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# taz.de -- Rechtsstreits um Mietendeckel: Ein Deckel – viele Richter
> Eine weitere Kammer des Berliner Landgerichts hält den Mietendeckel für
> verfassungsgemäß. Der Berliner Mieterverein fühlt sich bestätigt.
Bild: Protestaktion gegen die Klage von CDU und FDP gegen den Mietendeckel
Berlin taz | Wird der [1][Mietendeckel] halten? Eine Entscheidung der 66.
Kammer des Berliner Landgerichts vom Freitag gibt Grund zur Hoffnung. Die
Richter haben keine Zweifel, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im
Wohnungswesen in Berlin verfassungsgemäß ist. Einzig die Regelung, dass
zwischen dem Stichtag 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Gesetzes am
23. Februar keine Mietererhöhungen verlangt werden durften, zweifelten sie
an.
Zuvor hatte schon eine weitere Kammer das Gesetz für verfassungsgemäß
erachtet. Eine gegenteilige Auffassung vertrat die 67. Kammer: allerdings
in einem Fall, in dem eine Mieterhöhung noch vor dem Stichtag gefordert
wurde. Die Entscheidung wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
In Karlsruhe beschäftigen sich beide Senate mit dem Mietendeckel und
prüfen, ob Berlin die Kompetenz besitzt, Mietpreise zu regulieren – oder ob
dies einzig dem Bundesgesetzgeber über das Bürgerliche Recht obliegt, zu
dem auch das Mietrecht gehört. Darüber hinaus wird geprüft, ob die
Eingriffe in das Eigentum verhältnismäßig sind. Mit einer Entscheidung ist
voraussichtlich im kommenden Jahr zu rechnen.
Der Berliner Mieterverein, der am Dienstag über den Stand der Verfahren
informierte, hat auf Anfrage der Verfassungsrichter seine Stellungnahme zu
dem Gesetz eingereicht. Er argumentiert darin, warum das Gesetz aufgrund
der Lage am Wohnungsmarkt notwendig sowie zulässig ist.
Der Vereinsvorsitzende Rainer Tietzsch betonte Berlins Recht, Mietpreise
öffentlich-rechtlich zu regulieren – dies sei über viele Jahrzehnte bis zum
Beginn der 2000er Jahre normal gewesen. Mit der Föderalismusreform von 2006
sicherte sich der Bund nur in wenigen Punkten die Zuständigkeit im Bereich
des Wohnungswesens, in allen anderen gebe es eine Länderhoheit.
## Bayern bleibt Bayern
Dass das [2][Bayerische Verfassungsgericht zuletzt ein Volksbegehren für
einen Mietenstopp zurückwies,] habe laut Tietzsch keine Auswirkung auf die
Entscheidung über den Mietendeckel, gerade weil dieser mit der Einbindung
von Bezirksämtern und der Senatsverwaltung klar öffentlich-rechtlich
strukturiert sei. In Bayern sollten dagegen die Mieten eingefroren werden,
was auch als – unzulässiges – „Scharfstellen der Regelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches“ ausgelegt werden könnte.
Am „meisten Schwierigkeiten“ bei der Überprüfung des Mietendeckels wird
laut Rainer Tietzsch die Möglichkeit der Mietabsenkung in bestehenden
Verträgen machen, die ab November dieses Jahres möglich sein wird. Die
Beanstandung einzelner Punkte müsse aber nicht dazu führen, dass das
gesamte Gesetz für verfassungswidrig erachtet wird.
Laut Mieterverein-Geschäftsführer Reiner Wild ist es zudem
unwahrscheinlich, dass Vermieter damit durchkommen, jetzt vereinbarte
höhere [3][Schattenmieten] später nachzufordern. Doch die Praxis, neben der
erlaubten Miete eine Zweitmiete in die Verträge zu schreiben, führe zu
einer „massiven Verunsicherung“ der Mieter und Wohnungssuchenden. Der
Mieterverein betreibe zurzeit zwei Klagen gegen Schattenmieten vor dem
Amtsgericht und rechne mit einer ersten Entscheidung im Herbst.
4 Aug 2020
## LINKS
[1] /Mietendeckel/!t5567229/
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[3] /Tricks-gegen-Mietendeckel/!5694403/
## AUTOREN
Erik Peter
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