| # taz.de -- Französische IS-Anhängerinnen: Kein Anspruch auf Rückkehr | |
| > Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass | |
| > Frankreich IS-Anhängerinnen und ihre Kinder nicht zurücknehmen muss. | |
| Bild: Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg | |
| Freiburg taz | Frankreich muss französische IS-Frauen und ihre Kinder, die | |
| in syrischen Lagern festgehalten werden, nicht unbedingt nach Hause holen. | |
| Es muss aber seinen Entscheidungsprozess so transparent gestalten, dass | |
| Willkür ausgeschlossen ist. Das entschied am Mittwoch der Europäische | |
| Gerichtshof für Menschenrechte. | |
| Geklagt hatten zwei französische Elternpaare, deren Töchter 2014 und 2015 | |
| mit ihren Partnern nach Syrien ausreisten, um sich dort dem „Islamischen | |
| Staat“ (IS) anzuschließen. In Syrien wurden auch drei Kinder geboren. Nach | |
| der militärischen Niederlage des IS gerieten die Frauen und ihre Kinder in | |
| Gefangenschaft der von den Kurden kontrollierten SDF (Syrische | |
| Demokratische Kräfte). Zeitweise waren sie im Lager al-Hol untergebracht, | |
| wo 2021 rund 62.000 Menschen inhaftiert waren, davon zwei Drittel Kinder. | |
| NGOs berichteten von Unterernährung, posttraumatischem Stress und der | |
| Gefahr von Gewalt und [1][sexueller Ausbeutung]. | |
| Die beiden Elternpaare waren in großer Sorge um ihre Töchter und Enkel. Sie | |
| forderten, dass sich Paris für eine Rückkehr einsetzt. Mehrfach schrieben | |
| sie an die Regierung, erhielten aber keine Antwort. Französische Gerichte | |
| erklärten sich für nicht zuständig, weil sich die Betroffenen ja in Syrien | |
| aufhielten. | |
| 2019 bis 2021 holte Paris 35 französische Waisen und unbegleitete | |
| Minderjährige aus den Lagern und brachte sie nach Frankreich. 2022 wurden | |
| noch einmal 35 Minderjährige, diesmal auch 16 Mütter, nach Frankreich | |
| geholt. Die Töchter und Enkel der beiden Elternpaare waren jedoch nicht | |
| dabei. Sie riefen deshalb den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | |
| (EGMR) in Straßburg an, der über die Einhaltung der Europäischen | |
| Menschenrechtskonvention in 46 europäischen Staaten wacht. Jetzt entschied | |
| die Große Kammer des EGMR. | |
| ## Keine Pflicht zur Diplomatie | |
| Danach gibt es zwar ein Recht von Staatsbürger:innen auf Wiedereinreise | |
| in ihren Heimatstaat, das in einem Zusatzprotokoll der Konvention geregelt | |
| ist. Daraus folgt aber noch kein Anspruch darauf, dass sich der jeweilige | |
| Staat für die Betroffenen diplomatisch einsetzt und sie aus syrischen | |
| Lagern zurückholt. | |
| Dennoch wurde Frankreich vom Gerichtshof nun wegen Verletzung der | |
| Menschenrechte verurteilt. [2][Das Verfahren der Rückführung] habe nicht | |
| rechtsstaatlichen Standards genügt. Frankreich hätte zumindest eine | |
| unabhängige Stelle einrichten müssen, die prüfen kann, ob die | |
| Entscheidungen der Regierung frei von Willkür waren. Es sei nicht | |
| sichergestellt gewesen, dass die Entscheidungen ausreichend am Kindeswohl | |
| ausgerichtet waren. | |
| Die Eltern erhielten lediglich den Ersatz ihrer Auslagen, aber keine | |
| Entschädigung. Die Feststellung, dass Frankreich ihre Rechte verletzt hat, | |
| sei ausreichend, so die Richter:innen. | |
| (Az.: 24384/19) | |
| 14 Sep 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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