| # taz.de -- Festival of Lights und Fotos: Kein Fall der Panoramafreiheit | |
| > Die Journalistengewerkschaft dju protestiert gegen Einschränkungen beim | |
| > Berliner Lichtkunstfestival. Damit liegt sie nur teilweise richtig. | |
| Bild: Lichtinstallation im Rahmen des "Festival of Lights" am Brandenburger Tor… | |
| Sind Fotos von den Lichtinstallationen des Berliner Festival of Lights | |
| lizenzfrei möglich? Darüber streitet die Journalistengewerkschaft dju (die | |
| zu verdi gehört) mit den Veranstaltern. | |
| Ihr [1][Verweis auf die Panaoramafreiheit] überzeugt aber nicht, denn die | |
| Lichtinstallationen sind keine "bleibenden" Werke. Presse-Fotografen dürfen | |
| die Licht-Kunstwerke aber für aktuelle Berichterstattung aufnehmen. | |
| Am Mittwoch begann in Berlin das jährliche [2][Festival of Lights]. An rund | |
| 40 markanten Orten vom Fernsehturm bis zum Berliner Dom projizieren | |
| Lichtkünstler ihre Kreationen auf die Fassaden. Das Festival verlangt | |
| keinen Eintritt, sondern finanziert sich über Sponsor:innen, | |
| Unterstützer:innen und Lizenznehmer:innen. | |
| Nach Angaben der Journalistengewerkschaft dju gibt es in diesem Jahr | |
| erstmals Einschränkungen für Fotografen. So heißt es in den FAQ des | |
| Festivals, dass nur "Hobbyfotograf:innen" die Lichtinstallationen "zur | |
| nicht-kommerziellen Nutzung" aufnehmen und auf social media präsentieren | |
| können. Für andere Fotograf:innen ist augenscheinlich eine "Lizenzierung | |
| durch den Veranstalter" erforderlich. | |
| ## Verweis auf den Christo-Reichstag | |
| Hiergegen hat die dju-Geschäftsführerin Danica Bensmail protestiert. Dies | |
| sei ein "unrechtmäßiger" Eingriff in die Pressefreiheit. Bensmail beruft | |
| sich dabei auf die gesetzlich geregelte Panoramafreiheit (Paragraf 59 | |
| Urheberrechtsgesetz). Bensmail schreibt: "Danach dürfen Bauwerke und Werke, | |
| die von öffentlichen Straßen und Plätzen sichtbar sind, fotografiert und | |
| veröffentlicht werden. Das gilt auch für Lichtinstallationen auf Fassaden." | |
| Was Bensmail übersieht oder ignoriert: Die Panoramafreiheit gilt laut | |
| Gesetz nur für "bleibende" Werke, zum Beispiel für eine Skulptur, die | |
| dauerhaft auf einem Platz steht. Hier können Fotograf:innen sowohl den | |
| Platz mit Skulptur oder auch nur die Skulptur ohne Erlaubnis der | |
| Künstler:in aufnehmen und die Fotos verwerten. | |
| Das Festival of Light betont aber, dass es sich als "temporäre Kunstaktion" | |
| versteht. Und das liegt auch auf der Hand, die Projektionen sind ja auf | |
| eine Woche begrenzt. | |
| Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Dass bei temporären Ausstellungen | |
| oder Installationen die Panoramafreiheit nicht gilt, hat der | |
| Bundesgerichtshof [3][bereits 2002 im Fall des "verhüllten Reichstags" | |
| entschieden.] | |
| ## Aktuelle Berichterstattung nicht betroffen | |
| Damals finanzierte das Künstlerpaar Christo und Jeanne-Claude seine Aktion | |
| durch den Verkauf von Modellen und Fotos. Das Paar ging deshalb gegen einen | |
| Hersteller von Postkarten mit dem verhüllten Reichstag vor, der keine | |
| Lizenz erworben hatte. Der BGH entschied, dass hier wegen der nur | |
| temporären Installation kein Fall der Panoramafreiheit vorliegt, die | |
| Postkarten also illegal waren. | |
| Fotograf:innen, die ihre Aufnahmen vom Festival of Lights an | |
| Postkartenhersteller und Kunstverlage verkaufen wollen, müssen hierfür also | |
| eine Lizenz erwerben. | |
| Anders sieht es aber bei der aktuellen Berichterstattung über das Festival | |
| aus. Hierfür gibt es im Gesetz eine spezielle Erlaubnis (Paragraf 50), die | |
| nichts mit der Panoramafreiheit zu tun hat. Ein journalistischer Bericht | |
| über die Eröffnung des Festivals oder dessen Entwicklung darf durchaus mit | |
| lizenzfreien Fotos bebildert werden. | |
| 10 Oct 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://dju.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++a21cd3be-a468-11f0-8e2… | |
| [2] https://festival-of-lights.de/de/ | |
| [3] https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Geric… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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