| # taz.de -- Gewalt gegen Abschiebungsgegner: Schmerzgriffe nur mit Ansage | |
| > Niedersachsens Oberverwaltungsgericht hat einen Polizeieinsatz gegen | |
| > Abschiebegegner als rechtswidrig bestätigt. Die Begründung mutet skurril | |
| > an. | |
| Bild: Angekündigtes Reizgas ist okay | |
| Göttingen taz | Ein äußerst ruppiger Einsatz der Göttinger | |
| Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) im Frühjahr 2014 gegen | |
| Abschiebungsgegner war rechtswidrig. Das hat das Niedersächsische | |
| Oberverwaltungsgericht in einem am Donnerstag bekannt gemachten Urteil | |
| festgestellt. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts | |
| Göttingen vom Mai 2019 – und wies die Berufung der Polizei ab (Az 11 LA | |
| 359/19). | |
| Am frühen Morgen des 10. April 2014 hatten mehrere Dutzende Menschen gegen | |
| eine von der Stadt Göttingen angeordnete Abschiebung eines Mannes aus | |
| Somalia protestiert. Sie hatten dabei zeitweise das Treppenhaus des | |
| Wohnhauses blockiert, in dem der Flüchtling wohnte. Die Göttinger Polizei | |
| räumte unter Einsatz erheblicher Gewalt den Treppenbereich. | |
| Mehr als ein Dutzend Menschen seien durch Faustschläge, Schmerzgriffe, | |
| Hundebisse und den Einsatz von Pfefferspray im geschlossenen Treppenhaus | |
| verletzt worden, berichteten schon damals Augenzeugen der taz. „Die Polizei | |
| drang nicht nur durch eine Parterrewohnung in das Haus ein, sondern sie | |
| schleppte auch Dutzende zum Teil verletzte und bewusstlose Menschen durch | |
| das Fenster des Kinderzimmers hinaus, indem sich sowohl Mutter als auch | |
| Kind zu dieser Zeit befanden“, so die Rote Hilfe, ein Verein, der linke | |
| Aktivisten unterstützt. | |
| Die Grüne Jugend Göttingen beschrieb den Einsatz als „beängstigend und | |
| vollkommen skrupellos“. Protestierende Menschen, die sich untergehakt | |
| hatten, seien „geschubst, geschlagen, mit Schmerzgriffen traktiert und in | |
| mehreren Fällen die Kellertreppe heruntergeworfen“ worden. Mehrere | |
| Demonstranten hätten Beulen, Prellungen und Blutergüsse davongetragen. Die | |
| Abschiebung wurde unmittelbar nach dem Einsatz abgebrochen. | |
| ## Reizgas und Schläge | |
| Die zunächst vom Göttinger Verwaltungsgericht verhandelte Klage eines heute | |
| 28-jährigen Mannes richtete sich gegen den unmittelbaren und | |
| unangekündigten Einsatz von Reizgas im Treppenhaus sowie den Einsatz | |
| unverhältnismäßiger Gewalt in Form von Schmerzgriffen und Faustschlägen | |
| gegen seinen Kopf. Durch den Reizgaseinsatz und die Schläge hatte der junge | |
| Mann zwischenzeitlich das Bewusstsein verloren und musste von Sanitätern | |
| behandelt werden. | |
| Dem Verwaltungsgericht zufolge muss die Polizei die bewusste und gewollte | |
| Zufügung erheblicher Schmerzen im Rahmen der Anwendung unmittelbaren | |
| Zwanges gesondert und konkret vorher androhen. Dies war nicht erfolgt, so | |
| dass der Einsatz bereits aus formalen Gründen rechtswidrig war. | |
| Diese rechtliche Einordnung hat das Oberverwaltungsgericht nun ausdrücklich | |
| bestätigt und die Polizeidirektion in seinem Beschluss rechtlich belehrt. | |
| Die Polizei hatte in ihrer Berufung gegen den Beschluss des | |
| Verwaltungsgerichts noch von Formalismus gesprochen. | |
| ## Kein Urteil zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes | |
| Zu der eigentlichen Frage der Verhältnismäßigkeit der Anwendung von Reizgas | |
| in geschlossenen Räumen gegen eine größere Gruppe von Menschen und die | |
| Anwendung von Schmerzgriffen sowie Faustschlägen, um die Blockade eines | |
| Treppenhauses zu lösen, hatte sich schon das Verwaltungsgericht nicht mehr | |
| äußern müssen. Für das Oberverwaltungsgericht war dies daher auch nicht | |
| mehr entscheidungsrelevant. | |
| „Wir hätten uns gefreut, wenn auch über die Frage der Verhältnismäßigkeit | |
| der Gewalt der Göttinger BFE an diesem Tag hätte entschieden werden | |
| können“, sagte Sven Adam, der Anwalt des 28-Jährigen. Dies werde nun | |
| allerdings voraussichtlich das Landgericht Göttingen in der geplanten | |
| Schmerzensgeldklage würdigen müssen. | |
| 20 Aug 2020 | |
| ## AUTOREN | |
| Reimar Paul | |
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