| # taz.de -- Beschluss zu Hochschulgremien: Viertelparität ist möglich | |
| > Die Demokratisierung der Hochschulen war eine zentrale Forderung der | |
| > 68er-Studentenproteste. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen ist weitgehend | |
| > gescheitert. | |
| Bild: Gegen die Reform klagten 32 Professor:innen der Unis in Erfurt, Jena, Wei… | |
| Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die grundsätzliche Einführung der | |
| Viertelparität an Thüringer Hochschulen durch die einstige rot-rot-grüne | |
| Koalition. Klagen von Professoren gegen die Reform wurden weitgehend | |
| abgelehnt. | |
| Die Demokratisierung der Hochschulen war eine zentrale Forderung der | |
| Studentenproteste von 1968. Die Forderung konnte sich damals zwar in | |
| manchen Bundesländern wie Niedersachsen durchsetzen, scheiterte 1973 aber | |
| am Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe setzte durch, dass die | |
| Professor:innen in Fragen von Forschung und Lehre die Mehrheit der | |
| Sitze in den Gremien haben müssen. | |
| Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen unter Bodo Ramelow (Linke) | |
| unternahm 2018 einen Versuch, die Karlsruher Vorgaben möglichst weit | |
| auszureizen und führte die grundsätzliche Viertel-Parität in Uni-Gremien | |
| wie dem Senat oder dem Fachbereichsrat ein. So soll ein Fachbereichsrat | |
| laut reformiertem Hochschulgesetz aus drei Professor:innen, drei | |
| Studierenden, drei akademischen Mitarbeiter:innen und drei | |
| nicht-akademischen Mitarbeiter:innen bestehen. Nur bei Fragen von | |
| Forschung und Lehre – etwa bei der Einrichtung von Studiengängen oder der | |
| Berufung von Professor:innen – sollten sieben weitere | |
| Professor:innen hinzukommen, sodass diese Gruppe eine Mehrheit hat. | |
| Gegen die Reform klagten 32 Professor:innen der Unis in Erfurt, Jena, | |
| Weimar und Ilmenau. Sie monierten insbesondere, dass über die Organisation | |
| der „Evaluation der Lehre“ viertelparitätisch entschieden werden soll. | |
| Überhaupt sei eine saubere Unterscheidung zwischen wissenschaftsrelevanten | |
| und sonstigen Angelegenheiten nicht möglich. Das ganze Verfahren bringe sie | |
| in eine unangebrachte „Rechtfertigungssituation“. | |
| ## Weniger Macht für Hausmeister:innen | |
| Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klagen nun ganz überwiegend ab. | |
| Zwar bestätigten die Richter:innen, dass der Staat die | |
| Wissenschaftsfreiheit schützen muss und dass bei Fragen von Wissenschaft | |
| und Lehre nur eine Professorenmehrheit in den Gremien | |
| „wissenschaftsinadäquate Entscheidungen“ verhindern kann. Ansonsten habe | |
| der Gesetzgeber aber einen weiten Gestaltungsspielraum. So sei eine | |
| Viertelparität bei Entscheidungen über die Evaluation der Lehre möglich. | |
| Problematisch finden die Richter:innen nur, dass nicht-akademische | |
| Mitarbeiter:innen (etwa Hausmeister:innen, Sekretär:innen und | |
| IT-Kräfte) den gleichen Einfluss haben wie Studierende und akademische | |
| Mitarbeiter:innen. Der Thüringer Landtag hat bis Ende März 2027 zwei | |
| Möglichkeiten zur Änderung: Entweder er reduziert den Stimmanteil der | |
| Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung oder er stellt sicher, | |
| der aus dieser Gruppe nur Mitarbeiter:innen mit einer „qualifizierten | |
| Beziehung zum Wissenschaftsbetrieb“ in die Gremien entsandt werden. | |
| Das Bundesverfassungsgericht schafft damit Rechtssicherheit für weitere | |
| zarte Demokratisierungsansätze, [1][wie sie erst diesen Sommer an der TU | |
| Berlin unter Verweis auf drohende Professorenklagen scheiterten]. Die | |
| Hauptgefahr für professorale Selbstbestimmung kommt heute aber ohnehin | |
| nicht mehr von Studierenden und Gewerkschafter:innen, sondern von den immer | |
| stärker werdenden gewählten Hochschulverwaltungen. (Az.: 1 BvR 1141/19) | |
| 11 Dec 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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