| # taz.de -- Sprengstoffanschlag auf Pipelines: Nord-Stream-Saboteur wird nicht … | |
| > Ein italienisches Gericht hat die Auslieferung des Ukrainers Serhij K. an | |
| > Deutschland vorerst gestoppt. Er soll den Anschlag von 2022 geplant | |
| > haben. | |
| Bild: Im September 2022 wurden bei Sprengstoffanschlägen die Ostseepipelines N… | |
| Rom Der Ukrainer Serhij K. wird vorerst nicht von Italien nach Deutschland | |
| ausgeliefert. Dies entschied am Mittwochabend das Kassationsgericht in Rom, | |
| das den Fall an das Appellationsgericht in Bologna zurückverwies. | |
| K. wird von Deutschland mit einem europäischen Haftbefehl gesucht. Er wird | |
| verdächtigt, eine führende Rolle bei den im September 2022 ausgeführten | |
| [1][Sprengstoffanschlägen auf die Ostseepipelines Nord-Stream 1 und | |
| Nord-Stream 2] gespielt zu haben, die Deutschland mit russischem Gas | |
| versorgten. Die Explosionen, erfolgt in der Nähe der Insel Bornholm, | |
| sorgten für vier Lecks und machten so die weitere Durchleitung von Gas | |
| durch die Pipelines unmöglich. | |
| Der Drahtzieher soll K. gewesen sein. Er soll die Tätergruppe – neben ihm | |
| werden sechs weitere Personen verdächtigt – koordiniert haben. Deshalb | |
| sucht ihn die Bundesanwaltschaft wegen gemeinschaftlichen Herbeiführens | |
| einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindlicher Sabotage. | |
| Das Kassationsgericht in Rom traf allerdings keine Entscheidung in der | |
| Sache. Es folgte der Argumentation der Verteidigung des 49-jährigen | |
| Ukrainers. Die hatte Einspruch gegen die im September gefällte Entscheidung | |
| des Appellationsgerichts in Bologna eingelegt, das der Auslieferung | |
| stattgegeben hatte, weil in dem Verfahren die Rechte des Angeklagten | |
| verletzt worden seien. Damit wird eine andere Kammer des | |
| Appellationsgerichts Bologna den Fall erneut entscheiden müssen. | |
| ## Auch Polen liefert Komplizen nicht aus | |
| K. hatte im Sommer mit seiner Familie sorglos an der Adriaküste Urlaub | |
| gemacht, [2][bis er am 21. August verhaftet worden war]. Sein Anwalt will | |
| jetzt seine Haftentlassung beantragen, da das Kassationsgericht seiner | |
| Auffassung gefolgt sei, der europäische Haftbefehl habe eine juristisch | |
| falsche Einordnung der Tatvorwürfe vorgenommen. | |
| Im Detail sind allerdings die Gründe für die am Mittwoch erfolgte | |
| Entscheidung nicht bekannt, da – wie in Italien üblich – das Gericht ohne | |
| weitere mündliche Ausführungen nur seinen Beschluss bekannt gegeben hat, | |
| während die Begründung schriftlich erst in einigen Wochen folgen wird. | |
| Am Freitag wird ein Gericht in Polen über die Auslieferung eines weiteren | |
| dort inhaftierten Tatverdächtigen entscheiden. Dessen Widerstand gegen die | |
| Überstellung an die deutsche Justiz genießt Unterstützung von ganz oben. | |
| [3][Polens Ministerpräsident Donald Tusk] hatte vor einigen Tagen erklärt: | |
| „Das Problem Europas, der Ukraine, Litauens und Polens ist nicht, dass Nord | |
| Stream 2 in die Luft gesprengt wurde, sondern, dass es gebaut wurde.“ | |
| 16 Oct 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Michael Braun | |
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