| # taz.de -- Fehler in Straßenverkehrsordnung: Zurück ins Jahr 2009 | |
| > Alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 könnten unwirksam | |
| > sein – weil die Rechtsgrundlagen nicht richtig zitiert wurden. | |
| Bild: Das Verbot, mit dem Handy im Auto zu telefonieren, wäre betroffen | |
| FREIBURG taz | Neben dem Verkehrs-Bußgeldkatalog könnten auch alle | |
| Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 unwirksam sein. Darauf | |
| weist das baden-württembergische Justizministerium hin. Die Neue | |
| Osnabrücker Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. | |
| Um die Verkehrsregeln schnell anpassen zu können, darf der | |
| Bundesverkehrsminister diese per Rechtsverordnung (mit Zustimmung des | |
| Bundesrats) ändern. Es ist also nicht jedes Mal ein Gesetz des Bundestags | |
| erforderlich. Welche Themen per Verordnung geregelt werden dürfen, ist im | |
| Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Damit die Öffentlichkeit | |
| kontrollieren kann, ob sich das Ministerium im Rahmen seiner Befugnisse | |
| bewegt, muss es bei jeder Verordnung und jeder Änderung angeben, auf | |
| welchen StVG-Paragraphen es sich dabei stützt. | |
| Das geht beim Bundes-Verkehrsministerium allerdings immer wieder schief. | |
| [1][So mussten die Bundesländer ihre Behörden anweisen, den eigentlich ab | |
| Ende April 2020 geltenden verschärften Bußgeldkatalog nicht mehr | |
| anzuwenden, weil das Ministerium von Andreas Scheuer (CSU) die | |
| Rechtsgrundlagen unvollständig zitiert hatte.] Der Vorgang wurde bekannt, | |
| weil Scheuer seinen Formfehler derzeit sogar dazu nutzen will, | |
| Fahrverbotsregeln für Raser teilweise rückgängig zu machen. | |
| Das Stuttgarter Justizministerium von Minister Guido Wolf (CDU) weist nun | |
| darauf hin, dass auch alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) | |
| seit 2009 aufgrund eines Zitierfehlers möglicherweise unwirksam waren. Nach | |
| Informationen der taz hat den Fehler ein Richter am Karlsruher | |
| Oberlandesgericht gefunden, der sich aus Interesse, also ohne konkreten | |
| Fall, mit der Materie beschäftigte. Das Ministerium betont, dass es sich | |
| die Befürchtungen „aus der gerichtlichen Praxis“ nicht ausdrücklich zu | |
| eigen mache, sie aber den zuständigen Stellen zur Kenntnis geben wolle. | |
| ## Neufassung mit Fehlern | |
| Um was geht es? Schon bei der StVO-Novelle 2009 gab es soviele | |
| Zitier-Fehler, dass das Bundesverkehrsministerium 2013 eine völlige | |
| Neufassung der StVO vornahm. Leider gab es wohl auch hier wieder einen | |
| Zitierfehler. Und da alle folgenden StVO-Änderungen sich auf die | |
| StVO-Neufassung von 2013 bezogen, könnten auch diese unwirksam sein, heißt | |
| es in dem Schreiben des Stuttgarter Justizministeriums, das der taz | |
| vorliegt. Anwendbar wäre dann die bis zum 31. August 2009 geltende | |
| StVO-Fassung. 2013 war Peter Ramsauer (CSU) Verkehrsminister.*a | |
| Das Bundesverkehrsministerium sieht nun zwar keinen Zitierfehler in der | |
| Neufassung von 2013. Und der ADAC kennt keine Gerichtsurteile, die seitdem | |
| einen Formfehler der StVO feststellten. Das könnte sich nach dem jetzigen | |
| Bekanntwerden der Probleme aber schnell ändern. | |
| Zwar sind alte Bußgeldbescheide bestandskräftig. Bei neuen Bescheiden und | |
| Fahrverboten, die sich auf Regelungen stützen, die ab 2009 eingeführt | |
| wurden, werden Verkehrs-Anwälte aber massenhaft Einspruch einlegen. So wäre | |
| wohl das Verbot, mit dem Handy im Auto zu telefonieren, mit betroffen. Wie | |
| Gerichte dann entscheiden werden, ist noch nicht absehbar. Es entstünde | |
| jedenfalls große Rechtsunsicherheit. | |
| Es liegt daher nahe, dass Bund und Länder sich nicht nur auf einen neuen | |
| Bußgeldkatalog einigen, sondern zugleich auch die StVO neufassen und dabei | |
| besondere Sorgfalt auf das Zitieren der gesetzlichen Ermächtigungen legen. | |
| 4 Sep 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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