Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Fotorecht in der katholischen Kirche: DJV kritisiert Vorgaben für …
> Die katholische Kirche will Kameraleuten und Fotografen genaue Vorgaben
> für Aufnahmen machen. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert dies.
Bild: Ob so ein Foto zukünftig genehmigt werden muss? Kardinäle bei einer Mes…
Berlin taz | Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert die
Gewährleistung des Presse- und Fotorechts in der katholischen Kirche. Die
katholische Kirche versuche derzeit, Fotojournalisten vorzuschreiben, „in
welcher Weise bei kirchlichen Veranstaltungen fotografiert oder gefilmt
werden darf“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung des
Verbands.
Kamerateams und Fotografen würden vonseiten der Kirche genaue Vorgaben für
Bildaufnahmen gemacht werden. So soll die Abbildung intensiver persönlicher
Trauer, inniger Gebete oder des Kommunionempfangs genau wie die Abbildung
von Personen unter 16 Jahren in der Kirche grundsätzlich verboten werden.
Einzelne Kirchenbesucher sollen nicht im Fokus stehen. Zudem soll es in der
Kirche „übertragungsfreie Bereiche“ geben. Diese Vorgaben seien „ein gro…
Eingriff in die Arbeit von Presse und Rundfunk“, so der DJV.
In Deutschland [1][gelten für Bildaufnahmen die Paragrafen 22 und 23 des
Kunsturhebergesetzes (KUG).] Danach gelten für den Grundsatz, dass
Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen,
bestimmte Ausnahmen: zeitgeschichtliche Bilder, Veranstaltungen und
Versammlungen, Landschaftsaufnahmen und Bilder, bei denen die
„Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient“. Der DJV nennt hier
als Beispiele, bei denen die Verbreitung von Aufnahmen zulässig sei,
Gottesdienste oder Prozessionen, die Einweihung von Kirchen oder
Außenaufnahmen von Kirchen, vor denen Personen stehen.
Diese Regelungen werden von der katholischen Kirche nach Ansicht des DJV
nicht einbezogen. Bereits im Mai 2018 trat auf Grundlage der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das neue Gesetz über den kirchlichen
Datenschutz (KDG) in Kraft. Es fehle momentan eine klare Aussage, ob nach
Überzeugung der Kirche für die außerkirchliche Medienarbeit das KUG oder
das KDG gelte.
## Keine Einschränkung in der evangelischen Kirche
Journalisten für außerkirchliche Medien hätten dadurch „weniger rechtliche
Klarheit“ als sonst in der Gesellschaft, dies sei „für praktisch (und
täglich) arbeitende Journalisten gleichbedeutend mit weniger Rechten“.
Journalisten innerkirchlicher Medien hätten innerhalb der katholischen
Kirche mehr Rechte als sonstige Journalisten, da sie nach KDG
genehmigungsfrei Daten verarbeiten können. In einem Vorstandsbeschluss, der
der taz vorliegt, fordert der DJV die katholische Kirche in Deutschland
auf, „die Arbeit von Bildjournalistinnen und Bildjournalisten nach den
bewährten Grundsätzen des Presse- und Fotorechts ohne weitere
Einschränkungen zu gewährleisten“.
„Es muss für Bildjournalisten weiterhin möglich sein, bei Veranstaltungen
in Kirchen Aufnahmen zu machen“, fordert der DJV-Bundesvorsitzende Frank
Überall. „Die Kirchen sind Teil des gesellschaftlichen Lebens. Das muss
sich in der Berichterstattung wiederfinden.“ Nach Ansicht des DJV gehören
zur Presse- und Rundfunkfreiheit „das Recht zum selbstbestimmten Arbeiten,
die Berechtigung zum Erfassen beliebiger Situationen und die (erst)
anschließende Auswahl geeigneten Materials“. Der Verband weist zudem darauf
hin, dass auch das Kunsturhebergesetz die Möglichkeit enthält, sich gegen
eine Veröffentlichung von Bildern zu wehren, wenn das berechtigte Interesse
von Abgebildeten verletzt ist.
Überall würde es begrüßen, wenn die katholische Kirche die Praxis der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übernehmen würde. Dort gebe es
keine Beschränkungen für Journalisten. Die EKD hatte dem DJV bereits im
November 2018 mitgeteilt, dass auch nach Inkrafttreten der DSGVO weiterhin
das im KUG geregelte Bildrecht „ohne Einschränkung“ gilt.
Freelens, ein Berufsverband für Fotojournalisten und Fotografen, teilte auf
Anfrage der taz mit, dass seine Mitglieder noch nicht berichtet haben, dass
es Probleme mit der Berichterstattung aus kirchlichen Räumen gebe. Die
Deutsche Bischofskonferenz (DBK) konnte sich am Montag auf Anfrage der taz
nicht zu den Forderungen des Journalistenverbands äußern. „Wir müssen den
Sachverhalt zunächst prüfen“, teilte eine Sprecherin mit. Ob das Gesetz
über den kirchlichen Datenschutz im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
von Fotos strenger als die DSGVO sei, lasse sich „derzeit angesichts der
heftigen Debatte um dieses Thema und die dadurch ausgelösten Unsicherheiten
auch im weltlichen Bereich nicht abschließend beurteilen“, [2][heißt es auf
der Seite der DBK.]
18 Feb 2019
## LINKS
[1] /Pressefreiheit-in-Sachsen/!5530302
[2] https://www.dbk.de/themen/kirche-staat-und-recht/datenschutz-faq/
## AUTOREN
Frederik Schindler
## TAGS
Journalismus
Deutscher Journalisten-Verband
Katholische Kirche
Evangelische Kirche
Schwerpunkt Pressefreiheit
Fotografie
Schwerpunkt Pressefreiheit
## ARTIKEL ZUM THEMA
World Press Photo Award: Ein Preis mit Aufregerpotenzial
Kein Fotojournalismus-Preis ist renommierter, keiner kontroverser. Dabei
fing alles ganz einfach an. Der World Press Photo Award und seine
Geschichte.
Pressearbeit durch Polizei behindert: Her mit den Fotos!
Polizisten beschlagnahmen die Kamera eines Pressefotografen bei Protesten
gegen ein Militärzentrum in Sachsen-Anhalt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.