# taz.de -- Nach Protesten in Frankreich: Wiedereinführung von Pestizid gekippt | |
> Der französische Verfassungsrat hat die Wiedereinführung eines Pestizids | |
> gekippt. Mehr als zwei Millionen Menschen hatten eine Petition | |
> unterschrieben. | |
Bild: Französische Anbauer von Zuckerrüben – hier ein Feld bei Frankfurt �… | |
Paris taz | Die in Frankreich verbotenen Pestizide der | |
Neonikotinoid-Familie dürfen nun doch nicht erneut verkauft und in der | |
Landwirtschaft eingesetzt werden. Das haben am Donnerstagabend die neun | |
Richter des Verfassungsgerichts entschieden. Ihr Argument lautete, dass die | |
Wiedereinführung dieser Insektizide in Widerspruch zur Umweltcharta stehe, | |
die 2005 der französischen Verfassung beigefügt wurde. Ebenfalls | |
bemängelten die Verfassungsrichter, die befristete Wiederverwendung der | |
verbotenen Chemikalien nur durch bestimmte Agrarsektoren, und damit der | |
Geltungsbereich, sei unklar definiert. | |
Dass das höchste Verfassungsgericht damit die grundrechtlichen | |
Umweltschutzprinzipien über die unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen | |
gewisser Landwirtschaftssektoren stellt, ist über Frankreich hinaus von | |
Bedeutung. Ein Sieg ist das auch für die mehr als 2,1 Millionen | |
französischen Bürger und Bürgerinnen, die in einer Petition zu Händen der | |
Nationalversammlung verlangt hatten, aus Rücksicht auf die Gesundheit und | |
die Umwelt auf die Wiedereinführung der Neonikotinoide zu verzichten. | |
Die [1][Petition] war Anfang Juli von einer parteilosen Studentin lanciert | |
worden und hatte in kürzester Zeit einen Riesenerfolg, der die | |
Berufspolitiker und die Medien völlig überrascht hat. Denn das | |
Petitionsrecht war bisher eher als demokratisches Alibi betrachtet worden. | |
Der Publikumserfolg der Petition gegen die Neonikotinoide wird nun bestimmt | |
in anderen Fragen und Forderungen als Beispiel Schule machen. | |
Das Verfassungsgericht nahm indes nicht Stellung zu dieser Petition. Es | |
musste aufgrund einer Klage von Abgeordneten der linken Opposition ein | |
kürzlich verabschiedetes Landwirtschaftsgesetz unter die Lupe nehmen und | |
entscheiden, ob diese nach dem Senator Laurent Duplomb benannte und von | |
beiden Parlamentskammern schließlich angenommene Vorlage | |
verfassungsrechtlich kohärent und zulässig sei. | |
## Woanders legal | |
In dieser Loi Duplomb wurde auf Wunsch und Druck des mächtigen | |
Bauernverbands FNSEA unter anderem ein seit 2018 geltendes Verbot des | |
Pflanzenschutzmittels Acetamiprid aufgehoben. Dieses wird vor allem von den | |
Rüben- und Haselnussproduzenten als Insektizid verwendet. Obwohl die | |
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vor negativen Auswirkungen | |
auf das menschliche Gehirn warnte, darf Acetamiprid in der EU bis 2033 | |
legal eingesetzt werden – außer in Frankreich, wo aus medizinischen Kreisen | |
auch auf potenziell krebserregende Folgen dieser Moleküle hingewiesen | |
wurde. | |
Für die Imker ist dieses Insektizid, das nicht nur Läusen und anderen | |
Insekten den Garaus macht, schlicht ein „[2][Bienenkiller]“, der das | |
Überleben der Bienenvölker bedroht. Die Befürworter der Neonikotinoide | |
machten dagegen geltend, es sei für sie ein unzulässiger | |
Wettbewerbsnachteil in Europa, wenn nur Frankreich ihnen den Einsatz dieses | |
für sie unersetzbaren Pflanzenschutzmittels verbiete. | |
Nur teilweise kritisiert im Übrigen das Verfassungsgericht in seinem Urteil | |
die in der Loi Duplomb ebenfalls vorgesehenen administrativen | |
Erleichterungen bei der Schaffung immenser künstlicher | |
„Mega“-Wasserreserven. Staatspräsident Emmanuel Macron hat bereits erklär… | |
er werde das Gesetz nun in der von den Verfassungsrichtern korrigierten | |
Form umgehend in Kraft setzen. Einen Bedarf für eine erneute | |
Parlamentsdebatte, wie sie die Gegner und die Petition gegen die Loi Duplom | |
gefordert hatten, sieht er dagegen nicht. | |
8 Aug 2025 | |
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## AUTOREN | |
Rudolf Balmer | |
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