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# taz.de -- Nach Protesten in Frankreich: Wiedereinführung von Pestizid gekippt
> Der französische Verfassungsrat hat die Wiedereinführung eines Pestizids
> gekippt. Mehr als zwei Millionen Menschen hatten eine Petition
> unterschrieben.
Bild: Französische Anbauer von Zuckerrüben – hier ein Feld bei Frankfurt �…
Paris taz | Die in Frankreich verbotenen Pestizide der
Neonikotinoid-Familie dürfen nun doch nicht erneut verkauft und in der
Landwirtschaft eingesetzt werden. Das haben am Donnerstagabend die neun
Richter des Verfassungsgerichts entschieden. Ihr Argument lautete, dass die
Wiedereinführung dieser Insektizide in Widerspruch zur Umweltcharta stehe,
die 2005 der französischen Verfassung beigefügt wurde. Ebenfalls
bemängelten die Verfassungsrichter, die befristete Wiederverwendung der
verbotenen Chemikalien nur durch bestimmte Agrarsektoren, und damit der
Geltungsbereich, sei unklar definiert.
Dass das höchste Verfassungsgericht damit die grundrechtlichen
Umweltschutzprinzipien über die unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen
gewisser Landwirtschaftssektoren stellt, ist über Frankreich hinaus von
Bedeutung. Ein Sieg ist das auch für die mehr als 2,1 Millionen
französischen Bürger und Bürgerinnen, die in einer Petition zu Händen der
Nationalversammlung verlangt hatten, aus Rücksicht auf die Gesundheit und
die Umwelt auf die Wiedereinführung der Neonikotinoide zu verzichten.
Die [1][Petition] war Anfang Juli von einer parteilosen Studentin lanciert
worden und hatte in kürzester Zeit einen Riesenerfolg, der die
Berufspolitiker und die Medien völlig überrascht hat. Denn das
Petitionsrecht war bisher eher als demokratisches Alibi betrachtet worden.
Der Publikumserfolg der Petition gegen die Neonikotinoide wird nun bestimmt
in anderen Fragen und Forderungen als Beispiel Schule machen.
Das Verfassungsgericht nahm indes nicht Stellung zu dieser Petition. Es
musste aufgrund einer Klage von Abgeordneten der linken Opposition ein
kürzlich verabschiedetes Landwirtschaftsgesetz unter die Lupe nehmen und
entscheiden, ob diese nach dem Senator Laurent Duplomb benannte und von
beiden Parlamentskammern schließlich angenommene Vorlage
verfassungsrechtlich kohärent und zulässig sei.
## Woanders legal
In dieser Loi Duplomb wurde auf Wunsch und Druck des mächtigen
Bauernverbands FNSEA unter anderem ein seit 2018 geltendes Verbot des
Pflanzenschutzmittels Acetamiprid aufgehoben. Dieses wird vor allem von den
Rüben- und Haselnussproduzenten als Insektizid verwendet. Obwohl die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vor negativen Auswirkungen
auf das menschliche Gehirn warnte, darf Acetamiprid in der EU bis 2033
legal eingesetzt werden – außer in Frankreich, wo aus medizinischen Kreisen
auch auf potenziell krebserregende Folgen dieser Moleküle hingewiesen
wurde.
Für die Imker ist dieses Insektizid, das nicht nur Läusen und anderen
Insekten den Garaus macht, schlicht ein „[2][Bienenkiller]“, der das
Überleben der Bienenvölker bedroht. Die Befürworter der Neonikotinoide
machten dagegen geltend, es sei für sie ein unzulässiger
Wettbewerbsnachteil in Europa, wenn nur Frankreich ihnen den Einsatz dieses
für sie unersetzbaren Pflanzenschutzmittels verbiete.
Nur teilweise kritisiert im Übrigen das Verfassungsgericht in seinem Urteil
die in der Loi Duplomb ebenfalls vorgesehenen administrativen
Erleichterungen bei der Schaffung immenser künstlicher
„Mega“-Wasserreserven. Staatspräsident Emmanuel Macron hat bereits erklär…
er werde das Gesetz nun in der von den Verfassungsrichtern korrigierten
Form umgehend in Kraft setzen. Einen Bedarf für eine erneute
Parlamentsdebatte, wie sie die Gegner und die Petition gegen die Loi Duplom
gefordert hatten, sieht er dagegen nicht.
8 Aug 2025
## LINKS
[1] /Verbotene-Pestizide-in-Frankreich/!6103694
[2] /Pestizide-fuer-die-Zuckerproduktion/!5811769
## AUTOREN
Rudolf Balmer
## TAGS
Landwirtschaft
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