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# taz.de -- Bundestag zu Asylrecht: Mehr sichere Herkunftsstaaten
> Künftig kann die Bundesregierung bestimmen, in welche Länder leichter
> abgeschoben werden kann. Der Pflichtanwalt bei Abschiebehaft wird
> abgeschafft.
Bild: Alexander Dobrindt möchte am liebsten in möglichst viele Länder abschi…
Berlin taz | Die schwarz-rote Koalition setzt die ausgerufene
„[1][Migrationswende]“ fort. Der Bundestag beschloss an diesem Freitag,
dass die Bundesregierung künftig „sichere Herkunftsstaaten“ per Verordnung
festlegen kann. Außerdem wurde die erst 2024 eingeführte Pflicht-Anwält:in
bei Abschiebehaft wieder gestrichen. Das entsprechende Gesetz wurde mit
großer Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD beschlossen. Grüne und Linke
stimmten dagegen.
Bisher müssen sichere Herkunftsstaaten vom Bundestag per Gesetz bestimmt
werden, der Bundesrat muss zustimmen. Künftig soll eine
[2][Rechtsverordnung der Bundesregierung] genügen. So soll die bisherige
Blockade der grün-mitregierten Bundesländer im Bundesrat ausgehebelt
werden, wie Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher von CDU/CSU,
offen bekundete.
Bisher hatte der Bundestag neben den EU-Staaten zehn weitere Staaten als
sichere Herkunftsländer bestimmt: Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal und
Serbien. Der Abgeordnete Throm kündigte an, dass vier Staaten demnächst
folgen sollen: Algerien, Marokko, Tunesien und Indien. „Bei Antragstellern
aus diesen Staaten liegt die Anerkennungsquote bei nur 0,3 bis 2,2
Prozent“, sagte Throm.
Ex-Ministerin Claudia Roth (Grüne) fragte, wie man Tunesien angesichts der
dortigen „Repressionswelle gegen die demokratische Opposition“ zum sicheren
Herkunftsstaat erklären könne. Throm verwies darauf, dass auch die
Anerkennungsquote bei tunesischen Flüchtlingen bisher nur bei zwei Prozent
gelegen habe. Außerdem sei die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat nur
eine „Vermutung“, die im Einzelfall auch widerlegt werden könne. Clara
Bünger (Linke) befürchtet dennoch, dass die Ablehnung von Asylanträgen aus
diesen Ländern dann zur „Formsache“ werde.
Throm nannte vor allem drei Vorteile einer Einstufung als sicherer
Herkunftsstaat: „Die Verfahren werden beschleunigt, es gibt ein
Arbeitsverbot für alle Antragssteller aus diesen Staaten und es wird ein
Signal in diese Länder gesendet, dass es sich nicht lohnt, in Deutschland
Asyl zu beantragen.“
Die Grünen-Abgeordnete Feliz Polat hält das Gesetz allerdings für
„verfassungswidrig“. Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten sei eine
wesentliche Entscheidung, die der Bundestag nicht der Exekutive überlassen
dürfe. Außerdem müsse der Bundesrat beteiligt werden; das sehe Artikel 16a
Grundgesetz ausdrücklich vor. Dem widersprach Detlef Seif (CDU): Die
Grundgesetznorm beziehe sich nicht auf die heute übliche Asylgewährung nach
EU-Recht.
## Abschiebehaft ohne Anwält:in
Der zweite große Punkt des Gesetzes betrifft die Abschiebehaft. Auf
Betreiben der Grünen hatte die Ampel-Koalition erst 2024 eingeführt, dass
die ausreisepflichtige Migrant:in bei der richterlichen Entscheidung über
die Anordnung von Abschiebehaft zwingend anwaltlich vertreten sein muss.
Die Koalition schafft diese Anwaltspflicht nun wieder ab, weil sie die
Abschiebeverfahren verlängere. „Die Zuordnung eines Anwalts vor der
Entscheidung über die Abschiebehaft hat ein Frühwarnsystem geschaffen, das
es den Betroffenen ermöglichte, rechtzeitig unterzutauchen“, so der
CDU-Mann Seif.
Für die Grünen verteidigte der rechtspolitische Sprecher Helge Limburg die
einstige Errungenschaft: „Vor Einführung der Anwaltspflicht waren 50 bis 60
Prozent der Abschiebehaft-Entscheidungen rechtswidrig.“ Detlef Seif, ließ
das aber nicht gelten, es gebe hierzu keine wissenschaftlichen
Untersuchungen, nur Behauptungen von Anwälten und Pro Asyl. Sebastian
Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD, wies darauf hin, dass die
Gerichte bei „schwieriger Sach- und Rechtslage“ auch weiterhin einen Anwalt
zuordnen können.
Erst zwei Tage vor der Abstimmung war in den Gesetzentwurf noch eine
weitere relevante Regelung aufgenommen worden: Wer im
Einbürgerungsverfahren besticht, bedroht oder falsche und unvollständige
Angaben macht, soll eine zehn-jährige Einbürgerungssperre erhalten. Der
CDU-Abgeordnete Throm verwies auf hunderte Fälle von gefälschten
Sprachzertifikaten und sprach von Organisierter Kriminalität.
SPD-Mann Fiedler erklärte: „Wer Deutscher werden will, muss sich redlich
verhalten“. Die Grünen-Abgeordnete Polat warnte jedoch: „Wenn schon
unvollständige Angaben für eine Sperre reichen, kann das auch ehrliche
Familien treffen.“
6 Dec 2025
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
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