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# taz.de -- Fahrdienst für behinderte Schüler: Schluss mit dem Bezirkswirrwarr
> Der Berliner Senat will Vorschriften für die Beförderung behinderter
> Kinder vereinheitlichen: Künftig ist das Schulamt auch in den Ferien
> zuständig.
Bild: Natürlich haben behinderte Kinder ein Recht auf Schulbesuch – aber wie…
Berlin taz | Mit dem Schulbesuch behinderter Kinder gibt es immer wieder
Probleme: Mal fehlt es an geeigneten Schulen in Wohnortnähe, mal werden zu
wenig Schulhelfer-Stunden bewilligt oder es gibt Probleme beim Transport.
Zumindest für letzteres soll es bald eine Lösung geben: Der Senat will die
Schulwegbegleitung von Schüler*innen mit Behinderung vereinheitlichen
und so das aktuelle Bezirkswirrwarr beenden.
Dafür werde derzeit in Abstimmung mit den Bezirken eine
Ausführungsvorschrift erarbeitet, die ab 1. Januar 2026 in Kraft treten
soll, spätestens aber zum kommenden Schuljahr, erklärte Torsten Kühne
(CDU), Staatssekretär in der Bildungsverwaltung, auf Anfrage der Sprecherin
der Grünen-Fraktion für Bildung, Marianne Burkert-Eulitz. Diese zeigte sich
gegenüber der taz am Montag erfreut. Es sei an der Zeit, „dass endlich
etwas passiert und die Verfahrensunklarheiten nicht weiter auf dem Rücken
der betroffenen Kinder und ihrer Familie ausgetragen werden“, erklärte sie
auf Anfrage.
Eltern von behinderten Kindern, die den Schulweg nicht alleine bewältigen
können, können beim Schulamt ihres Bezirks einen Antrag auf Beförderung
stellen. Allerdings gibt es immer wieder Einzelfälle, in denen Schulämter
dies nicht genehmigen, etwa weil ein Elternteil nicht oder nur wenige
Stunden arbeitet oder die Schule angeblich zu weit weg ist.
[1][Manche Bezirke bezahlen den Transport auch nicht (mehr) in den Ferien],
sodass die Kinder nicht in die Ferienbetreuung gehen und Eltern
entsprechend entlastet werden können. Burkert-Eulitz erklärte dazu: „Die
Verantwortung liegt nicht allein bei den Bezirken, denn diese sind nur auf
die Idee der Einsparungen gekommen, weil das finanzielle Budget für die
Transportkosten gedeckelt ist. Hier muss der Rot-Schwarze Senat
nachsteuern, denn sonst verschieben sich Kostensteigerungen auf andere
bezirkliche Bereiche.“
Ob die Kostenfrage ebenfalls neu geregelt wird, geht aus der Anfrage nicht
hervor. Aber immerhin ist nun klar, dass auch in den Ferien ein Transport
gewährleistet wird. „Es ist beabsichtigt, diese in der Praxis teilweise
bestehenden Unterschiede zu beenden, sodass die Beförderung von
Schülerinnen und Schülern durchgängig, also auch in den Ferien, Aufgabe des
Schulamtes ist“, schreibt der Staatssekretär in seiner Antwort. Alle
Erziehungsberechtigten, die einen Antrag auf Fahrdienst gestellt haben,
würden rechtzeitig über die Neuregelung informiert.
Was bleibt wie bisher, ist, dass die Eltern einen Antrag stellen müssen mit
Nachweis, dass sie nicht selbst den Transport ihres Kindes zur Schule
übernehmen können, beziehungsweise dies nicht für sie zumutbar ist. „Eine
nicht ausgeübte Berufstätigkeit allein ist kein Grund für eine Ablehnung;
eine (z. B. nur wenige Stunden) ausgeübte Berufstätigkeit allerdings ebenso
wenig allein ein Grund für eine Bewilligung. Entscheidend ist, ob die
Erziehungsberechtigten tatsächlich (zeitlich, gesundheitlich und
mobilitätsmäßig) in der Lage sind, die Beförderung wahrzunehmen“, heißt …
in der Antwort der Verwaltung.
27 Oct 2025
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## AUTOREN
Susanne Memarnia
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