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# taz.de -- Juristischer Streit um das Krim-Gold: Die Eigentumsfrage ist weiter…
> Kulturschätze, die zur Zeit der Annexion der Krim in Amsterdam
> ausgestellt waren, müssen einem Urteil zufolge in die Ukraine zurück.
Bild: Eines der Exponate aus der Krim-Sammlung
Amsterdam taz | Das Allard-Pierson-Museum in Amsterdam muss die 2014
ausgestellten Kulturschätze – bekannt als “Krim- Gold“ – in die Ukraine
übergeben. Dieses Urteil verkündete das Gericht in der niederländischen
Hauptstadt am Mittwoch. Empfänger der Ausstellungsstücke ist das Nationale
Historische Museum in Kiew. Grund der Entscheidung: die Export- Lizenz war
seinerzeit von der ukrainischen Regierung unterzeichnet worden. Vor Ort
soll dann ein Gericht darüber befinden, ob die Schätze dauerhaft in Kiew
bleiben oder an ihre Herkunftsorte, vier Museen auf der Krim, zurückgegeben
werden.
Das Gericht sieht das “Krim-Gold“ als Teil des kulturellen Erbes der
Ukraine an. Auf der die Grundlage der UNESCO-Kulturgüter-Konvention von
1970 müssten die Ausstellungsstücke dem Staat zurückgegeben werden, mit dem
die Leihe ausgehandelt wurde. Da die Krim kein unabhängiger Staat sei,
könne dies nur die Ukraine sein. Die ausleihenden Museen hatten vor Gericht
die im Leih-Vertrag vereinbarte Rückgabe gefordert.
Die Ausstellung “Die Krim – Gold und Geheimnisse des Schwarzen Meeres“, d…
zuvor auch in Bonn gastierte, geriet 2014 zwischen die Fronten der
politischen Entwicklungen. Zum Zeitpunkt des Krim-Referendums und des
international nicht erkannten Beitritts zur Russischen Föderation lagen
unter anderem eine Schwertscheide und ein Prunkhelm aus Gold sowie
zahlreiche Juwelen in den Vitrinen des archäologischen Museums, das zur
Universität von Amsterdam gehört.
Seither fordert die ukrainische Regierung den Rücktransport der Schätze. Im
Mai 2014 erklärte sie sich offiziell anstelle der Museen als für die
Bewahrung der Schätze zuständig. Die vier Museen dagegen, darunter das
Tavrida- Museum in Simferopol, fordern, dass sie ihre Exponate
zurückerhalten, die jeweils einen wichtigen Teil ihrer Kollektionen
ausmachen. Im Lauf der Gerichtsverhandlung in Amsterdam wiesen die Museen
Befürchtungen zurück, wonach die Schätze nach Russland gingen, würden sie
den Prozess gewinnen.
## Ein Fehler
Gerichtsmitarbeiterin Illya Bilderbeek betonte nach dem Urteil, die
endgültige Eigentumsfrage sei noch nicht geklärt. Zum Zeitpunkt des
Transports der Schätze jedoch sei die Krim Teil der Ukraine gewesen,
weswegen die Exponate auch dorthin zurück müssten. Die Kuratorin der
Austellung, Valeria Mordvincera, reagierte in Amsterdam niedergeschlagen
auf das Urteil. “Ein Fehler“, kommentierte sie die Entscheidung. Die
Exponate seien wichtige Zeugnisse der kulturellen Identität der Krim.
Michiel van Leeuwen, Anwalt der Krim-Museen, befürchtet, diese hätten bei
einem Prozess in der Ukraine “nicht den Hauch einer Chance “. Es ist daher
wahrscheinlich, dass die Museen von der dreimonatigen Berufungsfrist
Gebrauch machen werden. Während dieser Zeit bleiben die Exponate in der
Obhut des Museums, dem die Ukraine ein Teil der Kosten dafür – rund ein
Drittel der veranschlagten 300.000 Euro – erstatten muss.
Sein Gegenpart, Maarten Sanders, sprach von einem “deutlichen Urteil“. Im
Laufe des Prozesses hatte er erklärt, solange die Krim besetzt sei, müssten
die Objekte nach Kiew gebracht werden. Zudem warf er den Museen vor, durch
eine Neugründung als russische Institutionen aktiv an der Besatzung
mitgearbeitet zu haben. Die Museen indes betonten ihre Neutralität. Sie
hätten “russisch werden“ müssen, um Zugang zu Subventionen zu erhalten.
14 Dec 2016
## AUTOREN
Tobias Müller
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Kyjiw
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Ukraine-Krim-Krise
Amsterdam
Kulturgüter
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