# taz.de -- Aufarbeitung des Falls Oury Jalloh: Den Korpsgeist vernachlässigt | |
> Dem Landtag von Sachsen-Anhalt haben Berater einen Bericht vorgelegt. Der | |
> listet Lügen und Rechtsbrüche auf, doch die entscheidende Frage | |
> beantwortet er nicht. | |
Bild: Oury Jalloh hätte gar nicht in Gewahrsam genommen werden müssen – sei… | |
BERLIN taz | Es gäbe vieles, sehr vieles, was sich einem Dokument | |
voranstellen ließe, in dem es um den qualvollen Tod eines Menschen in den | |
Händen der Polizei geht. Die beiden Juristen [1][Jerzy Montag] und Manfred | |
Nötzel, die im Auftrag des Landtags von Sachsen-Anhalt die Ermittlungen zum | |
Tod des Sierra Leoners Oury Jalloh untersuchten, entschieden sich, in ihrer | |
„Vorbemerkung“ folgendes zu schreiben: | |
„Er war kein besonders gesetzestreuer Mensch und hatte bereits mehrfach | |
gegen Strafgesetze verstoßen. Er konsumierte und handelte mit illegalen | |
Drogen und war bereits mehrfach im polizeilichen Gewahrsam und in | |
Untersuchungshaft eingesessen. Immer wieder, auch an seinem Todestag, war | |
Ouri Jallow erheblich alkoholisiert.“ | |
Es erscheint den beiden Juristen also am allerwichtigsten, daran zu | |
erinnern, dass Jalloh, [2][der am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen | |
gefesselt in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannte], ein | |
Gesetzesbrecher war. | |
Acht Monate hatten Montag, lange Bundestagsabgeordneter der Grünen und | |
Nötzel, einst Generalstaatsanwalt von München, sich mit dem Fall befasst. | |
Ihren 303 Seiten dicken Bericht stellten sie am Freitag dem Rechtsausschuss | |
des Landtags von Sachsen-Anhalt vor. | |
Die wichtigsten Feststellungen lauten: 1. Die Polizei hat im Umgang mit | |
Jalloh vielfach Rechtsbrüche begangen. 2. Die Justiz hat keine Fehler | |
gemacht. 3. Ein Staatsanwalt und die Justizministerin haben das Parlament | |
in dem Fall belogen. | |
Die Justiz war in dem Fall lange von einem Suizid ausgegangen. 2017 nahm | |
die Staatsanwaltschaft Dessau jedoch Mordermittlungen auf, nachdem eine | |
Sachverständige Hinweise darauf gefunden hatte, dass Jalloh in dem | |
Polizeirevier angezündet worden sein muss. | |
Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte daraufhin einen förmlichen, | |
[3][öffentlich tagenden Untersuchungsausschuss in dem Fall beantragt] – und | |
zwar während das Mordermittlungsverfahren noch lief. Doch das hatte die | |
regierende Kenia-Koalition abgelehnt und stattdessen Montag und Nötzel als | |
„Berater“ eingesetzt. Sie sollten den Rechtsausschuss des Landtags im | |
Jalloh-Fall „unterstützen“. | |
Zur entscheidenden Frage, ob Jalloh sich selbst angezündet hat oder | |
verbrannt wurde, bietet der Bericht von Montag und Nötzel, welcher der taz | |
vorliegt, nichts Neues. Die Vielzahl von Indizien, die auf Mord hindeuten, | |
widerlegen die beiden Autoren selbst nicht, meist bewerten sie sie nicht | |
einmal. Vieles sei zu lange her, heute nicht mehr zu klären, nicht | |
eindeutig bewiesen, könne von den Ermittlungsbehörden so oder so ausgelegt | |
werden. | |
## Ingewahrsamnahme wäre gar nicht nötig gewesen | |
Was den Umgang mit Jalloh vor den Brand angeht, sind die beiden Juristen | |
entschiedener. „Das gesamte Handeln der Polizei am 7. Januar 2005 sei | |
fehlerbehaftet und rechtswidrig gewesen“, sagte Montag am Freitag in | |
Magdeburg. „Wären diese Fehler unterblieben, dann wäre Oury Jalloh mit | |
allergrößter Wahrscheinlichkeit noch am Leben.“ | |
Die beiden listen die Rechtsverstöße detailliert auf: Einer der Dessauer | |
Polizisten hätte schon am Tag des Todes „völlig unglaubhafte“ Angaben zu | |
angeblichen Problemen bei der Personalienfeststellung Jallohs gemacht, | |
heißt es in ihrem Bericht. „Objektiv gab es (…) keine Unklarheiten über d… | |
Identität von Ouri Jallow.“ Die Beamten hätten „Zwangsmaßnahmen“ – s… | |
körperliche Gewalt – gegen Jalloh eingesetzt, ohne ihm dies vorher | |
anzudrohen. Sie haben ihm Blut abnehmen lassen, ohne dass ein Richter dies | |
entschieden hätte – ebenfalls rechtswidrig. Sie haben ihn ohne richterliche | |
Entscheidung in Gewahrsam genommen – rechtswidrig. Sie haben ihn auf dem | |
Rücken auf einer Liege fixiert – „ein rechtswidriger und ein unzulässiger | |
Grundrechtseingriff“. Und sie haben Jalloh nicht „fortdauernd beobachtet“… | |
rechtswidrig. | |
Insgesamt sei die Ingewahrsamnahme – während der Jalloh verbrannte – gar | |
nicht nötig gewesen, weil die Beamten seine Adresse ganz leicht hätten | |
feststellen können, so die beiden Juristen. | |
Wolle man nicht davon ausgehen, dass die Unklarheiten bei den Personalien | |
nur vorgeschoben seien, um Jalloh „widerrechtlich in Gewahrsam zu halten, | |
sind jedenfalls erhebliche Fehler in der Dienstausübung (…) als ursächlich | |
für die Freiheitsentziehung erkennbar,“ schreiben sie. | |
## Großes Rätsel Feuerzeug | |
Weit weniger Klarheit bietet ihr Bericht was die juristische Aufarbeitung | |
des Todes angeht. | |
Eines der großen Rätsel dabei ist das Feuerzeug, dass Jalloh laut der | |
Justiz benutzt haben soll, um sich selber anzuzünden. Es wurde erst mehrere | |
Tage nach dem Brand in der Zelle gefunden. An seinen verschmorten Resten | |
wurden „ausschließlich tatortfremde Fasern“ festgestellt, dazu DNA-Spuren, | |
„die mit Sicherheit nicht von Oury Jalloh sind, sondern von einem Europäer“ | |
stammen – darauf hatte die Nebenklage, die Familie des Toten, immer wieder | |
hingewiesen – und daraus geschlossen, es sei ein fingiertes Beweisstück. | |
Dazu hatte die Staatsanwaltschaft später gesagt, es sei richtig, dass die | |
Sachverständige „keine Übereinstimmungen“ zwischen den am Feuerzeug | |
vorhandenen Fasern und den Textilresten aus der Gewahrsamszelle gefunden | |
habe. Ein Beweis dafür, dass das Feuerzeug nachträglich als Beweisstück in | |
die Zelle geschmuggelt wurde, sah sie darin aber nicht. Fasern und | |
DNA-Spuren könnten etwa auch von Gutachtern oder Polizisten stammen, die | |
die Feuerzeugreste später in Händen hielten. Nötzel und Montag halten diese | |
Bewertung durch die Staatsanwälte für „zumindest vertretbar“, schreiben s… | |
nun. | |
## Entzug der Ermittlungen – kein Problem | |
Am 4. April 2017, nach 12 Jahren, gibt der Leitende Dessauer | |
Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die Selbstentzündungshypothese auf. Er | |
schreibt in einem Vermerk, er gehe nun davon aus, dass Jalloh bereits vor | |
Ausbruch des Feuers „mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot“ war. | |
Vermutlich sei er mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden. | |
Dies legten mehrere Gutachter nahe, die Bittmann konsultiert hatte. Das | |
Motiv könnte nach Auffassung Bittmanns gewesen sein, dass dem Asylbewerber | |
zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Bittmann benennt | |
zwei konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizei. | |
Kurz darauf wird ihm der Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle | |
abgegeben. Dies sei „in der medialen Berichterstattung sehr kritisch | |
thematisiert worden“, so Montag und Nötzel und werde „bis heute als | |
Eingriff dargestellt, der eine verfolgungseifrige Staatsanwaltschaft | |
(Dessau-Roßlau) und deren Leiter ausgebootet habe und an eine andere | |
Staatsanwaltschaft (Halle) übertragen worden sei, die das | |
Ermittlungsverfahren ohne weiteres umstandslos eingestellt habe. Dahinter | |
könne nur die Absicht stehen, das Verfahren unter allen Umständen zu | |
beenden und so sei es ja dann auch gekommen.“ | |
Doch diese Lesart sei „sachlich und rechtlich unzutreffend und damit | |
falsch“, so die beiden Berater. Zum einen habe Bittmann selber in Halle um | |
Unterstützung gebeten. Zum anderen sei es richtig, die Ermittlungen nicht | |
in Dessau laufen zu lassen, wo die Staatsanwaltschaft gegen die Polizei der | |
eigenen Stadt hätte ermitteln müssen. „Mindestens vertretbar und darüber | |
hinaus als durchaus sachgerecht zu bewerten“, urteilen Nötzel und Montag. | |
In Halle aber wurde die Akte schon bald zugeklappt. Die dortige | |
Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen nach wenigen Monaten ein. | |
Bittmann habe die Ergebnisse der Gutachter eben anders interpretiert als | |
sie, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle damals der taz. | |
Auch daran haben Nötzel und Montag nichts auszusetzen. Der zuständige | |
Hallenser Staatsanwalt Weber habe bei seiner Bewertung „sehr stark das | |
Magdeburger Urteil“ herangezogen. Dabei handelt es sich um das zweite | |
Verfahren gegen zwei Polizisten des Reviers. In dem 2013 beendeten Prozess | |
hatten Sachverständige ausgesagt, dass Jalloh den Brand selbst entzündet | |
habe. Das sei „außerordentlich bedeutend und darf keinesfalls übersehen | |
werden“, schreiben Nötzel und Montag. Weber habe „nachvollziehbar und | |
völlig richtig die Lage bewertet.“ | |
## Die Frage nach dem Motiv des Brandes | |
Vor allem während des ersten Gerichtsverfahrens in Dessau ab 2007 hatten | |
Polizisten offensichtlich gelogen, darauf hatte vor allem der damalige | |
Richter Manfred Steinhoff hingewiesen. Die Polizisten später, [4][im Lichte | |
der neuen Gutachten], erneut zu der Sache vernehmen, halten Montag und | |
Nötzel für sinnlos: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, die den Schluss | |
zulassen, dass neuerliche Vernehmungen zu neuen Erkenntnissen führen | |
würden.“ | |
Zu den vielfach kritisierten Mängeln bei der Spurensicherung schreiben die | |
beiden, es lasse sich „heute nicht mehr aufklären, ob mangelhafte | |
Tatortarbeit die Aufklärung des Falls tatsächlich verhindert hat.“ Ebenso | |
sei unklar, ob „bessere Ermittlungsmethoden zu weitergehenden Erkenntnissen | |
geführt hätten.“ | |
Lange stand die Frage im Raum, warum Polizisten überhaupt einen Brand in | |
der Zelle hätten legen sollen. 2018 legte die Initiative Gedenken an Oury | |
Jalloh ein medizinisches Gutachten vor, dass belegte, dass Jalloh kurz vor | |
seinem Tod schwer am Schädel verletzt wurde. „Diese Verletzungen könnten | |
theoretisch ein Motiv gewesen sein, ihn nachträglich zu ermorden“, | |
schreiben dazu Montag und Nötzel. | |
Selbst wenn man mit dem Gutachten davon ausgehe, dass Jallow sich diese | |
Verletzungen nicht selbst beigebracht haben kann, also in Polizeigewahrsam | |
so heftig geschlagen wurde, dass ihm solche Verletzungen beigebracht worden | |
sind, „wäre diese gefährliche Körperverletzung etc. verjährt.“ Es gebe | |
„heute keine Möglichkeiten, diese Verletzungen einzelnen Polizeibeamten | |
zuzuordnen und damit auch nicht, einzelnen Beamten gegenüber den Vorwurf | |
eines Verdeckungsmordes zu erheben.“ | |
Das heiße allerdings nicht, dass ein neues Verfahren ausgeschlossen sei. | |
Mord verjähre nicht, insofern sei es auch zukünftig möglich, Ermittlungen | |
gegen konkret zu benennende Beschuldigte aufzunehmen. „Praktisch ist dies | |
nach Überzeugung von Montag und Nötzel aber nur noch im Falle eines | |
glaubwürdigen Geständnisses oder einer neuen glaubwürdigen Aussage eines | |
Zeugen eines möglichen Mordes an Ouri Jallow möglich.“ | |
## Täterversionen übernommen | |
Insgesamt bleibt der Bericht von Montag und Nötzel uneindeutig, ihr Befund | |
höchst unbefriedigend. Dass alle Strafverfahren eingestellt wurden, sei | |
„nicht notwendigerweise auf Ermittlungsfehler oder einen Unwillen zur | |
Verfolgung eines Verbrechens zurückzuführen“. Nach Auswertung der Akten | |
sehen die „keine offenen Ermittlungsansätze. Soweit Ermittlungen nicht oder | |
nicht sorgfältig genug durchgeführt wurden, lassen sich die Versäumnisse | |
heute nicht mehr nachholen.“ | |
„Dass man bei der juristischen Prüfung der Akte zum Schluss kommt, eine | |
Einstellung ist okay, ist nicht so überraschend,“ sagt die | |
Linken-Abgeordnete Henriette Quade. Schließlich seien die Akten von denen | |
angelegt worden, die das Verfahren beendet hätten. | |
Montag und Nötzel „übernehmen die Täterversionen und vernachlässigen den | |
Korpsgeist“ in der Polizei, schreibt die Initiative Gedenken an Oury | |
Jalloh. „Entgegen der vorliegenden Beweislage wollen auch sie keine | |
weiteren Ermittlungsansätze erkennen können.“ Klar erkennbare Widersprüche | |
blieben unberücksichtigt – etwa das Gutachten zu den Schädelverletzungen. | |
Jalloh habe kein Feuerzeug gehabt und könne das Feuer nicht selbst gelegt | |
haben, die Rekonstruktion des Brandbildes sei erwiesenermaßen nicht ohne | |
die Verwendung von Brandbeschleunigern zu erreichen. | |
Klarer sind Montag und Nötzel, was Lügen im Parlament angeht. Das von ihnen | |
beklagte Fehlverhalten bezieht sich vor allem auf den Herbst 2017 – kurz | |
nachdem öffentlich bekannt geworden war, dass Bittmann von Mord ausging und | |
zwei konkrete Polizisten verdächtigte. Im Rechtsausschuss hatte der | |
damalige Naumburger Generalstaatsanwalt Konrad jedoch auf Nachfrage gesagt, | |
es habe keine Beschuldigten gegeben. Das sei „unzutreffend und somit | |
objektiv falsch“ gewesen, so Nötzel und Montag. Auch Konrads Behauptung, es | |
gebe gegen die beiden Polizisten „keinen näheren Tatverdacht als gegen | |
jeden anderen auch“, nennen sie „unzutreffend und somit objektiv falsch“, | |
ebenso wie mindestens zwei weitere Aussagen Konrads im Parlament. | |
Auch die Justizministerin Ministerin Keding habe im September 2017 den | |
Landtag „bewusst unvollständig und damit nicht wahrheitsgemäß informiert�… | |
so Montag und Nötzel. „Hierdurch wurde den Abgeordneten ein falsches Bild | |
über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Zeitpunkt der | |
Information des Landtags vermittelt.“ | |
„Der Generalstaatsanwalt hat im Ausschuss mehrfach gelogen, die Ministerin | |
hat wissentlich Unwahrheit gesagt, mehrfach. Die Justizministerin Keding | |
muss zurücktreten,“ sagt die Linken-Abgeordnete Henriette Quade. | |
## Keineswegs ein Schlussstrich | |
Ist der Bericht der beiden nun der Schlussstrich unter der Aufarbeitung des | |
Falls? Keineswegs. | |
Denn nun soll es doch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben. | |
Den hatte die Linke im Landtag schon 2018 beantragt. Nötig war dafür das | |
Votum eines Viertels der 87 Abgeordneten – also 22. Die Linken haben | |
derzeit 16 Abgeordnete, wenigstens die 5 Grünen und einer der elf SPDler | |
hätten zustimmen müssen. Doch beide sind Teil der Regierungskoalition – und | |
hatten sich dagegen entschieden, wohl aus Rücksicht auf den | |
Koalitionspartner CDU, der strikt gegen einen solchen Ausschuss war. | |
Ein Ausschuss hätte der Reihe nach alle Zeugen vorladen und somit die | |
Widersprüche der zurückliegenden Gerichtsverfahren für die Öffentlichkeit | |
noch einmal nachvollziehbar machen können. Die Naumburger | |
Staatsanwaltschaft hätte während der laufenden Arbeit eines solchen | |
Ausschusses das Verfahren kaum einstellen können. | |
Die Kenia-Koalition aber setzte Montag und Nötzel als Berater ein. Die | |
bekamen ausdrücklich auch das Recht, mit allen Beteiligten vertrauliche | |
Gespräche zu führen. Sie wollten mit sieben JustizbeamtInnen sprechen, | |
darunter wohl mindestens drei StaatsanwältInnen. [5][Im Juli 2020 aber | |
lehnte das Justizministerium in Magdeburg die unbeaufsichtigte, | |
vertrauliche Befragung der StaatsanwältInnen durch Montag und Nötzel als | |
„verfassungswidrig“ ab]. Zulässig sei sie nur innerhalb von Sitzungen des | |
Rechtsausschusses. | |
Der SPD-Fraktionssprecher Martin Krems-Möbbeck nannte dies damals „äußerst | |
irritierend“. Das Fragerecht für Montag und Nötzel sei der „klare | |
politische Wille“ des Landtags. Die Arbeit der beiden mache „gar keinen | |
Sinn“ wenn sie nicht die Möglichkeit haben, diese Gespräche zu führen. | |
„Wir waren geschockt, als wir gehört haben, dass sich die | |
Justizbediensteten nicht äußern werden“, sagt Krems-Möbbeck jetzt. Das sei | |
ein „erhebliches Manko“ und daran sei zu sehen, dass die Arbeit der Berater | |
„nicht ausreicht“. Schon vor der Sommerpause hatte die SPD deshalb | |
beschlossen, in der nächsten Legislaturperiode auf jeden Fall einem | |
Untersuchungsausschuss zuzustimmen, egal welche Koalition sich dann | |
gebildet hat. | |
Für diese Legislaturperiode ist es dafür zu spät. In Sachsen-Anhalt wird im | |
Juni 2021 gewählt, das Parlament tritt aber schon ab März kaum mehr | |
zusammen. Der Ausschuss dürfte also in etwa einem Jahr seine Arbeit | |
aufnehmen. Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade setzt darauf, dass auch | |
die Grünen einem solchen Ausschuss zustimmen. Der dürfe sich nicht auf die | |
Weigerung der Justizbeamten beschränken. „Da müsste alles rein,“ sagt sie. | |
Möglicherweise wird die Arbeit des Ausschusses doch noch ein | |
Gerichtsverfahren flankieren. Denn Mamadou Saliou Diallo, der Bruder des | |
Toten, hat einen Antrag auf Klageerzwingung eingereicht. Dieser [6][wurde | |
zwar im Oktober 2019 vom OLG Naumburg als unzulässig und unbegründet | |
zurückgewiesen]. Diallo hat dagegen aber Verfassungsbeschwerde zum | |
Bundesverfassungsgericht erhoben, über die noch nicht entschieden ist. | |
29 Aug 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Jakob | |
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