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# taz.de -- Zurück zum alten Bußgeldkatalog: Gut für Raser, schlecht für Ra…
> Der Senat hat den neuen StVO-Bußgeldkatalog gekippt. Damit fallen auch
> neue Sanktionen gegen parkende Autos auf Radwegen weg.
Bild: Aus dem Weg? Wieso, kost' doch nix!
Am Freitagnachmittag wurde es bekannt: Die Senatsverkehrsverwaltung hat
sich der Mehrheit der Bundesländer angeschlossen und ist zum alten
Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zurückgekehrt, der bis
Ende April galt. Der Grund sind die [1][Formfehler im Zusammenhang mit der
Sanktion von Geschwindigkeitsüberschreitungen], über die seit Wochen
gestritten wird. Tatsächlich werden so aber noch mehr Fortschritte auf Eis
gelegt – etwa die Bußgelder, die beim Halten und Parken auf Radspuren
fällig werden.
Das Hin und Her um die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)
entworfene Novelle der StVO und den dazugehörigen Bußgeldkatalog dauert nun
schon etliche Wochen an. Der ADAC und andere Autofans hatten Alarm
geschlagen, weil eine Überschreitung des jeweiligen Tempolimits um 21 km/h
innerorts sowie um 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften nicht nur zu
höheren Bußgeldern, sondern auch zu einmonatigem Fahrverbot führen sollte.
Dann fanden sie auch noch einen kleinen Formfehler in der Formulierung der
StVO, woraufhin Scheuer die Bundesländer aufforderte, den neuen
Bußgeldkatalog nicht mehr anzuwenden. Bis auf Bremen waren dem am Montag
tatsächlich alle Länder nachgekommen – weil sie offenbar eine Prozesswelle
fürchten.
Die grün geführte Berliner Verkehrsverwaltung ließ denn auch mitteilen,
dass sie eine inhaltliche Änderung „ausdrücklich nicht“ unterstütze: „…
gibt es keine Veranlassung“, hieß es. Die Verschärfung des Bußgeldkatalogs
sei im Bundesrat mit Ländermehrheit beschlossen worden, um
Geschwindigkeitsüberschreitungen wirksamer sanktionieren zu können. „Die
Regelung ist keinesfalls unverhältnismäßig. Niemand ist gezwungen zu
rasen.“
## Verschärfungen fallen weg
Unerwähnt ließ die Verkehrsverwaltung dabei, dass mit der Rückkehr zum
alten Bußgeldkatalog nun auch andere Verschärfungen bis auf Weiteres keine
Anwendung mehr finden. Bedeutsam sind dabei in erster Linie die neuen
Regelungen zum Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie zum Halten auf
Fahrbahn-Schutzstreifen für RadfahrerInnen.
Das Parken von Pkws auf Geh- und Radwegen (sowohl baulichen Wege als auch
mit durchgezogener Linie abgetrennten Streifen auf der Fahrbahn) kostet
mittlerweile eigentlich – je nach Dauer und Gefährdung – 55 bis 80 Euro.
Jetzt aber gelten wieder die alten Sätze von 20 bis 35 Euro. Noch krasser
ist es beim Halten von Pkws auf den mit gestrichelter Linie abgetrennten
„Schutzstreifen“: Hier werden im Zuge der Novelle ebenfalls 55 bis 80 Euro
fällig – der alte Bußgeldkatalog hingegen, der nun wieder Anwendung findet,
kennt diese Ordnungswidrigkeit gar nicht.
Rücksichtslose AutofahrerInnen dürfen sich also freuen. Wie lange noch, ist
die große Frage. Aus Scheuers Ministerium hieß es auf taz-Anfrage, man
werde „schnellstens“ einen „neuen, ausgewogenen Vorschlag“ sowie ein
„faires Angebot an die Länder“ machen, bei dem sowohl Verkehrssicherheit
als auch Verhältnismäßigkeit gewährleistet seien. Damit bezieht sich das
BMVI auf die umstrittenen Fahrverbote für RaserInnen.
Weil die Bundesländer eigentlich mehrheitlich daran festhalten wollen, ist
offen, wie lange der Schwebezustand anhält – und wie lange der alte
Bußgeldkatalog auch in Berlin zur Anwendung kommt.
6 Jul 2020
## LINKS
[1] /Scheuers-Formfehler-in-der-StVO/!5698197&s=andreas+scheuer/
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
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Bußgeld
Raser
Radverkehr
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Verkehr
Andreas Scheuer
Fahrrad
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