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# taz.de -- Polizei gibt persönliche Daten weiter: Bei Beschwerde ausgeliefert
> Eine Beschwerde über den rechten Polizeigewerkschafter Pfalzgraf zeigte:
> Stets reichte die Polizei die persönlichen Daten an die Polizisten
> weiter.
Bild: Gut informiert über politische Gegner: Bodo Pfalzgraf
Berlin taz | Die persönlichen Daten von Menschen, die sich bei der Polizei
Berlin über rechtsradikale Beamten beschweren, sind bislang umgehend an den
betreffenden Polizisten weitergeleitet worden. Diese gängige Praxis in der
Berliner Polizei ist durch eine Beschwerde von Christian Storch bekannt
geworden. Der Bundestagsmitarbeiter hatte sich im Juni 2020 bei der
Polizeipräsidentin Barbara Slowik über [1][den Vorsitzenden der
Polizeigewerkschaft, Bodo Pfalzgraf, beklagt].
Pfalzgraf, langjähriger Chef der populistischen Polizeigewerkschaft DPolG
Berlin, stand im Juni 2020 während der großen
Black-Lives-Matter-[2][Proteste] in der Kritik. Vom offizielle
Twitter-Account der DPolG schrieb er in Abgrenzung zum Hashtag
#blacklivesmatter der Protestbewegung [3][#Jedeslebenzählt] – und nahm
damit Anleihen an #alllivesmatter, einem Hashtag, den auch amerikanische
Neonazis gerne zur Diskreditierung der Bewegung verwenden. Im Zuge dessen
wurde auch thematisiert, dass Pfalzgraf in der Vergangenheit unter anderem
[4][Mitglied der rechtsextremen Republikaner war].
Christian Storch findet, dass Polizisten mit rechtsextremer Vergangenheit
nichts im Dienst zu suchen hätten. Er sagt: „Mein Ziel ist es nicht, die
gesamte Berliner Polizei zu diskreditieren. Im Gegenteil: Ich bin der
Überzeugung, dass die meisten Beamten gute Arbeit machen. Aber diejenigen,
die einen klaren rechtsextremen Hintergrund haben, sollten ausgeschlossen
werden!“ Deswegen habe er einen Beschwerdebrief an die Polizei aufgesetzt.
Die Polizei leitete im Rahmen des Beschwerdevorgangs den Brief ungeschwärzt
an Pfalzgraf weiter – mitsamt der persönlichen Adresse, der Handynummer und
der Mail-Adresse von Storch. Der ist darüber [5][zutiefst erschüttert]: „Es
kann doch nicht sein, dass die Daten von Bürgern an Beschwerdeempfänger
weitergegeben werden! Meine sensibelsten Daten liegen nun bei einem
ehemaligen Mitglied der rechtsextremen Republikaner herum.“
## Gesetze nutzen
Dass seine Daten weitergegeben wurden, hat Storch herausgefunden, nachdem
er eine erfolgreiche Informationsfreiheitsabfrage zum Vorgang an die
Behörde schickte. Diese teilte ihm auf erneute Beschwerde über die
Adressweitergabe dann mit, dass dies ein üblicher Vorgang sei und die
Vorgehensweise 2015 [6][mit der Datenschutzbehörde abgestimmt worden sei].
Zur Bearbeitung von Beschwerden gehöre, dass der Name des Betroffenen sowie
der Sachverhalt an den beschuldigten Polizisten mitzuteilen sei – auch weil
der Polizist zum Vorgang Stellung nehmen soll:
Etwaige Absprachen seien in der Datenschutzbehörde aber nicht bekannt, so
die aktuelle Beauftragte Maja Smoltczyk auf Anfrage der taz. Sie bestätigte
Storch, dass [7][die Weitergabe seiner sensiblen Daten unzulässig war].
Zwar dürfe die Polizei den Inhalt der Beschwerde ebenso wie [8][Storchs
Namen weitergeben], aber Adressdaten, Handynummer und Mail-Adresse nicht.
In ihrem Brief an Storch heißt es wörtlich: „Die Weitergabe Ihrer
personenbezogenen Daten war unzulässig. Dies ist zu bemängeln.“
Die Datenschutzbehörde stellte einen Mängelverstoß im Verantwortungsbereich
der Polizei fest und will den Vorgang nun zum Anlass nehmen, den
[9][Beschwerdeprozess bei der Polizei Berlin grundsätzlich zu überprüfen].
Personenbezogene Daten über den Namen hinaus seien in der Regel unkenntlich
zu machen: Ansonsten könnte „die Weitergabe von nicht erforderlichen
personenbezogenen Daten von Beschwerdeführer*innen eine abschreckende
Wirkung haben.“ Es sei zu befürchten, „dass dies künftig Bürger*innen
davon abhalten könnte, sich über Fehlverhalten von Mitarbeitenden der
Polizei Berlin zu beschweren“, so Smoltczyk. Ähnliche Beschwerden wie von
Storch habe es bislang aber nicht gegeben.
## Praxis geändert
Die Datenschutzbehörde erwarte, dass die Polizei sich von nun an
datenschutzkonform verhalte. Die Polizei habe gegenüber der Behörde
angekündigt, die entsprechende Geschäftsanweisung für Beschwerden zu
überarbeiten. Künftig sollen nur noch Namen und Sachverhalt bei Beschwerden
weitergegeben werden, nicht jedoch Mail-Adressen, Wohnanschrift und
Mobilfunknummer. „Diese Rechtsauffassung der Datenschutzbeauftragten wird
bei der Neufassung der internen Regelung berücksichtigt und bereits jetzt
umgesetzt“, heißt es.
Storch überlegt, gegen den festgestellten Datenschutzverstoß Klage
einzureichen. Zudem hat er noch eine erneute Informationsfreiheitsabfrage
gestellt zum Austausch zwischen Polizei und Datenschutzbehörde.
5 Sep 2021
## LINKS
[1] https://twitter.com/Storch_i/status/1269634313194278913
[2] /Black-Lives-Matter-Proteste-in-Berlin/!5687710
[3] /Kritik-an-Berliner-Polizeigewerkschaft/!5693685
[4] /DPolG-Chef-mit-rechter-Vergangenheit/!5695858
[5] https://twitter.com/Storch_i/status/1340201819490955264
[6] https://twitter.com/Storch_i/status/1433485533158809605/photo/1
[7] https://twitter.com/Storch_i/status/1433489044420317188/photo/1
[8] https://twitter.com/Storch_i/status/1433489044420317188
[9] https://twitter.com/Storch_i/status/1433491115420889088/photo/1
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Polizei Berlin
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Datenschutz
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