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# taz.de -- Berliner Abschiebefall: Justiz stimmte Abschiebung zu
> Nach Afghanistan abgeschobener Nebenkläger soll im Görlitzer Park
> Menschen bedroht haben. Generalstaatsanwaltschaft führte das Verfahren.
Bild: Sammelabschiebung nach Afghanistan auf dem Flughafen Leipzig-Halle im Jul…
Berlin taz | Der Fall des abgeschobenen Afghanen ist vielschichtiger als
bislang bekannt. Der Mann soll im April 2017 Opfer [1][eines mutmaßlich
rassistischen Angriffs durch einen Polizisten] geworden sein. Obwohl der
Prozess, in dem er Nebenkläger war, noch nicht zu Ende war, wurde er am 11.
März 2020 nach Kabul abgeschoben.Wie am Montag bekannt wurde, hatte der
Afghane einer freiwilligen Rückkehr nach Kabul allerdings zuvor zugestimmt.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sagte, die
Rechtsanwältin des Mannes habe im Zuge eines vor dem Landgericht
anstehenden Sicherungsverfahren mitgeteilt, ihr Mandant sei grundsätzlich
mit einer Rückkehr nach Afghanistan einverstanden. Auf Nachfrage der taz
bestätigte die Anwältin Jenny Fleischer das am Montag. Allerdings sei ihr
Mandant zum Zeitpunkt der Zustimmung im Krankenhaus für Maßregelvollzug
(KMV) untergebracht gewesen.
„Wenn einer in einer geschlossenen Einrichtung sitzt, muss man sich fragen,
wie ernst gemeint so eine Zustimmung ist“, sagte Fleischer. Das Kernprinzip
einer freiwilligen Ausreise sei zudem, allein auszureisen, den
Ausreisetermin vorher zu kennen und jederzeit die Möglichkeit zu haben, es
sich noch anders zu überlegen. Das sei mitnichten der Fall gewesen. Zudem
hätte der Mandant in jedem Fall noch das anhängige Verfahren als
Nebenkläger zu Ende führen wollen.
Laut Steltner existierte gegen den Afghanen eine umfangreiche
Antragsschrift in einem Sicherungsverfahren. Die Antragsschrift tritt an
die Stelle einer Anklageschrift, wenn von einer Unterbringung im
Maßregelvollzug wegen Schuldunfähigkeit ausgegangen wird. Das entsprechende
psychiatrische Gutachten habe vorgelegen, so Steltner. In der
Antragsschrift seien 18 Vorwürfe für die Zeit von 2017 bis 2019 aufgelistet
gewesen: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und
Androhung von Straftaten. Haupttatzeitraum sei das Jahr 2019 gewesen,
Tatort sei überwiegend der Görlitzer Park gewesen.
Der Mann solle dort Kinder bedrängt, Frauen bespuckt und auf sexueller
Grundlage beleidigt haben. Unter Bezugnahme auf den Dschihad und Vorzeigen
eines Messers solle er auch gedroht haben, alle umzubringen. Auch habe er
gerufen, er wolle Blut sehen. [2][Parkläufer] – wie die Security des
Görlitzer Parks heißt – hätten sich mehrfach besorgt an die Polizei
gewandt, Anzeige erstattet und gebeten, den Mann aus dem Verkehr zu ziehen.
## Als gefährlich eingestuft
Steltner zufolge wurde das Verfahren von der für Islamismus zuständigen
Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft geführt. Hintergrund ist, dass es
bundesweit Vorfälle mit ähnlicher Problematik gegeben hat. Der Gutachter
habe den drogenabhängigen Mann für den Fall, dass er sich keiner Therapie
unterziehe, als gefährlich eingestuft. Bleibe der Mann drogenabhängig, sei
mit hoher Wahrscheinlichkeit auch künftig mit Aggressionstaten zu rechnen.
Sowohl Generalstaatsanwaltschaft als auch Landgericht hätten der
Abschiebung zugestimmt, sagte Steltner.
Der Flüchtlingsrat hatte gefordert, den Afghanen sofort nach Berlin
zurückzuholen, weil er als Nebenkläger ein Recht habe, an dem Prozess
teilzunehmen. „Dass Innenverwaltung und Ausländerbehörde nichts von dem
Nebenklageverfahren gewusst haben, entspricht nicht der Wahrheit“, sagte
seine Anwältin. Das sei in den Akten dokumentiert.
Laut Fleischer habe ein LKA-Gutachten ergeben, dass bei ihrem Mandanten
keine islamistisch-dschihadistische Ideologie erkennbar ist. Dagegen sei
eine therapiebedürftige Suchtabhängigkeit attestiert worden.
Update, 18.5.: Anders als in einer früheren Version dieses Textes
geschrieben, lag der Tatzeitraum nicht zwischen 2014 und 2017, sondern in
den Jahren 2017 und 2019. Haupttatzeitraum ist laut Staatsanwaltschaft das
Jahr 2019 gewesen.
17 Aug 2020
## LINKS
[1] /Abschiebung-nach-Afghanistan/!5707119&s=Erik+peter/
[2] /Goerlitzer-Park-Berlin/!5460896&s=Parkl%C3%A4ufer/
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Abschiebung
Ausländerbehörde
Schwerpunkt Afghanistan
Maßregelvollzug
Schwerpunkt Afghanistan
Abschiebung
Abschiebung
Monika Herrmann
Rechter Terror in Berlin-Neukölln
Polizei Berlin
Abschiebung
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