# taz.de -- Kommentar Bomben auf Klinik in Kundus: Möglicherweise ein Kriegsve… | |
> Die Bombardierung der Klinik in Kundus zeigt Parallelen zu einem | |
> tödlichen Luftangriff auf zwei Tanklaster vor sechs Jahren am gleichen | |
> Ort. | |
Bild: Das zerstörte Krankenhaus der Ärzte ohne Grenzen in Kundus | |
Das Nachspiel zum Luftangriff auf eine Klinik im afghanischen Kundus am | |
Wochenende beginnt, dem Fall des deutschen Bundeswehrobersten Georg Klein | |
zu ähneln, der dort im Jahr 2009 einen ähnlichen Angriff auf zwei von den | |
Taliban gekaperte Tanklaster anordnete. | |
Zahlreiche Zivilisten kamen dabei ums Leben, obwohl ein afghanischer | |
Zuträger behauptet hatte, in der Nähe würden sich nur Kämpfer aufhalten. | |
Auch bei der Klinik scheint es sich erst einmal um einen | |
„Aufklärungsfehler“ zu handeln. Die Betreiber hatten allen Seiten die | |
Koordinaten übermittelt, angegriffen wurde trotzdem. | |
Die Parallelen gehen weiter: Die afghanische Regierung soll den Angriff | |
erbeten haben, um eigene Truppen zu schützen – angeblich schossen Taliban | |
vom Klinikgelände aus. Oberst Klein hatte seinerzeit gefürchtet, die Tanker | |
könnten zu Bomben gegen ein Bundeswehrlager umfunktioniert werden, obwohl | |
die Lkws in einem Flussbett festsaßen. Unabhängig davon, ob jetzt Taliban | |
vor Ort waren oder nicht: Das internationale humanitäre Recht verbietet | |
einen Angriff auf ein Krankenhaus, solange sich darin Zivilisten aufhalten. | |
Zunächst muss versucht werden, sie zu evakuieren. | |
Das ist nicht geschehen. Aber auch von der Absicht hängt ab, ob bei dem | |
Geschehen ein Kriegsverbrechen vorliegt. Jedenfalls dürfen die | |
Beschuldigten – Nato, USA und Kabul – den Vorfall nicht selbst untersuchen. | |
In Kundus wird aber auch ein weiteres Grundproblem des | |
Afghanistan-Militäreinsatzes sichtbar: Dortige Regierungsvertreter kennen | |
oft eigenes und internationales Recht nicht oder ignorieren es. Insofern | |
sind die Toten in der Kunduser Klinik der Kollateralschaden einer | |
Strategie, die Taliban zu bekämpfen, oft ohne Rechtsstaatlichkeit | |
einzuhalten. (Dort dürfen ja auch Gefangene außergerichtlich festgehalten | |
und pauschal alle Einwohner abgehört werden.) Diese Strategie muss geändert | |
werden, bevor der Einsatz verlängert wird. | |
6 Oct 2015 | |
## AUTOREN | |
Thomas Ruttig | |
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