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# taz.de -- Handynummern werden weiter registriert: Kein Recht auf anonyme Anru…
> Die Klage eines Bürgerrechtlers gegen die vorsorgliche Speicherung von
> Prepaid-Nummern hatte keinen Erfolg. Er empfiehlt ausländische
> Prepaid-Karten.
Bild: Soviele Prepaidkarten fürs Mobiltelefon wie du willst, aber nur mit Pers…
Berlin taz | Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation. Der
Bürgerrechtler [1][Patrick Breyer] scheiterte jetzt am Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mit einer Klage gegen
die Registrierungspflicht für Prepaid-Karten bei Mobiltelefonen.
2018 gab es in Deutschland rund 50 Millionen Prepaid-Karten. In fast jedem
zweiten Mobiltelefon steckte eine vorab bezahlte SIM-Karte. Breyers Klage
hat also große Relevanz für Verbraucher und Telekom-Firmen.
Früher galten [2][Prepaid-Karten] als das schwarze Loch der
Telefonüberwachung. Kriminelle telefonierten am liebsten ohne festen
Mobilfunk-Vertrag, weil dann niemand die Nummer zu ihnen zurückführen
konnte.
Der Bundestag hat deshalb 2004 eine Registrierungspflicht für
Prepaid-Karten eingeführt. Händler, die solche Karten verkaufen, müssen
Namen und Adresse des Käufers sowie die vergebene Nummer registrieren. Seit
2017 müssen Händler dabei auch den Ausweis kontrollieren, damit keine
Phantasienamen und -Adressen mehr angegeben werden können.
## Doktorarbeit zu Vorratsdatenspeicherung
Der Jurist Patrick Breyer kämpft schon lange für das Recht auf anonyme
Kommunikation. Er hatte schon seine Doktorarbeit über die
Vorratsdatenspeicherung der Telefon- und Internet-Verbindungsdaten
geschrieben. Von 2012 bis 2017 saß er für die Piraten im Kieler Landtag.
Seit 2019 ist er Europaabgeordneter.
Gleich nach Einführung der Prepaid-Registrierung erhob Patrick Breyer mit
seinem Bruder Jonas Verfassungsbeschwerde, die aber 2012 abgelehnt wurde.
Das Fernmeldegeheimnis schütze nicht die Vertraulichkeit der eigenen
Telefonnummer; diese dürfe deshalb dem Anschluss-Inhaber zugeordnet werden,
so das Bundesverfassungsgericht im so genannten TKG-Beschluss. Auch die
vorsorgliche Erfassung der Daten aller Prepaid-Kunden hielten die Richter
für zulässig.
Breyer wollte das aber nicht akzeptieren, sondern ging nun nach Straßburg.
Nur anonym könne man furchtlos Beratungsstellen und Journalisten anrufen
oder staatskritische Aktivitäten organisieren. Die Registrierung von
Prepaid-Karten sei ohnehin wirkungslos, weil Kriminelle sich dann eben
solche Karten im Ausland besorgen. In den meisten EU-Staaten gebe es keine
Registrierungspflicht.
## Keine hochpersönlichen Daten
Doch nun hat auch der EGMR Breyer eine Abfuhr erteilt. Bei der
Registrierung von Prepaid-Nummern werden keine hochpersönlichen Daten
erfasst, so die Straßburger Richter, anders als etwa bei den
Telefonverbindungsdaten. Die Daten könnten auch nur von Strafverfolgungs-
und Sicherheitsbehörden abgerufen werden.
Die Speicherpflicht für Prepaid-Verträge verstoße daher nicht gegen das
Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Kammer-Entscheidung fiel mit sechs zu
einer Richterstimmen. Nur der Liechtensteiner Richter Carlo Ranzoni hielt
Breyers Klage für berechtigt.
Breyer reagierte enttäuscht. „Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower
und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen
in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen.“ Er
empfiehlt jetzt, anonyme Prepaid-Karten zum Beispiel aus den Niederlanden
oder Dänemark zu nutzen.
30 Jan 2020
## LINKS
[1] /Pirat-ueber-Vorratsdatenspeicherung/!5201487
[2] /Deutsche-Prepaid-Karten/!5238553
## AUTOREN
Christian Rath
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