# taz.de -- Lockdown in Deutschland verlängert: Homeoffice nur als Angebot | |
> Was gilt jetzt in Schulen, Betrieben und zu Hause? Wir geben Antworten | |
> für die nächste Runde des Lockdowns, die kommenden Mittwoch beginnt. | |
Bild: Ob die Schulen bis Mitte Februar geschlossen bleiben, liegt im Ermessen d… | |
Wann können die Kinder wieder zur Schule gehen? | |
Das liegt im Ermessen der Länder. Die Formulierung im [1][Beschluss] ist | |
jedenfalls nicht eindeutig. Die Schulschließungen sollen demnach | |
„grundsätzlich“ bis zum 14. Februar weiter gelten – alternativ ist aber … | |
„die Präsenzpflicht ausgesetzt“. Die Kinder müssen also nicht in der Schu… | |
erscheinen, doch wenn die Eltern das wollen, dann können sie es. Der | |
Beschluss betont sogar: „Geschlossene Schulen bleiben nicht ohne negative | |
Folgen.“ Die widersprüchlichen Formulierungen sind die Folge eines Streits | |
der Kanzlerin mit einzelnen Länderchefs. Angela Merkel wollte lieber alles | |
zu halten. Baden-Württemberg scherte nun jedoch prompt aus den | |
Schulschließungen aus: Schon Anfang Februar sollten Grundschulen und Kitas | |
öffnen – „schrittweise“ und „wenn die Infektionslage es zulässt“. Im | |
Prinzip haben auch die anderen Länder jetzt zumindest die Möglichkeit einer | |
früheren Lockerung und Öffnung. | |
Kann ich als Arbeitnehmer:in jetzt auf einem Homeoffice-Arbeitsplatz | |
bestehen? | |
Nein. Experten bewerten die Verordnung, mit denen das | |
Bundesarbeitsministerium am Mittwoch die Coronabeschlüsse umsetzt, als eher | |
schwach. „Sie fordert lediglich die Arbeitgeber auf, eine [2][Option auf | |
Homeoffice] anzubieten“, sagt Arbeitsrechtsexperte Sven Lombard von der | |
Kanzlei Simmons & Simmons in Düsseldorf. Diese Ermutigung bezieht sich aber | |
nur auf die Betriebe, ein Recht auf Homeoffice für die Beschäftigten ist | |
nicht vorgesehen. Dazu kommt die Einschränkung, kein Homeoffice ermöglichen | |
zu müssen, „wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen“. Das liege jedoch … | |
Ermessen des Arbeitgebers, so Lombard. Wenn dieser beispielsweise | |
befürchtet, dass durch die Heimarbeit Betriebsgeheimnisse gefährdet sind, | |
müsse er dem Wechsel ins Homeoffice nicht zustimmen. Eine Pflicht, in | |
bessere IT zu investieren und einen abhörsicheren Zugang oder einen guten | |
Dienst-Laptop zur Verfügung zu stellen, bestehe dagegen nicht. Einzelne | |
Länder preschen jedoch mit stärkeren Regelungen vor. So plant Berlin eine | |
Homeoffice-Pflicht für alle ein. | |
Kann ich klagen, wenn der Arbeitgeber mir jetzt noch das Homeoffice | |
verweigert? | |
Nein, die Gerichte sind nicht zuständig. Schließlich hat die Regierung kein | |
einklagbares Recht auf Homeoffice geschaffen, sie fordert nur die Firmen | |
auf, es gegebenenfalls anzubieten. „Es ist allenfalls möglich, sich an die | |
zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden“, sagt Lombard. Viel Glück damit, | |
schließlich sind die Behörden ihrerseits derzeit stark gefordert. „Im | |
Rahmen der Coronaprävention ist die Erreichbarkeit des Landesamtes für | |
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin derzeit | |
stark eingeschränkt“, heißt es beispielsweise in Berlin. | |
Müssen Betriebe den Betriebsrat in die Umsetzung der Verordnung | |
einbeziehen? | |
Ja. „Die Mitbestimmungspflicht gilt weiter, wo Arbeitszeiten, Pausen und | |
dergleichen betroffen sind“, sagt Lombard. Das gilt auch für die Bildung | |
von „kleinen Arbeitsgruppen“, die zeitversetzt arbeiten sollen. Eine | |
entsprechende Umgestaltung der Abläufe bei Einbeziehung des Betriebsrats | |
bis zum Inkrafttreten der Verordnung am kommenden Mittwoch hält Lombard für | |
„fast unmöglich“. | |
Mein Job lässt sich gut von zu Hause erledigen, ich fahre aber lieber ins | |
Büro. Muss ich jetzt ins Homeoffice? | |
Nein, es handelt sich nur um ein Angebot. | |
Welche Regeln gelten jetzt vor Ort im Betrieb? | |
Da, wo Anwesenheit unvermeidlich ist und keine großen Abstände zwischen den | |
Mitarbeitern herrschen, muss die Chefin für Masken sorgen. Die Zeit, in der | |
irgendwelche Stoffstreifen vor dem Mund ausreichten, ist vorbei: Der | |
Beschluss sieht ausdrücklich vor, dass „medizinische“ Masken zu tragen | |
sind. | |
Welche Masken muss ich jetzt im ÖPNV und in Läden tragen? | |
Ebenfalls [3][„medizinische“ Masken]. Die „Alltagsmaske“ reicht auch hi… | |
nicht mehr aus. Das gilt auch für Besuche in Alten- und Pflegeheimen und | |
von Gottesdiensten. | |
Was ist mit „medizinischen Masken“ gemeint? | |
Das Papier von Bund und Ländern nennt konkret OP-Masken oder Masken der | |
Standards KN95, N95 oder FFP2. Auf der Seite des Bundesinstituts für | |
Arzneimittel und Medizinprodukte findet sich dazu eine Klarstellung. | |
OP-Masken sind demnach chirurgische Masken der Typen II und IIR. Diese sind | |
ab 50 Cent pro Stück zu haben. KN95 ist ein chinesischer Standard für | |
Masken, die feinste Teilchen aus der Luft filtern und damit wirklich vor | |
Viren schützen. FFP2 ist das europäische Gegenstück dazu. Diese Typen gibt | |
es ab zwei Euro pro Stück. | |
Gelten neue Einschränkungen für private Kontakte? | |
Nein. Eine ganze Reihe von Vorschlägen, die im Vorfeld zur Diskussion | |
standen, standen in Wirklichkeit zwischen den Regierungschef:innen gar | |
nicht zur Debatte. Es gibt weder Ausgangssperren noch weitere | |
Einschränkungen privater Treffen. Daher gilt weiter: Die Mitglieder eines | |
Haushalts dürfen je mit einer Person eines anderen Haushalts | |
zusammentreffen. Die Regierungen erneuerten jedoch den Appell, diese Regel | |
nicht auszureizen und insgesamt möglichst wenige Leute zu treffen. | |
20 Jan 2021 | |
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## AUTOREN | |
Finn Mayer-Kuckuk | |
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