# taz.de -- Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen: Faeser für Hackbacks im Grundge… | |
> Innenministerin Faeser will für mehr Cybersicherheit das Grundgesetz | |
> ändern. Das BKA solle in ausländische Server eindringen und diese | |
> lahmlegen können. | |
Bild: Bundesinnenministerin Nancy Faeser | |
FREIBURG taz | Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das | |
Grundgesetz ändern, um Deutschland besser vor Cyberangriffen von | |
feindlichen Staaten und von Kriminellen zu schützen. Dabei sollen das | |
Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der | |
Informationstechnik (BSI) gestärkt werden. | |
Die erste Grundgesetzänderung, die Faeser im [1][Interview mit dem Spiegel | |
] vorschlägt, betrifft das BKA. „Ich will dem Bundeskriminalamt eine | |
Kompetenz zur Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen einräumen“, sagte die | |
Innenministerin. Das BKA solle Angreifer identifizieren, Attacken stoppen | |
oder zumindest abmildern. | |
Grundsätzlich sind in Deutschland die Länder für die Gefahrenabwehr | |
zuständig, nicht der Bund. Damit der Bundestag dem BKA eine Kompetenz zur | |
präventiven [2][Abwehr von Cybergefahren] zuweisen kann, muss per | |
Grundgesetzänderung zunächst eine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis des | |
Bundes geschaffen werden. 2008 wurde etwa das Grundgesetz geändert, damit | |
das BKA eine Zuständigkeit für die „Abwehr von Gefahren durch den | |
internationalen Terrorismus“ erhalten konnte. | |
Ob Faesers Vorstoß in der Ampelkoalition unterstützt wird, hängt wohl ganz | |
davon ab, ob das BKA auch Befugnisse zum „Hackback“ – also zum bewussten | |
Cyber-Gegenangriff – bekommen soll. Der Spiegel spricht das explizit an: | |
„Im Ernstfall kann das aber bedeuten, dass deutsche Beamte in einen Server | |
im Ausland eindringen und ihn lahmlegen.“ | |
## Faeser weicht nicht ohne Grund aus | |
Darauf antwortet Ministerin Faeser: „Das wäre aber kein aktiver | |
Gegenschlag, sondern die Abwehr eines Angriffs.“ Bei Twitter wurde das mit | |
der Formel übersetzt: „Ein Hackback ist kein Hackback.“ Faeser versucht | |
tatsächlich, vor allem das Wort zu vermeiden: „Vergessen Sie mal die | |
Formulierung Hackback“, befiehlt sie im Interview. | |
Faeser hat allen Grund für ihre ausweichenden Aussagen, denn im | |
Koalitionsvertrag der Ampel heißt es: „Hackbacks lehnen wir als Mittel | |
[3][der Cyberabwehr] grundsätzlich ab.“ IT-Fachleute halten Hackbacks | |
ohnehin für zweifelhaft, weil die Identifizierung von Angreifern diffizil | |
ist und ein Gegenschlag leicht die Falschen treffen kann. Außerdem seien | |
oft unbeteiligte Netznutzer betroffen. Und schließlich sei ein Hackback | |
nicht mehrfach anwendbar, weil dabei die eigene Methode zum Eindringen in | |
fremde Rechner offenbart werde. Besser sei es, die eigene IT ausreichend | |
gegen fremde Angriffe zu schützen. | |
Mit einer zweiten Grundgesetzänderung will Bundesinnenministerin Faeser das | |
BSI – also das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – zur | |
„Zentralstelle“ aufwerten. Im Koalitionsvertrag ist dies explizit | |
vorgesehen. Dann wären die Länder zur Zusammenarbeit mit der Behörde | |
verpflichtet. Aber hier gibt es vor allem von den großen Bundesländern | |
Widerstand. Bayern etwa hat 2017 sein eigenes Landesamt für Sicherheit in | |
der Informationstechnik gegründet. | |
Für eine Grundgesetzänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und | |
Bundesrat erforderlich. Aber noch hat Bundesinnenministerin Faeser keinen | |
Gesetzentwurf vorgelegt. Wann genau das passieren wird, ist noch unklar. | |
3 Apr 2023 | |
## LINKS | |
[1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nancy-faeser-spd-ueber-cyberbedr… | |
[2] /Bericht-zu-IT-Sicherheit/!5890920 | |
[3] /IT-Sicherheit/!5905815 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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