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# taz.de -- „Stoppt Höcke“-Petition: Faschist soll Grundrechte verlieren
> Im September sind in Thüringen Landtagswahlen. Doch der
> AfD-Spitzenkandidat soll nicht antreten können, fordert eine Petition.
Bild: Hält nicht allzu viel von Grundrechten, zumindest solange nicht seine ei…
Freiburg taz | Dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke sollen die
Grundrechte entzogen werden: „Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke:
Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht
einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellt.“
[1][Das fordert eine Petition], die der Physiker Indra Ghosh vor zwei
Monaten auf der Petitionsplattform des Kampagnen-Netzwerks Campact
veröffentlichte. Die Petition richtet sich an die Fraktionsspitzen aller
Bundestagsparteien (außer der AfD).
Anfangs stieg die Zahl der Unterzeichner:innen gemächlich, seit zwei
Tagen laufen jedoch die Campact-Server heiß. Pro Tag unterzeichnen rund
100.000 Personen. Das Kampagnenziel von einer halben Million Unterschriften
wird wohl noch im Laufe des heutigen Freitags erreicht. Grund für den Boost
ist vermutlich der bekanntgewordene rechtsextremistische [2][Plan für eine
großangelegte Vertreibung] („Remigration“) von Ausländer:innen und
allen, die von den Rechten dafür gehalten werden, also inklusive Deutsche
mit Migrationshintergrund.
Die Möglichkeit, Extremist:innen die Grundrechte zu entziehen, ist im
Grundgesetz vorgesehen. Voraussetzung ist laut Artikel 18, dass die
Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
missbraucht“ werden. Über die Grundrechtsverwirkung kann ausschließlich das
Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Grundrechtsverwirkung ist neben
dem Parteiverbot ein Instrument der „wehrhaften Demokratie“.
## Kein besonders effizientes Instrument
Laut Grundgesetz können insbesondere die politisch relevanten Grundrechte
entzogen werden, also Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, aber
auch das Eigentumsrecht. Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist zudem
vorgesehen, dass auch das Wahlrecht und die Befugnis, öffentliche Ämter
auszuüben, entzogen werden können. Nicht zuletzt darauf zielt die Petition
im Vorfeld der Thüringer Landtagswahl, die für September geplant ist.
[3][Björn Höcke] ist Spitzenkandidat der AfD und will Ministerpräsident
werden.
Einen Antrag auf Entziehung der Grundrechte können laut Gesetz lediglich
Bundestag, Bundesregierung oder eine Landesregierung stellen.
Bürger:innen können also nur an die Staatsorgane appellieren, diesen Weg
zu gehen.
Bisher gab es in Deutschland vier Anträge auf Entziehung der Grundrechte.
Betroffen waren ausschließlich Rechtsextremisten: [4][Otto-Ernst Remer]
(Vize-Vorsitzender der verbotenene Sozialistischen Reichspartei),
[5][Gerhard Frey] (Verleger der Nationalzeitung) sowie die Neonazis Thomas
Dienel und Heinz Reisz. Alle vier Anträge wurden vom
Bundesverfassungsgericht jedoch abgelehnt. Die letzte Ablehnung im Falle
von Dienel und Reisz erfolgte 1996 sogar ohne Begründung. Anträge auf
Grundrechtsverwirkung gelten deshalb bisher nicht gerade als besonders
effizientes Instrument.
Eine Karlsruher Entscheidung vor der Thüringer Landtagswahl wäre auch nicht
unbedingt zu erwarten. Die bisherigen Anträge wurden erst nach einer Dauer
von vier bis acht Jahren entschieden.
12 Jan 2024
## LINKS
[1] https://weact.campact.de/petitions/wehrhafte-demokratie-hocke-stoppen
[2] /Geheimtreffen-mit-Rechtsextremen/!5984871
[3] /Verfahren-wegen-Beleidigung-eingestellt/!5968418
[4] /Archiv-Suche/!1379713
[5] /Ex-DVU-Parteichef/!5072638
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Demos gegen rechts
Schwerpunkt AfD
Björn Höcke
Faschismus
Rechtsextremismus
Grundrechte
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