# taz.de -- Chaos um die Straßenverkehrsordnung: Zurück zu milderen Strafen | |
> Alles nur durch einen Formfehler: Die verschärften Fahrverbote für Raser | |
> sind außer Kraft. Ob und wie sie wiederkommen, ist umstritten. | |
Bild: Ist es so schwer zu verstehen, dass Rasen tödlich ist? | |
FREIBURG taz | Die verschärften Bußgelder und Fahrverbote für | |
Verkehrssünder können bis auf Weiteres nicht mehr verhängt werden. Darauf | |
einigten sich Bund und Länder, nachdem ein Formfehler im Bußgeld-Katalog | |
bekannt geworden war. | |
Das Problem hat [1][Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) | |
verursacht]. Eigentlich wollte er mit einer Novelle der | |
Straßenverkehrsordnung (StVO) Fahrradfahrer besser schützen, zum Beispiel | |
durch die Pflicht, mehr Abstand zu halten. Der Bundesrat stimmte im Februar | |
zu, setzte als Bedingung aber zugleich Fahrverbote und höhere Bußgelder für | |
Raser durch. Ende April trat die StVO-Novelle in Kraft. Anfang Juli stellte | |
sich heraus, dass die Neuregelung ganz oder teilweise nichtig ist, weil | |
Scheuers Ministerium bei der Verkündung die gesetzliche Grundlage an einem | |
Punkt nicht richtig zitiert hatte. | |
Die Verkehrsministerien von Bund und Ländern wollten nicht warten, bis | |
Gerichte entscheiden, welche Auswirkungen der Formfehler auf die | |
fünfteilige StVO-Novelle hat. Sie einigten sich daher auf einen Mittelweg. | |
Als nichtig gilt nun der gesamte dritte Teil der Novelle, mit dem der | |
Bußgeld-Katalog geändert wurde. Das heißt, nicht nur die verschärften | |
Fahrverbots-Regeln gelten als nichtig, sondern auch die verschärften | |
Bußgelder. In Kraft bleiben immerhin bleiben die neuen Verkehrsregeln, mit | |
denen Radfahrer besser geschützt werden sollen. | |
## Scheuer nutzt Formfehler für Verwässerungen | |
In allen Bundesländern wird inzwischen wieder der alte Bußgeldkatalog | |
angewandt, der bis Ende April galt. Ein einmonatiges Fahrverbot wird danach | |
erst fällig, wenn jemand innerorts 31 km/h zu schnell fährt (statt | |
zwischenzeitlich 21 km/h). Außerhalb von Ortschaften muss die | |
Geschwindigkeitsübertretung wieder 41 km/h (statt 26 km/h) betragen. Bei | |
über 50 Arten von Verkehrsverstößen gelten wieder niedrigere oder gar keine | |
Bußgelder mehr. Wer zum Beispiel beim Abbiegen Fußgänger gefährdet, muss | |
nur noch 70 Euro statt 140 Euro bezahlen. | |
Zwischenzeitlich ergangene Bescheide mit erhöhten Bußgeldern sind in der | |
Regel rechtskräftig, da ein Einspruch nur 14 Tage lang möglich war. Bei | |
rechtskräftigen Fahrverboten sind Gnaden-Entscheidungen möglich, wenn das | |
Fahrverbot noch nicht vollzogen wurde. | |
Die meisten Bundesländer wollen [2][schnell zum verschärften Bußgeldkatalog | |
zurück]. Eigentlich wäre es einfach: Verkehrsminister Scheuer müsste nur | |
den nichtigen Teil der Novelle in eine neue Verordnung packen und der | |
Bundesrat müsste erneut zustimmen. Doch Minister Scheuer will den Fehler | |
seines Hauses nutzen, um zumindest die Fahrverbots-Regelungen | |
abzuschwächen, die er für unverhältnismäßig hält. Eine Arbeitsgruppe auf | |
Staatssekretärs-Ebene lotet derzeit Lösungen aus. | |
21 Jul 2020 | |
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[1] /Scheuers-Formfehler-in-der-StVO/!5698197 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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