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# taz.de -- Reform-Ideen zu Hartz IV: Bier und Blumen gehören zum Leben
> Der Paritätische Gesamtverband präsentiert Reformideen zu Hartz IV: Mehr
> Absicherung für Niedrigverdiener und höhere Regelsätze gehören dazu.
Bild: Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Gesamtverbandes, hat zu Hartz I…
Berlin taz | In die Diskussion um Reformen der Hartz-Gesetze hat sich jetzt
auch der Paritätische Gesamtverband eingeschaltet. Hauptgeschäftsführer
Ulrich Schneider legte am Donnerstag ein Konzept vor, unter anderem mit
Reformideen zur Bezugsdauer des Arbeitslosgeldes I und zur Höhe des
Hartz-IV-Regelsatzes.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuvor angekündigt, sich die
Bedarfe von Hartz-IV-Empfängern „genauer anzugucken“, etwa das
Schulstarterpaket für Kinder und die Erstattung der Kosten von
Haushaltsgeräten. Auch Grünen Co-Chef Robert Habeck forderte ein „neues
Garantie-Sicherungssystem, das Armut verhindert“. „Es scheint Bewegung in
die Diskussion gekommen zu sein“, sagte Schneider
Laut des Konzeptes des Paritätischen soll die maximale Bezugszeit des
Arbeitslosengeldes I altersabhängig von derzeit 24 auf 36 Monate verlängert
werden. Vor dem Erlass der Hartz-Gesetze konnten langjährig Erwerbstätige
Arbeitslosengeld I bis zu 32 Monate lang beziehen.
Eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I ist für die Betroffenen
wichtig, weil diese Sozialleistung ohne Bedürftigkeitsprüfung und
Anrechnung von Vermögen oder Partnereinkommen gewährt wird. Außerdem werden
für die Bezugszeit Rentenbeiträge entrichtet. Nach dem Arbeitslosengeld I
erfolgt der Übergang in Arbeitslosengeld II, genannt Hartz IV.
## Stütze aufstocken
Wer als Single trotz Vollzeitjob weniger als ein monatliches
Bruttoeinkommen von 1 800 Euro hat, kommt allerdings im Falle der
Erwerbslosigkeit nur auf ein Arbeitslosengeld I, das unter dem
Existenzminimum, also unter den Hartz-IV-Sätzen liegt. Diese Erwerbslosen
müssen ihr Arbeitslosengeld I dann mit Leistungen aus Hartz IV aufstocken,
was wieder die gefürchtete Bedürftigkeitsprüfung zur Folge hat.
Für Vollzeiterwerbstätige aus dem Niedriglohnsektor wolle der Paritätische
daher ein „Mindestarbeitslosengeld“ einführen, erklärte Schneider. Dieses
soll etwas höher sein als die Hartz IV-Sätze und ohne Bedürftigkeitsprüfung
gewährt werden.
Schneider sprach sich auch für eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von
derzeit 416 Euro auf 571 Euro aus, eine alte Forderung des Paritätischen.
Der Regelsatz wird von der Bundesregierung unter Bezugnahme auf die
Konsumausgaben der untersten Einkommensgruppen errechnet, wobei aber
bestimmte angeblich nicht lebensnotwendige Posten, wie etwa Tabak, Bier,
Schnittblumen, Campingartikel, Tierfutter ausgespart werden. Der
Paritätische erweiterte in seiner Berechnung die Bezugsgruppe und lässt
auch diese Ausgaben als „regelbedarfsrelevant“ zu, was den rechnerischen
Regelsatz erhöht.
Die Reformideen des Paritätischen sind allerdings derzeit eine Utopie. Der
Koalitionsvertrag sieht keine Hartz-IV-Reformen vor, die Union auch nicht.
Lediglich SPD-Politiker melden Reformwünsche an.
26 Apr 2018
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Hartz IV
Schwerpunkt Armut
Langzeitarbeitslose
Hartz IV
Arbeitslosengeld
Hartz IV
Mindestlohn
Jobcenter
Hubertus Heil
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