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# taz.de -- Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Neues Tempo für Deutschland
> Die Merz-Regierung will Bauvorhaben beschleunigen. Nur klappt das?
> Umweltschützer zweifeln daran – und machen einen Vorschlag.
Bild: Das geht in Zukunft zackiger voran: ewiges Projekt, die A20, hier der Bau…
Bei der ICE-Trasse Berlin-München hat es 26 Jahre gedauert. An der A 20
wird seit 1992 gebaut. Bauprojekte ziehen sich in Deutschland. [1][Nun
sollen zahlreiche Infrastrukturvorhaben] das Prädikat „im überragenden
öffentlichen Interesse“ erhalten, damit die Bagger schneller rollen können.
Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz
beschlossen.
CDU-Kanzler Friedrich Merz spricht von einem „Qualitätssprung“. Lässt sich
dagegen etwas sagen? Eine Menge. Das machten am Mittwoch Umweltschützer
klar. Es beginnt mit einer formalen Kritik.
Denn: Die Verbände bekamen statt der üblichen 14 Tage nur wenige Stunden
Zeit, sich zu dem vom Bundesministerium für Verkehr entworfenen Gesetz
offiziell zu äußern. Am vergangenen Freitag um 15.31 Uhr ging es bei ihnen
per Mail ein – Rückmeldefrist Montag, 10.00 Uhr. Das sei „schlechte
Gesetzgebungspraxis“ schreiben der BUND, Nabu und andere zusammen mit ihrem
Dachverband Deutscher Naturschutzring, DNR, in ihrer Stellungnahme.
Die ist auch deshalb interessant, weil mit ihr infrage steht, ob sich die
Planungen wirklich beschleunigen lassen, wenn der Naturschutz, genauer: das
bisherige Instrumentarium dafür, abgebaut wird. Die Kritik im Einzelnen:
## Verstoß gegen Grundgesetz?
Punkt 1: [2][Neue Autobahnen, vierspurige Bundesstraßen, Lkw-Abstellplätze]
– mehr Infrastrukturprojekte als bisher sollen künftig „im überragenden
öffentlichen Interesse“ liegen. Umwelt-, Naturschutz- und andere Bedenken
müssen dann im Grunde immer zurückstehen. Das überragende öffentliche
Interesse kann nur in Ausnahmefällen ausgestochen werden.
Welche das sind, werden am Ende Gerichte entscheiden. Der
„überragendes-öffentliches Interesse“-Kniff, monieren die Umweltverbände,
entbehre einer „sachlichen Rechtfertigung“ und könne gegen das
Willkürverbot gemäß Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3) verstoßen.
Klagen? Denkbar.
Punkt 2: Werden Straßen gebaut oder Schienen verlegt, können Laichgewässer
von Amphibien, Brutplätze von Vögeln zerstört werden. Die Träger der
Infrastrukturvorhaben müssen für ihre Eingriffe in die Natur eine
Kompensation schaffen. Einfachste Maßnahmen: Sie pflanzen Bäume oder
verwandeln eine Industriebrache in ein Biotop.
Künftig sollen Geldzahlungen reichen. Die gibt es zwar auch heute schon –
die Euros gehen dann an Land oder Landkreis –, ist aber nicht die Regel.
Die seit 1976 im Bundesnaturschutzgesetz verankerte Eingriffsregelung
dürfte, so fürchten die Umweltverbände, „ihre praktische Wirksamkeit
verlieren“.
Punkt 3: Die bisherige Eingriffsregelung hat ihre Haken. Die
Kompensationsflächen sind schon mal klein oder werden nicht gut gepflegt.
Die Koalition will nun bis Ende Februar ein Naturflächenbedarfsgesetz
vorlegen, mit dem dann Flächen für den Ausgleich von Baumaßnahmen
reserviert werden sollen.
## Deutschland nur unzureichend im Naturschutz
Im besten Fall entstünde ein Verbund ökologisch aufgewerteter Flächen.
Kümmern soll sich das Bundesumweltministerium – mit dem Geld, das die
Bauträger für ihre Eingriffe zahlen. Ob alle Länder einfach so zustimmen,
ist fraglich. Die Umweltverbände sorgt allerdings anderes.
Sie erklären: Deutschland müsse schon heute nach EU-Regeln beispielsweise
sogenannte Natura-2000-Schutzgebiete sichern und ökologisch verbessern,
mache das aber „völlig unzureichend“. Sie fürchten, dass die bisherige
Eingriffsregelung geändert wird, ohne eine wirksame neue Regelung zu haben,
so als gehe es auch ohne Natur, obwohl sie Luft reinigt, Böden säubert,
Wasser filtert, Kohlendioxid bunkert.
Letzter Punkt: Die Umweltverbände warnen vor „erheblicher Planungs- und
Rechtsunsicherheit“. Bisher sollen mit Umweltverträglichkeitsprüfungen
Gefahren großer Bauvorhaben für Tiere und Pflanzen aufgespürt werden, auch
für den Menschen etwa durch Lärm oder weniger Erholung. Das Ziel: die
verträglichsten Standorte oder Trassenführungen finden. Diese Prüfungen
sollen künftig aber anders gemacht werden können als bisher oder ganz
wegfallen. Was das heißt, bleibt aber unklar, für Vollzugsbehörden ist das
schwierig.
Wie geht es besser? Es brauche eher eine Reform der Verwaltung als einen
„[3][Frontalangriff auf Natur und Umweltschutz]“, meint Florian Schöne, der
den DNR leitet. Zum Beispiel fehle in den Planungs- und
Genehmigungsbehörden Personal, sagt BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen.
Auch könnten flexible Genehmigungsteams helfen, die bei Engpässen
eingesetzt werden. Nabu-Präsident Jörg Andreas Krüger will nun unter
anderem mit Abgeordneten im Bundestag reden. Dort wird das Gesetz Anfang
des Jahres erstmals beraten.
17 Dec 2025
## LINKS
[1] /Abbau-von-Umweltschutz-fuer-Strassenbau/!6137460
[2] /Studie-zu-Infrastruktur/!6123333
[3] /Nabu-verliert-vor-Gericht/!6133804
## AUTOREN
Hanna Gersmann
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