# taz.de -- Berliner Datenschutzbericht 2012: Bedenkliches Standardinstrument | |
> Landesbeauftragter kritisiert zu häufige Funkzellenabfragen und | |
> Gesetzesverstöße der Staatsanwaltschaft. und die Benachrichtigung der | |
> Betroffenen. | |
Bild: Voller Informationen: der Berliner Datenschutzbericht 2012. | |
Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix ruft die Staatsanwaltschaft | |
dazu auf, sich bei ihrer Arbeit an die Gesetze zu halten. In seinem am | |
Mittwoch vorgestellten Jahresbericht moniert er bei der Funkzellenabfrage, | |
dass „vielfach die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung Betroffener | |
unterblieb“. | |
Die Staatsanwaltschaft nutzte das Ermittlungsinstrument zum Beispiel bei | |
Autobränden. Dabei wurden alle Handys erfasst, die rund um den Tatort zu | |
diesem Zeitpunkt in einer Mobilfunkzelle eingeloggt waren. Wer sich mit | |
seinem Handy mehrfach in der Nähe von brennenden Autos aufhielt, machte | |
sich verdächtig. | |
Der Datenschutzbeauftragte hatte stichprobenartig 108 Funkzellenabfragen | |
überprüft, bei denen Millionen Personen in das Raster der Behörden | |
gelangten. Die gesetzlichen Vorgaben wurden dabei regelmäßig missachtet. | |
Die Verhältnismäßigkeit wurde dabei laut Dix meist nicht geprüft. Andere | |
Ermittlungsansätze wurden nicht verfolgt. „Es entstand oft der Eindruck, | |
dass sich die Strafverfolgungsbehörden der Eingriffsintensität von | |
Funkzellenabfragen entweder nicht bewusst waren oder diese missachtet haben | |
müssen“, heißt es in dem Jahresbericht. | |
In einer Stellungnahme rechtfertigte sich die Staatsanwaltschaft, warum sie | |
die Funkzellenabfrage nicht – wie vorgeschrieben – nur als ultima ratio | |
einsetzt: Die Vorgabe des Gesetzgebers sei „praxisfern“. Außerdem | |
bestreitet die Staatsanwaltschaft, dass der Datenschutzbeauftragte für sie | |
zuständig sei. | |
## Vorschriften missachtet | |
Der Datenschutzbeauftragte kritisierte insbesondere auch, dass die | |
Betroffenen von der Staatsanwaltschaft nicht – wie vorgeschrieben – | |
benachrichtigt werden. Diese Benachrichtigung hätte den Betroffenen „die | |
Möglichkeit gegeben, die Maßnahmen überprüfen zu können“. | |
Simon Weiß, rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion, kritisiert, die | |
Funkzellenabfrage habe sich „in bedenklicher Weise zu einem | |
Standardinstrument entwickelt“. Weiß hat die Hoffnung, das Handeln der | |
Staatsanwaltschaft durch Gesetze und Verordnungen beeinflussen zu können, | |
jedoch noch nicht aufgegeben. Er setzt bei der Funkzellenabfrage auf die | |
„Streichung aus der Strafprozessordnung“. So lange dies nicht erfolge, | |
seien „stärkere Pflichten zur Verhältnismäßigkeitsprüfung festzuschreibe… | |
27 Mar 2013 | |
## AUTOREN | |
Sebastian Heiser | |
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