Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Reform der Straßenverkehrsordnung: Bundesrat ringt um Raser-Strafen
> Das Saarland will höhere Strafen für Raser, aber nicht so hohe wie einst
> vorgesehen. SPD, Grüne und Linkspartei stimmen zu, Union und FDP nicht.
Bild: Blitzsäule an einer Ampelkreuzung in Nürnberg
Berlin taz | In den Streit um die [1][Reform der Straßenverkehrsordnung]
(StVO) kommt Bewegung. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hat am Mittwoch
mit der denkbar knappsten Mehrheit von neun zu sieben Stimmen ein
Kompromisspapier der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD)
verabschiedet. Allerdings: In dem Ausschuss haben alle Landesminister eine
Stimme, im Bundesrat hängen die Stimmen der einzelnen Länder von deren
Größe ab. Die Verkehrsminister von Union und FDP lehnten den Vorschlag ab.
„Alle eint das Ziel, Raser härter zu bestrafen und Radfahrerinnen und
Radfahrer besser zu schützen“, sagte Rehlinger, die zurzeit Vorsitzende der
Verkehrsministerkonferenz der Länder ist. Alle Seiten müssten aufeinander
zugehen. Ihr Vorschlag sieht vor, dass RaserInnen nicht so schnell den
Führerschein abgeben müssen wie ursprünglich in der Novelle der StVO
vorgesehen. Die hatte der Bundesrat im Februar verabschiedet und
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im April in Kraft gesetzt.
Damit sollten Radfahrende und FußgängerInnen unter anderem durch höhere
Strafen für Verkehrsverstöße von AutofahrerInnen besser geschützt werden.
Wegen eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums ist die Novelle aber
[2][von den Ländern außer Kraft gesetzt worden].
Jetzt muss die Verordnung vom Bundesrat erneut verabschiedet werden. Die
Union will das nutzen, um die härteren Regeln für RaserInnen in der Fassung
vom Februar aufzuweichen. Ursprünglich sollten Autofahrende den
Führerschein abgeben müssen, wenn sie innerorts 21 Stundenkilometer oder
außerorts 26 Kilometer mehr als erlaubt fahren. Bislang gibt es ein
Fahrverbot für TemposünderInnen, die in Orten 31 Stundenkilometer und
außerhalb 41 Stundenkilometer zu schnell fahren.
Rehlinger schlägt vor, dass die Grenzen für den Führerscheinentzug auf eine
Überschreitung auf 26 Stundenkilometer innerorts und 36 Stundenkilometer
außerorts festgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Bußgelder für
Tempoüberschreitungen „im Interesse der Verkehrssicherheit an das Niveau
vieler europäischer Nachbarstaaten angenähert und nahezu verdoppelt“
werden, heißt es in dem Beschluss.
## Scheuer muss zustimmen
Der Vorschlag sieht außerdem eine [3][Klarstellung zu den sogenannten
Pop-up-Radwegen] vor, temporären Radstreifen, die in der Coronakrise in
etlichen Städten geschaffen wurden. Hier soll die Hürde wegfallen, dass die
Kommunen eine besondere Gefährdung von Radfahrenden nachweisen müssen, wenn
sie solche Streifen einrichten.
Offen ist, wie die Abstimmung am 6. November im Bundesrat ausgeht.
Möglicherweise werden aus dem Lager der von der Union mitregierten Länder
mindestens Baden-Württemberg und Hessen für den Vorschlag stimmen, hieß es
aus dem Umfeld der Verkehrsministerkonferenz. Auch wenn der Bundesrat für
den Kompromissvorschlag stimmt, kann die Novelle nur in Kraft treten, wenn
Bundesverkehrsminister Scheuer das veranlasst.
21 Oct 2020
## LINKS
[1] /Neue-Verkehrsregel-in-Deutschland/!5678553
[2] /Chaos-um-die-Strassenverkehrsordnung/!5701447
[3] /Berliner-Urteil-zu-Pop-up-Radwegen/!5708251
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Straßenverkehrsordnung
Raser
Bundesrat
Andreas Scheuer
Verkehrswende
Autoverkehr
Pop-up-Bikelane
Verkehr
## ARTIKEL ZUM THEMA
Pop-up-Radwege und Corona: Rad fahren ist zu gefährlich
Auf deutschen Straßen sterben zu viele RadfahrerInnen. Zwar wird in grüne
Mobilität investiert, doch im Hier und Jetzt passiert zu wenig.
Wie dem Autowahn entkommen?: Unfälle als natürliche Todesursache
Noch schwerfälliger als unsere Körper hat die jahrzehntelange automobile
Dressur unsere Köpfe gemacht. Verkehrswende ist Denkwende.
Pop-up-Radstreifen in Berlin: Totgesagte leben länger
Die „Pop-up-Bikelanes“ können nach OVG-Urteil vorerst bleiben. Das ist gut
so. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie auch langfristig bleiben.
Fehler in Straßenverkehrsordnung: Zurück ins Jahr 2009
Alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 könnten unwirksam sein
– weil die Rechtsgrundlagen nicht richtig zitiert wurden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.