| # taz.de -- Chaos um die Straßenverkehrsordnung: Zurück zu milderen Strafen | |
| > Alles nur durch einen Formfehler: Die verschärften Fahrverbote für Raser | |
| > sind außer Kraft. Ob und wie sie wiederkommen, ist umstritten. | |
| Bild: Ist es so schwer zu verstehen, dass Rasen tödlich ist? | |
| Freiburg taz | Die verschärften Bußgelder und Fahrverbote für | |
| Verkehrssünder können bis auf Weiteres nicht mehr verhängt werden. Darauf | |
| einigten sich Bund und Länder, nachdem ein Formfehler im Bußgeld-Katalog | |
| bekannt geworden war. | |
| Das Problem hat [1][Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) | |
| verursacht]. Eigentlich wollte er mit einer Novelle der | |
| Straßenverkehrsordnung (StVO) Fahrradfahrer besser schützen, zum Beispiel | |
| durch die Pflicht, mehr Abstand zu halten. Der Bundesrat stimmte im Februar | |
| zu, setzte als Bedingung aber zugleich Fahrverbote und höhere Bußgelder für | |
| Raser durch. Ende April trat die StVO-Novelle in Kraft. Anfang Juli stellte | |
| sich heraus, dass die Neuregelung ganz oder teilweise nichtig ist, weil | |
| Scheuers Ministerium bei der Verkündung die gesetzliche Grundlage an einem | |
| Punkt nicht richtig zitiert hatte. | |
| Die Verkehrsministerien von Bund und Ländern wollten nicht warten, bis | |
| Gerichte entscheiden, welche Auswirkungen der Formfehler auf die | |
| fünfteilige StVO-Novelle hat. Sie einigten sich daher auf einen Mittelweg. | |
| Als nichtig gilt nun der gesamte dritte Teil der Novelle, mit dem der | |
| Bußgeld-Katalog geändert wurde. Das heißt, nicht nur die verschärften | |
| Fahrverbots-Regeln gelten als nichtig, sondern auch die verschärften | |
| Bußgelder. In Kraft bleiben immerhin bleiben die neuen Verkehrsregeln, mit | |
| denen Radfahrer besser geschützt werden sollen. | |
| ## Scheuer nutzt Formfehler für Verwässerungen | |
| In allen Bundesländern wird inzwischen wieder der alte Bußgeldkatalog | |
| angewandt, der bis Ende April galt. Ein einmonatiges Fahrverbot wird danach | |
| erst fällig, wenn jemand innerorts 31 km/h zu schnell fährt (statt | |
| zwischenzeitlich 21 km/h). Außerhalb von Ortschaften muss die | |
| Geschwindigkeitsübertretung wieder 41 km/h (statt 26 km/h) betragen. Bei | |
| über 50 Arten von Verkehrsverstößen gelten wieder niedrigere oder gar keine | |
| Bußgelder mehr. Wer zum Beispiel beim Abbiegen Fußgänger gefährdet, muss | |
| nur noch 70 Euro statt 140 Euro bezahlen. | |
| Zwischenzeitlich ergangene Bescheide mit erhöhten Bußgeldern sind in der | |
| Regel rechtskräftig, da ein Einspruch nur 14 Tage lang möglich war. Bei | |
| rechtskräftigen Fahrverboten sind Gnaden-Entscheidungen möglich, wenn das | |
| Fahrverbot noch nicht vollzogen wurde. | |
| Die meisten Bundesländer wollen [2][schnell zum verschärften Bußgeldkatalog | |
| zurück]. Eigentlich wäre es einfach: Verkehrsminister Scheuer müsste nur | |
| den nichtigen Teil der Novelle in eine neue Verordnung packen und der | |
| Bundesrat müsste erneut zustimmen. Doch Minister Scheuer will den Fehler | |
| seines Hauses nutzen, um zumindest die Fahrverbots-Regelungen | |
| abzuschwächen, die er für unverhältnismäßig hält. Eine Arbeitsgruppe auf | |
| Staatssekretärs-Ebene lotet derzeit Lösungen aus. | |
| 21 Jul 2020 | |
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| [1] /Scheuers-Formfehler-in-der-StVO/!5698197 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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