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# taz.de -- Kein Bürgerentscheid über Olympia: Berlin ist basisdemokratisch h…
> Während in München, Kiel und Hamburg die örtliche Wählerschaft über eine
> Olympia-Bewerbung abstimmen darf, soll das in Berlin nicht möglich sein.
Bild: Ob es in Berlin nach 1936 nochmals Olympische Spiele gibt, ist offen. Ein…
Formal hat die Senatssprecherin Recht. Ja, in der Berliner Landesverfassung
ist es nicht vorgesehen, dass der Senat eine Volksabstimmung oder
Bürgerbefragung ansetzt, mit der sich eine Olympiabewerbung
basisdemokratisch klären ließe. Und ja, in Hamburg, [1][wo am 31. Mai 2026
genau das passiert], ist das tatsächlich anders: Dort kann die
Landesregierung, die dort ebenfalls Senat heißt, zumindest indirekt einen
Bürgerentscheid anleiern. Das Landesparlament könne „auf Vorschlag des
Senats oder mit dessen Zustimmung einen Gesetzentwurf oder eine andere
Vorlage von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung zum
Volksentscheid stellen“, [2][heißt es dort in Artikel 50, Absatz 4b der
Verfassung]. Als Hürde ist eingebaut, dass dafür eine Zweidrittelzustimmung
im Parlament nötig ist.
Auf diese Weise haben Hamburger schon einmal über eine Olympiabewerbung
abgestimmt: Im November 2015 sprachen sich 51,6 Prozent gegen eine
Bewerbung aus, knapp die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligte sich. Die
dafür nötige Verfassungsänderung beschloss das Parlament erst fünf Monate
vorher.
In Berlin denkt man aber nun schon weit länger als fünf Monate über eine
erneute Olympiabewerbung nach. Schon im Koalitionsvertrag, [3][ausgehandelt
im Frühjahr 2023, steht auf Seite 119]: „Die Koalition bekräftigt die
Bereitschaft, dass Berlin als ein Austragungsort im Rahmen einer nationalen
Bewerbung um die Durchführung von Olympischen Sommerspielen zur Verfügung
steht.“ Da wären also durchaus mehr als fünf Monate Zeit gewesen, etwas wie
in Hamburg auf den Weg zu bringen.
## Bürgerbeteiligung 2. Klasse
Gut, kann man nun sagen, [4][die schwarz-rote Koalition hat im
Abgeordnetenhaus keine Zweidrittelmehrheit] und wäre auf die
oppositionellen Grünen und Linken angewiesen gewesen. Hätten die ein
Referendum, das der Senat nur anregen kann, über das aber das Parlament
entscheidet, tatsächlich abgelehnt, wäre das zwar sehr befremdlich, aber
trotzdem nicht das Ende aller Möglichkeiten gewesen. Ob breiter gefächerte
Umfrage, ob nicht bindende Abstimmung im Auftrag des Senats – so manches
wäre zumindest als Ausgangspunkt weiterer Überlegungen denkbar gewesen.
Was es stattdessen gibt, ist eine [5][in diesem Juli gestartete
Volksinitiative des Landessportbunds]. Kommen dafür mindestens 20.000
Unterstützerunterschriften zusammen, muss sich das Abgeordnetenhaus mit dem
Anliegen der Initiative befassen – hier eben die Olympiabewerbung. Die
Olympiabefürworter erhoffen sich dabei ein klares Votum des
Landesparlaments für die Spiele.
Doch im Vergleich zu dem, [6][was demnächst schon beim weiteren
Olympia-Aspiranten München], am 19. April in Kiel und eben am 31. Mai 2026
in Hamburg ansteht, ist das noch nicht mal Bürgerbeteiligung 2. Klasse.
Senat und Abgeordnetenhaus, Regierung wie Opposition, Befürworter wie
Gegner haben es sichtlich verpasst, Berlins Wählerschaft ein direktes
Stimmrecht in Sachen Olympia zu geben.
24 Sep 2025
## LINKS
[1] https://www.ndr.de/sport/mehr_sport/referendum-ueber-hamburger-olympiabewer…
[2] https://www.hamburg.de/resource/blob/146366/dc1f64c0be5107669e37d0e3371c4a4…
[3] https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/koalitionsvertrag/
[4] https://parlament-berlin.de/das-parlament/fraktionen
[5] https://www.hamburg.de/resource/blob/146366/dc1f64c0be5107669e37d0e3371c4a4…
[6] https://stadt.muenchen.de/news/olympia-bewerbung-und-buergerentscheid.html
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
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