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# taz.de -- Verfahren gegen Bayer-Monsanto: Pestizid-Klage abgewiesen
> Ein französisches Gericht weist die Klage eines Elternpaares ab, die das
> Mittel für die Fehlbildung ihres Kindes verantwortlich macht.
Bild: Theo Grataloup verlässt mit seiner Familie den Gerichtssaal: „ein Kamp…
Paris taz | Das französische Gericht von Vienne hat eine Klage der Familie
Grataloup gegen Bayer-Monsanto abgewiesen. Es sei zivilrechtlich nicht
belegt worden, dass die Firma für die schweren Geburtsschäden ihres heute
18-jährigen Sohns Théo verantwortlich gemacht werden könne. Zudem sei nicht
genügend dokumentiert, welches Produkt von Monsanto genau verwendet worden
war.
Théo war 2007 schwerbehindert auf die Welt gekommen. Die ersten Jahre waren
für die ganze Familie äußerst hart: „Atmen, essen, sprechen, das war ein
täglicher Kampf“, sagte er selbst der Zeitung Le Monde. Nicht weniger als
55-mal ist der Junge operiert worden, er atmet und spricht dank eines
Luftröhrenschnitts durch ein Loch im Hals.
Erst später begannen seine Eltern, einen Zusammenhang zu einem Pestizid zu
sehen. Rund acht Monate vor Théos Geburt hatte seine Mutter einen
Rasenplatz mit dem [1][Unkrautvernichter Glypher] von Monsanto besprüht.
Sie wusste zu diesem Zeitpunkt weder, dass sie schwanger war, noch wie
gefährlich das von ihr verwendete Glyphosatprodukt sein könnte.
Seit die Familie 2018 ihre Klage gegen Bayer-Monsanto einreichte, stellte
das Unternehmen jede kausale Verbindung zwischen der Substanz und Théos
Gesundheitsproblemen in Abrede. Im März 2022 war indes der französische
Fonds zur Entschädigung von Pestizidopfern aufgrund der Informationen
[2][zu dem Schluss gekommen], es existiere die „Möglichkeit einer
Kausalität“, und sprach deshalb Théo eine monatliche Rente von rund 1.000
Euro zu.
## Gericht sah Mangel an Beweisen
Dem Gericht in Vienne dagegen genügten die Nachforschungen der Familie
Grataloup und Verurteilungen von Monsanto in anderen Ländern und anderen
Fällen nicht. Es berücksichtigte hingegen das Argument des Herstellers, es
sei nicht mit Sicherheit belegt, dass überhaupt Glypher eingesetzt worden
sei. Und die Klagenden hätten nicht präzisiert, welche der zahlreichen an
der Herstellung und am Vertrieb beteiligten Unternehmen in den USA,
Belgien, Italien oder Frankreich sie verantwortlich machten. Außerdem seien
damals die Glyphosate überall zugelassen gewesen. Heute sind diese
Pestizide in Frankreich für den privaten Einsatz verboten, on der
Landwirtschaft aber sind sie erlaubt.
Die Mutter, Sabine Grataloup, wusste von Beginn an, es würde „ein Kampf
David gegen Goliath“ werden. Doch im Unterschied zur Bibellegende hat
dieses Mal der übergroße Gegner, der Agrochemiekonzern, vor der ersten
gerichtlichen Instanz formell gesiegt.
Wie die Familie Grataloup in einer ersten Stellungnahme zum Urteil
schreibt, ist für sie der Kampf gegen die Pestizide damit nicht zu Ende,
dank der starken Solidarität wisse sie sich gegenüber einem mächtigen
Gegner nicht mehr allein. Eine Petition gegen ein neues
Landswirtschaftsgesetz, das unter dem Druck einer starken Lobby die erneute
Verwendung von verbotenen Neonicotinoiden („Bienenkiller“) erlaubt, zeige,
wie die öffentliche Meinung in Frankreich in dieser Frage immer stärker
besorgt sei.
31 Jul 2025
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Glyphosat/!t5008469
[2] /Glyphosat-Debatte-in-Frankreich/!5969532
## AUTOREN
Rudolf Balmer
## TAGS
Landwirtschaft
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Schwerpunkt Pestizide
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