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# taz.de -- Senat zum Enteignung-Volksbegehren: „Diffuse Bedenken“
> Eigentlich waren sich Deutsche Wohnen enteignen und der Senat einig. Doch
> nun gibt es zum Unmut der Aktivisten erneut Gesprächsbedarf der Politik.
Bild: Maulkorb für Deutsche Wohnen und Co enteignen?
Berlin taz | Vor zwei Wochen schien alles in trockenen Tüchern. Nach einem
[1][Gespräch zwischen Vertreter*innen der Initiative Deutsche Wohnen und
Co enteignen und des Senats] waren scheinbar alle rechtlichen Zweifel an
dem geplanten Volksbegehren ausgeräumt. Ein Jahr hatten die
Mietenaktivist*innen auf die rechtliche Prüfung durch den Innensenator
gewartet.
Nach dem zweistündigen Gespräch, an dem unter anderen der Regierende
Bürgermeister Michael Müller und der Chef des Senatskanzlei, Christian
Gaebler (beide SPD), teilgenommen hatten, stand als Ergebnis, dass die
rechtliche Prüfung kurzfristig abgeschlossen werden soll. Entsprechend groß
war die Freude bei der Initiative.
Nun ist davon nichts mehr übrig, seit ein Aktivist einen Anruf aus dem
Hause von Innensenator Andreas Geisel (SPD) erhielt, in dem um ein erneutes
Gespräch gebeten wurde. „Es sollen Änderungen am Beschlusstext vorgenommen
werden“, sagt Initiativensprecher Ralf Hoffrogge im Gespräch mit der taz
– „das hinterlässt uns ratlos“.
Anders als vor allem aus der SPD behauptet, hat die Initiative kein
bindendes Gesetz vorgelegt, sondern einen Beschlusstext, also die
Aufforderung an den Senat, nach einem erfolgreichen Volksentscheid die
Enteignung per Gesetz zu regeln. Wörtlich heißt es: Der Senat werde „zur
Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien sowie Grund und
Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15
Grundgesetz aufgefordert“.
## Abgespeckte Version
In einem ersten Entwurf im Oktober 2018 nannte die Initiative konkretere
Punkte, etwa zu Entschädigungen oder Zeitplänen für die Erarbeitung eines
Gesetzes. Nach Kritik aus dem Senat hatte die Initiative einen weniger
detaillierten Text vorgelegt. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, sagt
Hoffrogge.
Der nun wieder strittige Text liege seit anderthalb Jahren vor, „und nun
kommen wieder diffuse Bedenken, die wir nicht nachvollziehen können“. Der
Aktivist kritisiert, die Unzuverlässigkeit: „Wir hätten erwartet, dass die
SPD sprechfähige Leute in das Gespräch schickt, und jetzt erfahren wir,
dass der nicht anwesende Innensenator etwas anderes sagt als der
Bürgermeister.“
Einem weiteren Gespräch werden sich die Aktivist*innen dennoch nicht
verschließen. „Wir möchten aber anders reden, seriös und verbindlich.
Deswegen brauchen wir schriftliche Vorlagen der verwaltungstechnischen
Bedenken und der vorgeschlagenen Formulierungsänderungen“, sagt Hoffrogge.
Vorgeschlagen hat die Initiative eine „transparente“, also
medienöffentliche Verhandlung. Schon Tage vor dem Anruf berichtete der
Tagesspiegel über die Forderung aus dem Innenressort. Demnach gehe es „um
eine klarere Formulierung in dem Text, dass das Volksbegehren den Senat in
einem eher appellativen Charakter auffordert“. Die Innenbehörde wollte sich
zu einer Anfrage der taz nicht äußern.
24 Jun 2020
## LINKS
[1] /Enteignungs-Volksbegehren-in-Berlin/!5689316
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Andreas Geisel
Deutsche Wohnen & Co enteignen
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