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# taz.de -- Verpackungsmüll: Franchisenehmer von Burger King verliert Mehrwegk…
> Auch andere Fastfood-Ketten sind betroffen. Umweltschützer fordern
> Kontrollen zur Einhaltung der Pflicht, wiederverwendbare Verpackungen
> anzubieten.
Bild: Symbolbild: Der Rechtsstreit betrifft im Falle Burger Kings eine einzelne…
Berlin taz | Franchise-Filialen bekannter Fastfood-Ketten, unter anderem
Burger King, Nordsee und Subway, müssen ihr Mehrwegangebot bei den
Verpackungen verbessern, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt
hatte. Das teilte der Umweltverband am Dienstag mit. Es geht um
Entscheidungen der Landgerichte Berlin und Frankfurt.
Seit 2023 besteht die sogenannte Mehrwegangebotspflicht.
Gastronomiebetriebe, die ihre Waren auf mehr als 80 Quadratmetern anbieten,
dürfen seitdem nicht nur Wegwerfverpackungen haben, sondern müssen
Mehrwegbehältnisse zumindest als Option anbieten.
Nicht alle halten sich daran: Ab November 2023 hatte die DUH einzelne
Filialen besagter Unternehmen stichprobenartig kontrolliert, die allesamt
einen Verzehr im Restaurant sowie zum Mitnehmen anbieten.
Wenn neben den Wegwerf-Verpackungen der To-go-Variante keine gleichwertigen
Mehrwegoptionen für den Verzehr vor Ort angeboten wurden, reichte die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Klage ein. Das passierte auch
dann, wenn zwar wiederverwendbare Becher oder Verpackungen angeboten
wurden, diese aber nicht dem Umfang der Einwegoptionen entsprachen, also
Mehrwegbecher zum Beispiel nur in einer Größe verfügbar waren, die
Wegwerf-Behälter jedoch in mehreren.
## Umwelthilfe sieht auch Behörden in der Pflicht
Sollten die Versäumnisse nicht den Urteilen entsprechend ausgebessert
werden, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise
Ordnungshaft.
Burger King Deutschland verweist auf taz-Anfrage auf das vorhandene
Mehrwegsystem mit dem Partner Recup und bedauert, dass es beim verklagten
Franchisenehmer zu einem „sprachlichen Missverständnis mit der
Mitarbeiterin“ gekommen sei, wodurch bestelltes Softeis nicht wie gewünscht
im Mehrwegbehältnis ausgegeben worden sei. Ein gleichzeitig bestelltes
Getränk sei hingegen im Recup-Becher serviert worden.
Die DUH sieht neben den Gastronomiebetrieben die zuständigen Behörden der
Bundesländer in der Pflicht. Diese müssten „endlich verstärkt kontrollieren
und hohe Bußgelder verhängen, damit die Mehrwegangebotspflicht ernst
genommen wird“, so Elena Schägg, die bei der Umwelthilfe für
Kreislaufwirtschaft zuständig ist. „Auch wenn wir unsere Mehrweg-Tests
fortführen werden, können wir nicht jede einzelne Filiale überprüfen, sich
an geltendes Recht zu halten.“
Von der Bundesregierung fordert die Umwelthilfe zudem eine nationale
Einwegsteuer auf Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent.
Dafür gibt es bereits ein Vorbild, allerdings nur auf kommunaler Ebene: In
Tübingen gilt eine solche Verpackungssteuer seit 2022, eingeführt von
Bürgermeister Boris Palmer (parteilos, ehemals Grüne). Burger King
Deutschland lehnt derartige Steuern auf Anfrage als „nicht zielführend“ und
„Belastung für Verbraucher*innen und Unternehmer*innen“ ab.
Eine McDonald’s-Franchisenehmerin aus Tübingen war wegen der Regelung sogar
vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen – allerdings ohne Erfolg. Die
Steuer sei legal, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, [1][entschieden die
Richter im Mai].
Gegen das bayerische Gesetz allerdings bald schon: Die Landesregierung in
München hat im Frühjahr beschlossen, ihren Kommunen solche
Verpackungssteuern zu verbieten. Sie begründete den Schritt damit, die
Abgaben bedeuteten Aufwand für die Verwaltung sowie Kosten für Bürger und
Gastronomie.
12 Aug 2025
## LINKS
[1] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!6060196
## AUTOREN
Birger Stepputtis
## TAGS
Verpackungsmüll
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