| # taz.de -- Keine Anklage gegen Jan Böhmermann: Das ist Kunst | |
| > Das Verfahren gegen den Satiriker Böhmermann wurde eingestellt. Sein | |
| > Erdoğan-Gedicht „Schmähkritik“ ist durch das Grundgesetz geschützt. | |
| Bild: Kann aufatmen: ZDF-Moderator Jan Böhmermann | |
| Berlin taz | Artikel 5 des Grundgesetzes schlägt die Paragrafen 103 und 185 | |
| des Strafgesetzbuches (StGB). So knapp lässt sich die Begründung zur | |
| Einstellung des Verfahrens gegen Jan Böhmermann zusammenfassen. | |
| Doch die Staatsanwaltschaft Mainz macht es nicht knapp: Über 1.375 Wörter | |
| streckt sich [1][die Pressemeldung der Ermittlungsbehörde], in der sie | |
| erklärt, warum Böhmermann für sein Gedicht „Schmähkritik“ nicht zu | |
| bestrafen ist. Allein diese Gründlichkeit zeigt, welche Tragweite der Fall | |
| Böhmermann hat, oder besser: hatte. | |
| Am 31. März hatte Böhmermann in seiner ZDFneo-Sendung „Neo Magazin Royale“ | |
| sein Gedicht vorgetragen. Es ging darin um den türkischen Präsidenten Recep | |
| Tayyip Erdoğan, um dessen Klöten, ums „Ziegen ficken“, um „Fellatio mit | |
| hundert Schafen“. Zumindest vordergründig ging es darum. | |
| Denn das eigentliche Anliegen Böhmermanns – und darauf wies er während des | |
| Vortrags immer wieder hin – war, dem türkischen Präsidenten, der sich kurz | |
| zuvor furchtbar über einen Song der „extra3“-Satiriker aufgeregt hatte | |
| („Erdowie, Erdowo, Erdoğan“), aufzuzeigen, was Satire ist – und was eine | |
| Schmähung. Es war quasi Satire mit Mitteln der Schmähung. „Das kann | |
| bestraft werden und dann können auch Sachen gelöscht werden. Aber erst | |
| hinterher“, sagte Böhmermann beispielsweise. | |
| ## Der Plan ging auf | |
| Und so kam es dann auch: Das ZDF löschte, es gingen viele Anzeigen bei der | |
| Staatsanwaltschaft Mainz ein. Unter anderem von Erdoğan persönlich. Der | |
| Vorwurf: Böhmermann habe gegen Paragraf 185 StGB verstoßen. Beleidigung. | |
| Außerdem wurde wegen Paragraf 103 StGB ermittelt: Beleidigung von Organen | |
| und Vertretern ausländischer Staaten. Das wird allerdings nur verfolgt, | |
| wenn „die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt“, | |
| wie es in Paragraf 104a heißt. | |
| Also musste Anfang April Kanzlerin Angela Merkel entscheiden, ob sie diesem | |
| Ansinnen der Türkei nachgibt – und sie gab nach. Schließlich hatte sie das | |
| Gedicht schon zuvor in einem Telefonat mit dem damaligen | |
| Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu thematisiert. Die beiden „stimmten | |
| darin überein, dass es sich dabei um einen bewusst verletzenden Text | |
| handle“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert damals. | |
| Das sah die Staatsanwaltschaft nicht so. Es sei nicht zu belegen, „dass der | |
| Beschuldigte einen ernstlichen Angriff auf den personalen oder sozialen | |
| Achtungs- und Geltungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten billigend | |
| in Kauf nahm“. | |
| Das Strafverfahren ist somit erledigt. Trotzdem geht es vor Gericht weiter: | |
| In Hamburg läuft noch ein Zivilprozess. Kläger: Erdoğan. Beklagter: | |
| Böhmermann. | |
| 4 Oct 2016 | |
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| [1] http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/634/broker.jsp?uMen=634b8385-d698-11d… | |
| ## AUTOREN | |
| Jürn Kruse | |
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