fehle. Die Bundesanwaltschaft legt die Karlsruher Vorgabe so aus, dass es | |
der Bundesregierung vor allem verboten sei, „aktiv“ an völkerrechtswidrigen | |
Handlungen anderer Staaten auf deutschem Boden mitzuwirken. Es gebe aber | |
keine „Erfolgsabwendungspflicht dergestalt, dass bundesdeutsche | |
Funktionsträger strafrechtlich für Völkerrechtsverstöße von Hoheitsträgern | |
ausländischer Staaten einstehen müssten“. | |
Die Anzeigenerstatter zeigten sich in einer federführend vom Abgeordneten | |
Alexander Neu formulierten Stellungnahme enttäuscht. „Die | |
Bundesanwaltschaft versteckt sich hinter einer für sie bequemen und | |
verkürzten juristischen Sichtweise und schützt damit die verantwortlichen | |
Mitglieder der Bundesregierung.“ | |
19 Apr 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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