# taz.de -- Zurück zum alten Bußgeldkatalog: Gut für Raser, schlecht für Ra… | |
> Der Senat hat den neuen StVO-Bußgeldkatalog gekippt. Damit fallen auch | |
> neue Sanktionen gegen parkende Autos auf Radwegen weg. | |
Bild: Aus dem Weg? Wieso, kost' doch nix! | |
Am Freitagnachmittag wurde es bekannt: Die Senatsverkehrsverwaltung hat | |
sich der Mehrheit der Bundesländer angeschlossen und ist zum alten | |
Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zurückgekehrt, der bis | |
Ende April galt. Der Grund sind die [1][Formfehler im Zusammenhang mit der | |
Sanktion von Geschwindigkeitsüberschreitungen], über die seit Wochen | |
gestritten wird. Tatsächlich werden so aber noch mehr Fortschritte auf Eis | |
gelegt – etwa die Bußgelder, die beim Halten und Parken auf Radspuren | |
fällig werden. | |
Das Hin und Her um die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) | |
entworfene Novelle der StVO und den dazugehörigen Bußgeldkatalog dauert nun | |
schon etliche Wochen an. Der ADAC und andere Autofans hatten Alarm | |
geschlagen, weil eine Überschreitung des jeweiligen Tempolimits um 21 km/h | |
innerorts sowie um 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften nicht nur zu | |
höheren Bußgeldern, sondern auch zu einmonatigem Fahrverbot führen sollte. | |
Dann fanden sie auch noch einen kleinen Formfehler in der Formulierung der | |
StVO, woraufhin Scheuer die Bundesländer aufforderte, den neuen | |
Bußgeldkatalog nicht mehr anzuwenden. Bis auf Bremen waren dem am Montag | |
tatsächlich alle Länder nachgekommen – weil sie offenbar eine Prozesswelle | |
fürchten. | |
Die grün geführte Berliner Verkehrsverwaltung ließ denn auch mitteilen, | |
dass sie eine inhaltliche Änderung „ausdrücklich nicht“ unterstütze: „… | |
gibt es keine Veranlassung“, hieß es. Die Verschärfung des Bußgeldkatalogs | |
sei im Bundesrat mit Ländermehrheit beschlossen worden, um | |
Geschwindigkeitsüberschreitungen wirksamer sanktionieren zu können. „Die | |
Regelung ist keinesfalls unverhältnismäßig. Niemand ist gezwungen zu | |
rasen.“ | |
## Verschärfungen fallen weg | |
Unerwähnt ließ die Verkehrsverwaltung dabei, dass mit der Rückkehr zum | |
alten Bußgeldkatalog nun auch andere Verschärfungen bis auf Weiteres keine | |
Anwendung mehr finden. Bedeutsam sind dabei in erster Linie die neuen | |
Regelungen zum Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie zum Halten auf | |
Fahrbahn-Schutzstreifen für RadfahrerInnen. | |
Das Parken von Pkws auf Geh- und Radwegen (sowohl baulichen Wege als auch | |
mit durchgezogener Linie abgetrennten Streifen auf der Fahrbahn) kostet | |
mittlerweile eigentlich – je nach Dauer und Gefährdung – 55 bis 80 Euro. | |
Jetzt aber gelten wieder die alten Sätze von 20 bis 35 Euro. Noch krasser | |
ist es beim Halten von Pkws auf den mit gestrichelter Linie abgetrennten | |
„Schutzstreifen“: Hier werden im Zuge der Novelle ebenfalls 55 bis 80 Euro | |
fällig – der alte Bußgeldkatalog hingegen, der nun wieder Anwendung findet, | |
kennt diese Ordnungswidrigkeit gar nicht. | |
Rücksichtslose AutofahrerInnen dürfen sich also freuen. Wie lange noch, ist | |
die große Frage. Aus Scheuers Ministerium hieß es auf taz-Anfrage, man | |
werde „schnellstens“ einen „neuen, ausgewogenen Vorschlag“ sowie ein | |
„faires Angebot an die Länder“ machen, bei dem sowohl Verkehrssicherheit | |
als auch Verhältnismäßigkeit gewährleistet seien. Damit bezieht sich das | |
BMVI auf die umstrittenen Fahrverbote für RaserInnen. | |
Weil die Bundesländer eigentlich mehrheitlich daran festhalten wollen, ist | |
offen, wie lange der Schwebezustand anhält – und wie lange der alte | |
Bußgeldkatalog auch in Berlin zur Anwendung kommt. | |
6 Jul 2020 | |
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[1] /Scheuers-Formfehler-in-der-StVO/!5698197&s=andreas+scheuer/ | |
## AUTOREN | |
Claudius Prößer | |
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