# taz.de -- Gericht setzt Flüge aus: Keine Abschiebung nach Afghanistan | |
> Ein Gericht urteilte, dass mit wenigen Ausnahmen nicht in das | |
> Bürgerkriegsland abgeschoben werden darf. Durch die Coronakrise drohe | |
> dort großes Elend. | |
Bild: Auch alleinstehende, gesunde Männer dürfen derzeit nicht nach Afghanist… | |
MANNHEIM afp/epd | Aufgrund drohender Verelendung durch die Coronapandemie | |
dürfen auch gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter laut einer | |
Gerichtsentscheidung nur unter besonderen Umständen nach Afghanistan | |
abgeschoben werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof des Landes | |
Baden-Württemberg nach Angaben vom Mittwoch. Er gab der Klage eines | |
abgelehnten Asylbewerbers recht, soweit es um den Vollzug seiner | |
Abschiebung ging. (Az. A 11 S 2042/20) | |
Laut Gericht darf auch ein arbeitsfähiger, alleinstehender und völlig | |
gesunder erwachsener Mann derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben | |
werden, „weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der | |
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der Covid-19-Pandemie | |
voraussichtlich nicht gelingen wird, auf legalem Wege seine elementarsten | |
Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen“. Insofern | |
gelte ein nationales Abschiebeverbot für den zentralasiatischen Staat. | |
Bislang war das Gericht in seinen Entscheidungen davon ausgegangen, dass | |
leistungsfähigen, erwachsenen Rückkehrern in Afghanistan keine Verelendung | |
drohe. Deutschland schickt seit Ende 2016 abgelehnte Asylbewerber wieder | |
nach Afghanistan zurück und hat nach einer Pause 2020 [1][inzwischen die | |
Abschiebeflüge wieder aufgenommen]. Die meisten Bundesländer schieben | |
vorrangig Straftäter und Gefährder ab. | |
Nun könne es Ausnahmen nur noch bei „besonders begünstigenden Umständen“ | |
geben, führten die Richter am Mittwoch weiter aus. Dazu zählten Fälle, in | |
denen sich abgelehnte Asylbewerber auf ein „übernahmebereites und | |
tragfähiges familiäres oder soziales Netz“ stützen könnten, das ihre | |
Grundversorgung garantiere. Ein aus dem westlichen Ausland zurückgekehrter | |
alleinstehender Mann habe dagegen angesichts der Wirtschaftslage infolge | |
der Coronapandemie „keine realistische Aussicht“, auf dem Markt für | |
Tagelöhner eine Arbeit zu finden. | |
Die Mannheimer Richter stützten ihre Entscheidung auf mehrstündige | |
mündliche sowie schriftliche Auskünfte einer Sachverständigen sowie die | |
„Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnismitteln“, insbesondere zur | |
[2][Lage in der Hauptstadt Kabul]. Unter Berücksichtigung der individuellen | |
Situation des Klägers seien sie dabei zu der Überzeugung gelangt, dass eine | |
Abschiebung nach Afghanistan in seinem Fall derzeit nicht in Frage komme. | |
Die Ablehnung seines Asylantrags sei jedoch korrekt. | |
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen können die Beteiligten | |
aber noch beim Bundesverwaltungsgericht vorgehen. | |
3 Feb 2021 | |
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