# taz.de -- Maja T. nach dem Hungerstreik: Allein in Orbáns Ungarn | |
> 40 Tage war Maja T. im Hungerstreik. Doch die Isolationshaft bleibt. | |
> Verantwortung für die rechtswidrige Auslieferung hat bisher niemand | |
> übernommen. | |
Bild: Maja T. im Juni, zu Beginn des Hungerstreiks, im Prozess in Budapest – … | |
Berlin taz | Maja T. isst wieder. Am Montag hat die 24-jährige nonbinäre | |
Person aus Thüringen wieder angefangen, Nahrung zu sich zu nehmen, in | |
kleinen Portionen, ergänzt mit Vitaminen. [1][40 Tage lang war Maja T. | |
zuvor im Hungerstreik]. Aus Protest gegen die Isolationshaft in Ungarn, die | |
nun schon seit gut einem Jahr andauert. Gegen die rechtswidrige | |
Auslieferung. Gegen die angedrohten 24 Jahre Haft. | |
Es gehe Maja wieder etwas besser, sagt Vater Wolfram Jarosch. „Das ist eine | |
große Erleichterung.“ Maja T. hatte den Hungerstreik beendet, weil es | |
gesundheitlich nicht mehr anders ging. 14 Kilogramm Körpergewicht hatte T. | |
verloren, die Blutwerte waren kritisch, Leber und Niere angegriffen, die | |
Herzfrequenz zeitweise auf 30 Schläge pro Minute gesunken. Maja T. war in | |
ein Haftkrankenhaus an der ungarisch-rumänischen Grenze verlegt worden, 260 | |
Kilometer von Budapest entfernt. Ungarische Ärzte stellten eine | |
Zwangsernährung und die Implantation eines Herzschrittmachers in Aussicht. | |
Nun befindet sich T. weiter im Haftkrankenhaus, hinter Stacheldraht, weiter | |
in Isolationshaft. An der Situation der Antifaschist*in hat sich nichts | |
geändert. Auch nicht durch einen Besuch von Géza Andreas von Geyr, dem | |
Staatssekretär von Außenminister Johann Wadephul (CDU), am Dienstag bei der | |
Orbán-Regierung. Zum Ergebnis des Gesprächs wollte sich das Auswärtige Amt | |
nicht äußern, der Inhalt sei vertraulich. Zuvor schon aber hatte Wadephul | |
betont, dass Ungarn ein Interesse an einer eigenen Strafverfolgung | |
bekräftigt habe. Maja T. reagierte inzwischen mit einer Erklärung: „Werden | |
meine Forderungen weiter ignoriert, bin ich entschlossen, den Hungerstreik | |
erneut aufzunehmen.“ | |
Im Februar 2023 soll T. mit anderen deutschen Linken [2][mehrere | |
Rechtsextreme in Budapest brutal verprügelt haben], auch mit Schlagstöcken, | |
am Rande des „Tags der Ehre“, eines europaweiten Neonazi-Aufmarschs. Die | |
Angegriffenen erlitten Platzwunden, Knochenbrüche, Prellungen. Zurück in | |
Deutschland wurde T. im Dezember 2023 von Zielfahndern in einem Berliner | |
Hotel gefasst – zuvor hatten diese Telefone von Freunden überwacht und eine | |
Person auf dem Weg zu einem Treffen mit T. observiert. T. wurde in der JVA | |
Dresden inhaftiert – und am 28. Juni 2024, nach einem Beschluss des | |
Berliner Kammergerichts, nach Ungarn ausgeliefert. Rechtswidrig, wie das | |
Bundesverfassungsgericht später feststellt. | |
## Bisher nicht nachgewiesen, ob Maja T. mit angriff | |
[3][Seit Februar läuft in Budapest nun ein Prozess gegen Maja T.] – mit | |
einer Strafandrohung von 24 Jahren Haft. Die Beweisaufnahme konnte bisher | |
nicht nachweisen, dass T. zu den vermummten Angreifern gehörte: Es gibt | |
Videos, die Maja T. laut Ermittlern „wahrscheinlich“ damals in Budapest | |
zeigen. Auf den Tatvideos selbst aber sind nur Vermummte zu sehen. Maja T. | |
selbst schweigt zu den Vorwürfen, erklärte zu Prozessbeginn lediglich, es | |
gebe in der Anklage „kein einziges Wort, das mein Leben, meine | |
Persönlichkeit skizziert und auf Tatsachen beruht“. | |
Auch Vater Wolfram Jarosch pocht auf die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe | |
müssten natürlich geklärt werden, sagt er. Aber rechtsstaatlich. Zuletzt | |
war der 54-jährige Biologielehrer aus Protest von Jena, der Heimatstadt der | |
Familie, nach Berlin gelaufen. Dem Auswärtigen Amt übergab er dort eine | |
Petition mit gut 100.000 Unterschriften, die eine Rücküberstellung von Maja | |
T. nach Deutschland fordern. Am Mittwoch machte sich Jarosch erneut auf den | |
Weg, [4][von der JVA Dresden nach Budapest,] 800 Kilometer zu Fuß – | |
hungernd. Ein Marsch für Gerechtigkeit, sagt er. | |
## Sachsens Staatsschutz-Chef verteidigt Auslieferung | |
Auch eine andere Frage treibt den Vater um. Wer übernimmt Verantwortung für | |
die rechtswidrige Auslieferung seines Kindes vor einem Jahr? Bisher | |
niemand. Eine neue Debatte darüber entfachte ausgerechnet Denis Kuhne, Chef | |
des Staatsschutzes Sachsen, dem die Soko Linx untersteht, die auch gegen | |
Maja T. ermittelte. [5][In einem Interview mit der Sächsischen Zeitung] | |
kritisierte er kürzlich, es finde im Fall Maja T. eine Täter-Opfer-Umkehr | |
statt. Schließlich gehe es bei den Budapest-Angriffen um versuchten Mord | |
und eine kriminelle Vereinigung. Dass die Auslieferung verfassungswidrig | |
war, sei „eine verkürzte Darstellung“. Das Verfassungsgericht habe nur | |
gerügt, dass das Berliner Gericht die Haftverhältnisse für nonbinäre | |
Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft habe – nicht dass diese | |
tatsächlich „unmenschlich“ seien. Dass Ungarn autokratisch sei, sieht Kuhne | |
nur „angeblich“ so. Und warnte, die Proteste für T. könnten sich | |
radikalisieren. | |
Wolfram Jarosch empören die Aussagen Kuhnes. Er betont erneut die | |
Unschuldsvermutung und spricht von „ungeheuerlichen Unterstellungen“, | |
fordert eine öffentliche Entschuldigung. Gerade er habe sich immer für | |
friedlichen Protest eingesetzt, sei mit seinen Fußmärschen vorangegangen. | |
„Wie kann man noch friedlicher demonstrieren?“ Auch Kuhnes Bild von Ungarn | |
sei verharmlosend, sagt Jarosch. Tatsächlich hat die EU Ungarn zuletzt | |
wegen Rechtsstaatsverstößen Fördermittel in Milliardenhöhe vorenthalten. | |
Das Land steht in der Kritik wegen seines Vorgehens gegen NGOs und die | |
queere Community. | |
Auch der grüne Bundestagsabgeordnete Helge Limburg kritisiert Kuhne scharf: | |
„Der Staatsschutzchef relativiert den Verfassungsbruch seiner Behörde.“ | |
Kuhne müsse sich fragen, „ob er seiner Aufgabe, nämlich diesen Rechtsstaat | |
zu schützen und zu verteidigen, noch gewachsen ist“. Sven Richwin, Anwalt | |
von Maja T., nennt Kuhnes Aussagen „irritierend plump“. Der Beschluss des | |
Verfassungsgerichts sei eindeutig. | |
So hatte das oberste Gericht explizit erklärt, dass mit der Auslieferung | |
Maja T.s Grundrechte verletzt wurden. Zwar erfolgte dies mit der | |
Begründung, dass das Gericht nicht ausreichend geprüft habe, welche | |
Haftumstände nonbinäre Personen in Ungarn erwarteten und konkret Maja T. | |
Aber das Gericht sah sehr wohl „hinreichende Anhaltspunkte für systemische | |
oder allgemeine Mängel“. Es verwies etwa auf einen Bericht der NGO | |
„Hungarian Helsinki Committee“, auf eidesstattliche Erklärungen ehemaliger | |
Inhaftierter und auf die Einschätzung des Berliner Kammergerichts selbst, | |
das noch bei der Haftanordnung gegen T. der ungarischen Regierung eine | |
„gender-, homo- und transfeindliche Politik“ attestierte. | |
Das Berliner Gericht hatte am Ende dennoch dem Auslieferungsersuchen | |
zugestimmt, [6][da es sich auf Zusicherungen des ungarischen | |
Justizministeriums verließ], dass es für T. menschenrechtskonforme | |
Haftbedingungen geben werde und die Option, nach einer möglichen | |
Verurteilung die Haftstrafe in Deutschland abzusitzen. Angaben, so das | |
Bundesverfassungsgericht, die genauer hätten überprüft werden müssen. | |
## Auslieferung schon Tage im Voraus genau vorbereitet | |
Unterlagen, welche die taz einsehen konnte, zeigen zudem, wie Berliner und | |
sächsische Behörden die Verteidiger von Maja T. bei der Auslieferung | |
überrumpelten. Schon am 20. Juni 2024, acht Tage vor dem Termin, schrieb | |
das Berliner LKA vertraulich an die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, | |
dass die Auslieferung von T. „noch nicht offiziell verkündet“ sei, aber in | |
einer knappen Woche erfolgen solle. Zu rechnen sei dann mit „gewalttätigen | |
Protesten und Störaktionen“. Deshalb müsse die Auslieferung „zeitnah“ | |
erfolgen. Auch die sächsische Polizei wurde eingeweiht. Der Plan war | |
zunächst, T. mit einem regulären Linienflug nach Ungarn zu bringen, in | |
Begleitung von Beamten. Später wurde die Idee verworfen und ein | |
Hubschrauber organisiert, der in Dresden bereitstehen sollte. Intern wurde | |
„strikte Geheimhaltung“ eingefordert, Polizeikräfte wurden unter einer | |
Legende für einen nächtlichen Einsatz angefordert. | |
Am Mittag des 27. Juni dann fällte das Berliner Kammergericht seinen | |
Beschluss und erklärt die Auslieferung von T. für zulässig. Um 13.30 Uhr | |
wurden die sächsische und Berliner Polizei informiert, die JVA Dresden, die | |
Bundesanwaltschaft, die Bundespolizei und das BKA. Wer nicht informiert | |
wurde: die Verteidiger von T. Das erfolgte erst dreieinhalb Stunden später, | |
um 17.05 Uhr – nach Feierabend der Anwälte. | |
In der folgenden Nacht klopften Beamte um kurz vor 2 Uhr an die Zellentür | |
von Maja T. in der JVA Dresden. Erst nach mehrfachen Insistieren T.s soll | |
ein Anruf mit Verteidiger Maik Elster möglich gewesen sein. Der soll einem | |
LKA-Beamten mitgeteilt haben, dass man Verfassungsbeschwerde einlegen | |
werde. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft beteuerte später, dass nur | |
allgemein eine Beschwerde angekündigt wurde – was der Verteidiger | |
bestreitet. Später räumt die Behörde ein, sie habe nicht genau gewusst, was | |
der Verteidiger dem LKA-Beamten gesagt hatte. Einen direkten Kontakt zur | |
Staatsanwaltschaft in der Nacht verweigerte das LKA den Anwälten und | |
verwies auf die Geschäftszeiten. Um 3.25 Uhr wurde T. aus der Zelle geholt, | |
vom Flughafen Dresden zur österreichischen Grenze geflogen und um 6.50 Uhr | |
der Polizeiinspektion Schärding abgesetzt. Von dort ging es mit einem | |
Transporter nach Ungarn, wo T. um 10 Uhr an ungarische Polizisten übergeben | |
wurde. | |
## Vater stellte sich vor Gefängnis-Ausfahrt | |
Die Familie wurde derweil im Unklaren über den Verbleib von T. gelassen. | |
Noch in der Nacht eilte Vater Wolfram Jarosch zur JVA Dresden, fragte nach | |
dem Verbleib seines Kindes und wollte die Gefängnisleitung sprechen. Das | |
wurde ihm verwehrt. Als kurz vor acht Uhr am Morgen zwei Polizeifahrzeuge | |
aus der JVA kamen, verstellte er ihnen den Weg, wich kurz darauf aber zur | |
Seite. Auch einige Unterstützer*innen waren vor Ort und die | |
Großeltern, sie hatten für den Tag einen Besuchstermin bei T. Um kurz vor | |
10 Uhr teilte die JVA den Angehörigen mit, dass T. nicht mehr vor Ort sei. | |
Kurz darauf warnte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft intern diverse | |
Behörden, dass aufgrund [7][eines ersten taz-Artikels] die Öffentlichkeit | |
nun über die Auslieferung Bescheid wisse – aber nicht, dass diese bereits | |
„abgeschlossen“ sei. | |
Auch die Verteidiger wussten nichts über den Verbleib von Maja T. Um 7.38 | |
Uhr schickten sie einen über Nacht geschriebenen Eilantrag ans | |
Bundesverfassungsgericht, um die Auslieferung noch zu stoppen. Karlsruhe | |
informierte darüber auch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Um 10.50 | |
Uhr untersagte das Gericht dann die Auslieferung – auch weil T. „keine | |
realistische Möglichkeit“ gehabt habe, vom Rechtsschutz Gebrauch zu machen. | |
Die Staatsanwaltschaft antwortete darauf nur, dass Maja T. längst in Ungarn | |
sei und man keinen Zugriff mehr habe. | |
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erklärte später nur, dass man | |
die Entscheidung des Verfassungsgerichts „zur Kenntnis genommen“ habe. Die | |
Auslieferung könne aber „nicht rückgängig gemacht werden“. Sachsens | |
Innenminister Armin Schuster (CDU) beteuerte, die sächsische Polizei habe | |
nur Amtshilfe geleistet. „Originär zuständig“ seien die Berliner Behörden | |
gewesen, die auch die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit getragen hätten. | |
## SPD-Mann sieht Vertrauen „massiv infrage“ gestellt | |
Wolfram Jarosch dagegen fordert Konsequenzen. „Hier wurden nicht nur die | |
Rechte meines Kindes missachtet. Es handelt sich um einen gezielten Angriff | |
auf die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat.“ Auch der | |
SPD-Bundestagsabgeordnete Falko Droßmann, der T. in ungarischer Haft | |
besuchte, fordert, die Auslieferung müsse „umfassend juristisch und | |
politisch aufgearbeitet“ werden. Der Vorgang stelle das Vertrauen in | |
rechtsstaatliche Verfahren „massiv infrage“. Maja T. gehöre nach | |
Deutschland zurückgeholt. | |
Auch Landespolitiker*innen sehen die Sache längst nicht | |
abgeschlossen. Die sächsische Linken-Abgeordnete Jule Nagel fordert ebenso | |
ein Ende „des rechtswidrigen Zustands“ und die Rückholung von Maja T. Auch | |
sie kritisiert Staatsschutzchef Kuhne scharf. Ihr Berliner Parteikollege | |
Niklas Schrader sieht auch Berlins Justiz weiter „für dieses | |
menschenrechtliche Debakel“ mitverantwortlich. „Da reicht es nicht, wie die | |
Justizsenatorin beschämt in die Luft zu gucken und keine Verantwortung zu | |
übernehmen.“ | |
Und so setzt Wolfram Jarosch seinen Protest-Hungermarsch nach Budapest | |
fort, erreichte am Freitag Prag. Und Maja T. sitzt weiter in | |
Isolationshaft. Gerade erst lehnte ein Berufungsgericht einen Antrag von T. | |
auf Hausarrest ab. Wegen fortdauernder Fluchtgefahr, aber auch weil T. | |
„nicht das geringste Anzeichen einer freiwilligen Unterwerfung“ zeige und | |
versucht habe, mit dem Hungerstreik Druck auf das Gericht aufzubauen. | |
19 Jul 2025 | |
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## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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