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# taz.de -- Chaos um die Straßenverkehrsordnung: Zurück zu milderen Strafen
> Alles nur durch einen Formfehler: Die verschärften Fahrverbote für Raser
> sind außer Kraft. Ob und wie sie wiederkommen, ist umstritten.
Bild: Ist es so schwer zu verstehen, dass Rasen tödlich ist?
Freiburg taz | Die verschärften Bußgelder und Fahrverbote für
Verkehrssünder können bis auf Weiteres nicht mehr verhängt werden. Darauf
einigten sich Bund und Länder, nachdem ein Formfehler im Bußgeld-Katalog
bekannt geworden war.
Das Problem hat [1][Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)
verursacht]. Eigentlich wollte er mit einer Novelle der
Straßenverkehrsordnung (StVO) Fahrradfahrer besser schützen, zum Beispiel
durch die Pflicht, mehr Abstand zu halten. Der Bundesrat stimmte im Februar
zu, setzte als Bedingung aber zugleich Fahrverbote und höhere Bußgelder für
Raser durch. Ende April trat die StVO-Novelle in Kraft. Anfang Juli stellte
sich heraus, dass die Neuregelung ganz oder teilweise nichtig ist, weil
Scheuers Ministerium bei der Verkündung die gesetzliche Grundlage an einem
Punkt nicht richtig zitiert hatte.
Die Verkehrsministerien von Bund und Ländern wollten nicht warten, bis
Gerichte entscheiden, welche Auswirkungen der Formfehler auf die
fünfteilige StVO-Novelle hat. Sie einigten sich daher auf einen Mittelweg.
Als nichtig gilt nun der gesamte dritte Teil der Novelle, mit dem der
Bußgeld-Katalog geändert wurde. Das heißt, nicht nur die verschärften
Fahrverbots-Regeln gelten als nichtig, sondern auch die verschärften
Bußgelder. In Kraft bleiben immerhin bleiben die neuen Verkehrsregeln, mit
denen Radfahrer besser geschützt werden sollen.
## Scheuer nutzt Formfehler für Verwässerungen
In allen Bundesländern wird inzwischen wieder der alte Bußgeldkatalog
angewandt, der bis Ende April galt. Ein einmonatiges Fahrverbot wird danach
erst fällig, wenn jemand innerorts 31 km/h zu schnell fährt (statt
zwischenzeitlich 21 km/h). Außerhalb von Ortschaften muss die
Geschwindigkeitsübertretung wieder 41 km/h (statt 26 km/h) betragen. Bei
über 50 Arten von Verkehrsverstößen gelten wieder niedrigere oder gar keine
Bußgelder mehr. Wer zum Beispiel beim Abbiegen Fußgänger gefährdet, muss
nur noch 70 Euro statt 140 Euro bezahlen.
Zwischenzeitlich ergangene Bescheide mit erhöhten Bußgeldern sind in der
Regel rechtskräftig, da ein Einspruch nur 14 Tage lang möglich war. Bei
rechtskräftigen Fahrverboten sind Gnaden-Entscheidungen möglich, wenn das
Fahrverbot noch nicht vollzogen wurde.
Die meisten Bundesländer wollen [2][schnell zum verschärften Bußgeldkatalog
zurück]. Eigentlich wäre es einfach: Verkehrsminister Scheuer müsste nur
den nichtigen Teil der Novelle in eine neue Verordnung packen und der
Bundesrat müsste erneut zustimmen. Doch Minister Scheuer will den Fehler
seines Hauses nutzen, um zumindest die Fahrverbots-Regelungen
abzuschwächen, die er für unverhältnismäßig hält. Eine Arbeitsgruppe auf
Staatssekretärs-Ebene lotet derzeit Lösungen aus.
21 Jul 2020
## LINKS
[1] /Scheuers-Formfehler-in-der-StVO/!5698197
[2] /Zurueck-zum-alten-Bussgeldkatalog/!5694030
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Straßenverkehrsordnung
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