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# taz.de -- Verbrechen in Syrien 2011 und 2012: Anklage gegen mutmaßlichen Ass…
> Erneut werden sich deutsche Richter*innen mit Staatsterror in Syrien
> befassen. Fahad A. soll Oppositionelle gefoltert und ermordet haben.
Bild: Ohne Folterknechte kein Regime: Pro Assad Demonstration in Damaskus 2011
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Syrer erhoben, der in seinem
Herkunftsland für das Assad-Regime gefoltert haben soll. Fahad A. wird
Tötung, Folter und Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit sowie Mord vorgeworfen. Es ist nur der letzte in einer
ganzen Reihe ähnlicher Fälle, in denen syrischer Staatsterror vor deutschen
Gerichten verhandelt wird.
Die Vorwürfe gegen A. beziehen sich auf die Zeit ganz zu Beginn des
Bürgerkriegs in Syrien. Ausgehend von Tunesien verbreiteten sich 2011 in
zahlreichen arabischen Ländern Proteste gegen die jeweiligen autokratischen
Herrscher – so auch in Syrien.
Das dortige Assad-Regime entschied sich für brutalstmögliche Repression.
Landesweit ließen die verschiedenen syrischen Geheimdienste Oppositionelle
festnehmen, foltern, verschwinden oder ermorden. An [1][diesen Verbrechen],
noch bevor aus den Unruhen ein flächendeckender Krieg gegen die eigene
Bevölkerung wurde, soll A. mitgewirkt haben.
Er soll dies in seiner Rolle als Wärter in dem Al-Khatib-Gefängnis des
allgemeinen Geheimdienstes zwischen Ende April 2011 und Mitte April 2012
getan haben. In der Einrichtung wurden routinemäßig Gefange misshandelt und
umgebracht. Die Bundesanwaltschaft wirft A. vor, an mindestens 100 solcher
Verhöre beteiligt gewesen zu sein, bei denen die Gefangenen unter anderem
mit Kabeln geschlagen und mit Stromstößen gequält wurden.
## Mit kaltem Wasser übergossen
A. soll persönlich Gefangene an den Armen an der Decke aufgehängt haben und
sie immer wieder mit kaltem Wasser übergossen haben. Mindestens 70
Gefangene sollen während A.s Tätigkeit an den Folgen solcher Misshandlungen
gestorben sein.
Die deutsche Polizei hatte A. Ende Mai in Pirmasens (Rheinland-Pfalz)
festgenommen. Er war offenbar 2023 nach Deutschland eingereist. Das
Verfahren gegen ihn wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts
Koblenz stattfinden.
Dort war A.s Name schon in einem anderen Gerichtsverfahren gefallen, in
denen es um Verbrechen im Al-Khatib-Gefängnis ging. Anfang 2022 fiel dort
[2][das Urteil gegen Anwar Raslan], einen ehemaligen Geheimdienst-Oberst,
der der Vorgesetzte des nun angeklagten Fahad A. gewesen sein soll. R. war
für die Folterung von rund 4.000 Personen und den Mord an 25 Personen
verantwortlich, er erhielt eine lebenslange Gefängnisstrafe.
Im Juni 2025 wurde zudem der syrische Arzt Alaa M. in Koblenz [3][zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.] Das Gericht sah es als erwiesen
an, dass er im Auftrag des Assad-Regime in einem Militärkrankenhaus zwei
Gefangene getötet und neun weitere gefoltert hatte. M. war nach seiner
Flucht nach Deutschland zwischenzeitlich auch hier in Krankenhäusern tätig
gewesen.
Grundlage für die juristische Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern
im Ausland begangen wurden, ist das sogenannte Weltrechtsprinzip. Das
deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) sieht vor, dass Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auch dann vor
deutschen Gerichten verhandelt werden können, wenn es keinen direkten Bezug
zu Deutschland oder Deutschen gibt.
22 Dec 2025
## LINKS
[1] /Foltergefaengnis-in-Syrien/!6052798
[2] /Historischer-Folter-Prozess-in-Koblenz/!5825396
[3] /Urteil-im-Folterprozess-in-Frankfurt/!6094153
## AUTOREN
Frederik Eikmanns
## TAGS
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