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# taz.de -- Angeblich nur Übungsflug: Tornado über Gorleben
> Jetzt ist es raus: Die Castor-Sitzblockade bei Gorleben wurde tatsächlich
> von einem Tornado-Flugzeug überflogen. Das Verteidigungsministerium sagt:
> Das waren Übungen.
Bild: War da was? Blockierende am 8.11. in der Sitzblockade vor dem Zwischenlag…
Montagmorgen, gegen zehn, in der Sitzblockade bei Gorleben. Der Himmel ist
bewölkt. Plötzlich ein Tiefflieger-Geräusch. Laut, trocken, leicht
schlürfend. Einige schauen nach oben. Was war das? Erinnerungen an den
G8-Gipfel in Heiligendamm werden wach. Damals wurde das Aktivisten-Camp in
Reddelich bei Bad Doberan von einem Tornado-Flugzeug überflogen, es stellte
sich im Nachhinein heraus, dass dieses Flugzeug auch Fotos von dem Camp
gemacht hatte. Sollte solches wie beim G8-Gipfel bei den Castor-Protesten
wieder passiert sein? Das Bundesverteidigungsministerium bestreitet das –
es habe sich um einen "Ausbildungsflug" gehandelt.
In einer Antwort auf Fragen des grünen Bundestagsabgeordneten Christian
Ströbele zum diesjährigen Castor-Transport sagt das
Verteidigungsministerium: "Am 8. November überflog ein Luftfahrzeug des
Jagdbombengeschwaders 32 vom Typ TORNADO ECR aus Lechfeld auf einem
routinemäßigen Ausbildungsflug das Gebiet Wendland von Norden kommend mit
südöstlichem Kurs von Hitzacker über Dannenberg in Richtung Gorleben". Der
Tornado sei "nicht für Bildaufnahmen ausgerüstet gewesen", so das
Verteidigungsministerium. Zudem habe die Bundeswehr den Polizeibehörden im
Zusammenhang mit dem Castor-Transport "Bildaufnahmen weder angeboten noch
übermittelt".
[1][In dem Dokument] (PDF) findet sich auch eine Antwort des
Verteidigungsministeriums auf die Frage nach einem Panzer, der kurz [2][in
diesem ZDF-Beitrag] (Minute 20:37 - 20:41) zu sehen war, wie er
transportiert wird. Auch hierbei habe es sich um eine "Ausbildungsfahrt"
gehandelt, es bestehe "kein Zusammenhang zwischen dieser Ausbildungsfahrt
und dem Castor-Transport". Zudem ist in dem Dokument eine Übersicht über
die Art der Unterstützung durch die Bundeswehr im Rahmen des
Polizeieinsatzes zum Castor-Transport 2010 zu finden.
Das Grundgesetz lässt prinzipiell Amtshilfe für die Polizei durch die
Bundeswehr zu. Eine Zustimmungspflicht des Bundestages besteht nur bei
Bundeswehr-Einsätzen, nicht aber bei Amtshilfe, so das
Bundesverfassungsgericht [3][in einer Entscheidung] zum Tornado-Einsatz in
Heiligendamm. Sollte der damalige Einsatz verfassungswidrig gewesen sein,
so hätte der Deutsche Bundestag diese Verfassungswidrigkeit nicht durch
einen einfachen Beschluss beseitigen können. Ob der Tornado-Einsatz beim
G8-Gipfel rechtmäßig oder verfassungswidrig war, könnte eine Klage der
damaligen Grüne-Jugend-Vorsitzenden Paula Riester und Jan Philipp Albrecht
klären, die seit mehr als drei Jahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin
anhängig ist.
Amtshilfe hat die Bundeswehr bei diesem Castor-Transport zum Beispiel in
Form von Unterkünften, Landeplätzen und mit einem Funkmast geleistet. Mit
Maßnahmen, die einschüchternd wirken oder bei denen Zwang ausgeübt wird,
darf die Bundeswehr nicht unterstützen, dies würde die
Demonstrationsfreiheit einschränken. Und Tornados, die dürften schon
einschüchternd wirken.
11 Nov 2010
## LINKS
[1] /fileadmin/static/pdf/BMVgBundeswehr_Castor_ANTWORT.pdf
[2] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/nachrichten/#/beitrag/video/…
[3] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-035.html
## AUTOREN
Julia Seeliger
Julia Seeliger
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Schwerpunkt Überwachung
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