# taz.de -- Fotorecht in der katholischen Kirche: DJV kritisiert Vorgaben für … | |
> Die katholische Kirche will Kameraleuten und Fotografen genaue Vorgaben | |
> für Aufnahmen machen. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert dies. | |
Bild: Ob so ein Foto zukünftig genehmigt werden muss? Kardinäle bei einer Mes… | |
BERLIN taz | Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert die | |
Gewährleistung des Presse- und Fotorechts in der katholischen Kirche. Die | |
katholische Kirche versuche derzeit, Fotojournalisten vorzuschreiben, „in | |
welcher Weise bei kirchlichen Veranstaltungen fotografiert oder gefilmt | |
werden darf“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung des | |
Verbands. | |
Kamerateams und Fotografen würden vonseiten der Kirche genaue Vorgaben für | |
Bildaufnahmen gemacht werden. So soll die Abbildung intensiver persönlicher | |
Trauer, inniger Gebete oder des Kommunionempfangs genau wie die Abbildung | |
von Personen unter 16 Jahren in der Kirche grundsätzlich verboten werden. | |
Einzelne Kirchenbesucher sollen nicht im Fokus stehen. Zudem soll es in der | |
Kirche „übertragungsfreie Bereiche“ geben. Diese Vorgaben seien „ein gro… | |
Eingriff in die Arbeit von Presse und Rundfunk“, so der DJV. | |
In Deutschland [1][gelten für Bildaufnahmen die Paragrafen 22 und 23 des | |
Kunsturhebergesetzes (KUG).] Danach gelten für den Grundsatz, dass | |
Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen, | |
bestimmte Ausnahmen: zeitgeschichtliche Bilder, Veranstaltungen und | |
Versammlungen, Landschaftsaufnahmen und Bilder, bei denen die | |
„Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient“. Der DJV nennt hier | |
als Beispiele, bei denen die Verbreitung von Aufnahmen zulässig sei, | |
Gottesdienste oder Prozessionen, die Einweihung von Kirchen oder | |
Außenaufnahmen von Kirchen, vor denen Personen stehen. | |
Diese Regelungen werden von der katholischen Kirche nach Ansicht des DJV | |
nicht einbezogen. Bereits im Mai 2018 trat auf Grundlage der | |
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das neue Gesetz über den kirchlichen | |
Datenschutz (KDG) in Kraft. Es fehle momentan eine klare Aussage, ob nach | |
Überzeugung der Kirche für die außerkirchliche Medienarbeit das KUG oder | |
das KDG gelte. | |
## Keine Einschränkung in der evangelischen Kirche | |
Journalisten für außerkirchliche Medien hätten dadurch „weniger rechtliche | |
Klarheit“ als sonst in der Gesellschaft, dies sei „für praktisch (und | |
täglich) arbeitende Journalisten gleichbedeutend mit weniger Rechten“. | |
Journalisten innerkirchlicher Medien hätten innerhalb der katholischen | |
Kirche mehr Rechte als sonstige Journalisten, da sie nach KDG | |
genehmigungsfrei Daten verarbeiten können. In einem Vorstandsbeschluss, der | |
der taz vorliegt, fordert der DJV die katholische Kirche in Deutschland | |
auf, „die Arbeit von Bildjournalistinnen und Bildjournalisten nach den | |
bewährten Grundsätzen des Presse- und Fotorechts ohne weitere | |
Einschränkungen zu gewährleisten“. | |
„Es muss für Bildjournalisten weiterhin möglich sein, bei Veranstaltungen | |
in Kirchen Aufnahmen zu machen“, fordert der DJV-Bundesvorsitzende Frank | |
Überall. „Die Kirchen sind Teil des gesellschaftlichen Lebens. Das muss | |
sich in der Berichterstattung wiederfinden.“ Nach Ansicht des DJV gehören | |
zur Presse- und Rundfunkfreiheit „das Recht zum selbstbestimmten Arbeiten, | |
die Berechtigung zum Erfassen beliebiger Situationen und die (erst) | |
anschließende Auswahl geeigneten Materials“. Der Verband weist zudem darauf | |
hin, dass auch das Kunsturhebergesetz die Möglichkeit enthält, sich gegen | |
eine Veröffentlichung von Bildern zu wehren, wenn das berechtigte Interesse | |
von Abgebildeten verletzt ist. | |
Überall würde es begrüßen, wenn die katholische Kirche die Praxis der | |
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übernehmen würde. Dort gebe es | |
keine Beschränkungen für Journalisten. Die EKD hatte dem DJV bereits im | |
November 2018 mitgeteilt, dass auch nach Inkrafttreten der DSGVO weiterhin | |
das im KUG geregelte Bildrecht „ohne Einschränkung“ gilt. | |
Freelens, ein Berufsverband für Fotojournalisten und Fotografen, teilte auf | |
Anfrage der taz mit, dass seine Mitglieder noch nicht berichtet haben, dass | |
es Probleme mit der Berichterstattung aus kirchlichen Räumen gebe. Die | |
Deutsche Bischofskonferenz (DBK) konnte sich am Montag auf Anfrage der taz | |
nicht zu den Forderungen des Journalistenverbands äußern. „Wir müssen den | |
Sachverhalt zunächst prüfen“, teilte eine Sprecherin mit. Ob das Gesetz | |
über den kirchlichen Datenschutz im Zusammenhang mit der Veröffentlichung | |
von Fotos strenger als die DSGVO sei, lasse sich „derzeit angesichts der | |
heftigen Debatte um dieses Thema und die dadurch ausgelösten Unsicherheiten | |
auch im weltlichen Bereich nicht abschließend beurteilen“, [2][heißt es auf | |
der Seite der DBK.] | |
18 Feb 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Pressefreiheit-in-Sachsen/!5530302 | |
[2] https://www.dbk.de/themen/kirche-staat-und-recht/datenschutz-faq/ | |
## AUTOREN | |
Frederik Schindler | |
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