| # taz.de -- Bundesverfassungsgericht über Afghanen: Bundesregierung darf Aufna… | |
| > Ein afghanischer Richter hatte eine Aufnahmezusage für Deutschland, die | |
| > ausgesetzt wurde. Nun verpflichtet Karlsruhe die Regierung aber nur, | |
| > endlich zu entscheiden. | |
| Bild: Für den afghanischen Juristen ist das Urteil eher eine Niederlage | |
| taz | Die Bundesregierung muss sofort entscheiden, ob ein afghanischer | |
| Richter und seine Familie nach Deutschland einreisen darf oder nicht. Das | |
| beschloss das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren. Für den | |
| Richter ist das eher eine Niederlage, denn die | |
| Verfassungsrichter:innen verpflichteten die Regierung nicht, dem | |
| Afghanen ein Visum auszustellen – obwohl er eigentlich eine deutsche | |
| Aufnahmezusage hatte. | |
| Der afghanische Jurist war Richter am Obersten Gericht des Landes. Nach der | |
| erneuten Machtübernahme der Taliban erhielt er 2022 von Deutschland eine | |
| Aufnahmezusage; er stand auf der sogenannten Übergangsliste. Daraufhin | |
| verließ er mit seiner Frau und vier Kindern Afghanistan, um bei der | |
| deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für Deutschland zu beantragen. | |
| Doch es ging nicht voran. | |
| Nach dem deutschen Regierungswechsel 2025 hat die neue schwarz-rote | |
| Bundesregierung alle Aufnahmeprogramme gestoppt, um die Zusagen zu prüfen. | |
| Den Afghan:innen mit Aufnahmezusagen, die wie der Richter und seine | |
| Familie nach Pakistan gereist waren, droht dort inzwischen die Abschiebung | |
| zurück nach Afghanistan und damit große Gefahr. | |
| Der afghanische Richter klagte daher vor deutschen Gerichten. Zuerst | |
| verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin die Bundesregierung, ein | |
| Einreisevisum auszustellen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | |
| lehnte den Eilantrag des Richters jedoch ab. Die Zusagen aus den ersten | |
| drei deutschen Aufnahmeprogrammen seien rechtlich nicht verbindlich. | |
| ## Nur ein Teilerfolg für afghanischen Richter | |
| Dagegen erhob der afghanische Richter im September 2025 | |
| Verfassungsbeschwerde [1][und beantragte eine Karlsruher Eil-Entscheidung]. | |
| Er berief sich auf Vertrauensschutz und das Rechtsstaatsprinzip. Der Fall | |
| gilt als Muster für hunderte ähnlicher Fälle. | |
| Doch das Bundesverfassungsgericht enttäuschte nun die Hoffnungen des | |
| afghanischen Richters. Es verpflichtete die Bundesregierung nicht, ihm und | |
| seiner Familie ein Einreisevisum auszustellen. Insofern genüge die | |
| Verfassungbeschwerde nicht den Darlegungserfordernissen und sei unzulässig. | |
| Der afghanische Richter erzielte nur einen eher kleinen Teil-Erfolg. Die | |
| Bundesregierung darf nicht weiter untätig bleiben, sondern muss die | |
| Visumsanträge nun endlich bescheiden. Karlsruhe gestand der neuen | |
| Bundesregierung zwar zu, dass sie sich nach dem Regierungswechsel neu | |
| orientieren muss. Wegen der von der pakistanischen Regierung inzwischen | |
| gesetzten Frist zum Jahresende müsse die Regierung nun aber schnell | |
| entscheiden, „ob das politische Interesse an der Aufnahme der | |
| Beschwerdeführenden weiterhin bejaht oder verneint wird“. Der afghanische | |
| Richter und seine Familie hätten „ein dringendes Interesse, Gewissheit über | |
| den Ausgang der Visaverfahren zu erlangen“, so das deutsche | |
| Verfassungsgericht. | |
| Das Bundesverfassungsgericht machte der Bundesregierung also keine | |
| Vorgaben, ob es die Aufnahmezusagen aufrechterhalten muss oder zurücknehmen | |
| kann. Dies soll wohl als rein politische Frage behandelt werden. Die | |
| Bundesregierung darf ihre Aufnahmezusage also auch brechen. Der afghanische | |
| Richter kann nun wohl nur noch auf die SPD und Justizministerin Stefanie | |
| Hubig hoffen, dass sie sich in der Bundesregierung für die Einhaltung der | |
| Aufnahmezusagen einsetzt. | |
| (Az.: 2 BvR 1511/25) | |
| 4 Dec 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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