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# taz.de -- Festival of Lights und Fotos: Kein Fall der Panoramafreiheit
> Die Journalistengewerkschaft dju protestiert gegen Einschränkungen beim
> Berliner Lichtkunstfestival. Damit liegt sie nur teilweise richtig.
Bild: Lichtinstallation im Rahmen des "Festival of Lights" am Brandenburger Tor…
Sind Fotos von den Lichtinstallationen des Berliner Festival of Lights
lizenzfrei möglich? Darüber streitet die Journalistengewerkschaft dju (die
zu verdi gehört) mit den Veranstaltern.
Ihr [1][Verweis auf die Panaoramafreiheit] überzeugt aber nicht, denn die
Lichtinstallationen sind keine "bleibenden" Werke. Presse-Fotografen dürfen
die Licht-Kunstwerke aber für aktuelle Berichterstattung aufnehmen.
Am Mittwoch begann in Berlin das jährliche [2][Festival of Lights]. An rund
40 markanten Orten vom Fernsehturm bis zum Berliner Dom projizieren
Lichtkünstler ihre Kreationen auf die Fassaden. Das Festival verlangt
keinen Eintritt, sondern finanziert sich über Sponsor:innen,
Unterstützer:innen und Lizenznehmer:innen.
Nach Angaben der Journalistengewerkschaft dju gibt es in diesem Jahr
erstmals Einschränkungen für Fotografen. So heißt es in den FAQ des
Festivals, dass nur "Hobbyfotograf:innen" die Lichtinstallationen "zur
nicht-kommerziellen Nutzung" aufnehmen und auf social media präsentieren
können. Für andere Fotograf:innen ist augenscheinlich eine "Lizenzierung
durch den Veranstalter" erforderlich.
## Verweis auf den Christo-Reichstag
Hiergegen hat die dju-Geschäftsführerin Danica Bensmail protestiert. Dies
sei ein "unrechtmäßiger" Eingriff in die Pressefreiheit. Bensmail beruft
sich dabei auf die gesetzlich geregelte Panoramafreiheit (Paragraf 59
Urheberrechtsgesetz). Bensmail schreibt: "Danach dürfen Bauwerke und Werke,
die von öffentlichen Straßen und Plätzen sichtbar sind, fotografiert und
veröffentlicht werden. Das gilt auch für Lichtinstallationen auf Fassaden."
Was Bensmail übersieht oder ignoriert: Die Panoramafreiheit gilt laut
Gesetz nur für "bleibende" Werke, zum Beispiel für eine Skulptur, die
dauerhaft auf einem Platz steht. Hier können Fotograf:innen sowohl den
Platz mit Skulptur oder auch nur die Skulptur ohne Erlaubnis der
Künstler:in aufnehmen und die Fotos verwerten.
Das Festival of Light betont aber, dass es sich als "temporäre Kunstaktion"
versteht. Und das liegt auch auf der Hand, die Projektionen sind ja auf
eine Woche begrenzt.
Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Dass bei temporären Ausstellungen
oder Installationen die Panoramafreiheit nicht gilt, hat der
Bundesgerichtshof [3][bereits 2002 im Fall des "verhüllten Reichstags"
entschieden.]
## Aktuelle Berichterstattung nicht betroffen
Damals finanzierte das Künstlerpaar Christo und Jeanne-Claude seine Aktion
durch den Verkauf von Modellen und Fotos. Das Paar ging deshalb gegen einen
Hersteller von Postkarten mit dem verhüllten Reichstag vor, der keine
Lizenz erworben hatte. Der BGH entschied, dass hier wegen der nur
temporären Installation kein Fall der Panoramafreiheit vorliegt, die
Postkarten also illegal waren.
Fotograf:innen, die ihre Aufnahmen vom Festival of Lights an
Postkartenhersteller und Kunstverlage verkaufen wollen, müssen hierfür also
eine Lizenz erwerben.
Anders sieht es aber bei der aktuellen Berichterstattung über das Festival
aus. Hierfür gibt es im Gesetz eine spezielle Erlaubnis (Paragraf 50), die
nichts mit der Panoramafreiheit zu tun hat. Ein journalistischer Bericht
über die Eröffnung des Festivals oder dessen Entwicklung darf durchaus mit
lizenzfreien Fotos bebildert werden.
10 Oct 2025
## LINKS
[1] https://dju.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++a21cd3be-a468-11f0-8e2…
[2] https://festival-of-lights.de/de/
[3] https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Geric…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Fotografie
Schwerpunkt Pressefreiheit
Copyright
Polizeigewalt
Journalismus
Agentur Ostkreuz
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