# taz.de -- Österreich: Abgeschobener Syrer verschwunden | |
> Österreich schiebt erstmals seit 15 Jahren einen Syrer in sein Heimatland | |
> ab. Doch in Istanbul verliert sich seine Spur, der Verbleib ist | |
> ungeklärt. | |
Bild: Irgendwo zwischen Istanbul und Damaskus verliert sich die Spur des aus Ö… | |
Wien taz | Von einem kürzlich aus Österreich nach Syrien abgeschobenen Mann | |
fehlt jede Spur. Der 32-Jährige wurde Anfang Juli als erster Syrer seit 15 | |
Jahren aus Österreich in sein Heimatland abgeschoben. Auch die | |
österreichische Bundesregierung weiß offenbar nichts vom Verbleib des | |
Mannes. | |
Besonders brisant: Das Asylverfahren des Mannes war zum Zeitpunkt der | |
Abschiebung noch nicht endgültig abgeschlossen. Es lag zwar eine | |
rechtskräftige Entscheidung aus dem ersten Quartal 2025 vor, jedoch hatte | |
der 32-Jährige einen Folgeantrag gestellt, der noch nicht final entschieden | |
war. Dessen ungeachtet wurde die Abschiebung am 3. Juli vollzogen. | |
Der Mann war im November 2018 vom Landesgericht Salzburg wegen Beteiligung | |
an der Terrormiliz IS zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Dem Urteil | |
zufolge hat er versucht, in den sozialen Medien Mitglieder für den IS | |
anzuwerben. Außerdem habe er Bildmaterial früherer Terroranschläge | |
verbreitet. Aufgrund seiner Verurteilung erkannten ihm die österreichischen | |
Behörden 2019 den Status eines Asylberechtigten ab. | |
Aufgrund der bisherigen Sicherheitslage in Syrien, [1][wo seit 2011 der | |
Bürgerkrieg tobte], kam es bisher zu keinen Abschiebungen dorthin. Denn es | |
gilt der völkerrechtliche Grundsatz für Nichtzurückweisung: Rückführungen | |
in ein Land, in dem einem Verfolgung droht, sind unzulässig. | |
## Abgeschobener Mann nicht erreichbar | |
Über die Sicherheitslage geben vor allem die Länderleitlinien der | |
Europäischen Asylagentur EUAA Auskunft. Nach dem Regimewechsel in Syrien | |
haben sie ihre bisherige Einschätzung geändert und Rückführungen | |
zwischenzeitlich ermöglicht. Auch der Europäische Gerichtshof für | |
Menschenrechte hatte der Abschiebung zugestimmt. | |
Seit seiner Abschiebung versucht die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, | |
die den Syrer beraten hatte, Kontakt zu ihm herzustellen – bisher | |
erfolglos. Das letzte Lebenszeichen stammt aus Istanbul, wo der Flug | |
zwischenlandete und von wo der Syrer seine Schwester anrief. Danach gab es | |
keinen Kontakt mehr. Auch Journalisten und Menschenrechtler konnten ihn | |
nicht erreichen. | |
Der medienwirksame Fall [2][des IS-Sympathisanten] war bewusst als erster | |
gewählt worden, glaubt man bei der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung. Die | |
Abschiebung könnte somit ein Präzedenzfall für weitere Rückführungen nach | |
Syrien werden, trotz nach wie vor unklarer Sicherheitslage. Dies vermutet | |
auch Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der NGO Asylkoordination Österreich. | |
Österreich ist derzeit das einzige EU-Land, das nach Syrien abschiebt. Und | |
das, obwohl das Innenministerium seit Ende 2024 Entscheidungen in syrischen | |
Asylverfahren weitgehend pausiert hat, mit der Begründung: Es lägen keine | |
belastbaren Länderinformationen vor, die sichere Entscheidungen | |
ermöglichten. | |
## Syrien weiterhin unsicher | |
Im Fall der Abschiebung war man sich dann behördlicherseits doch sehr | |
sicher zur Sicherheitslage. Dabei kamen in den letzten Tagen bei Kämpfen | |
verschiedener religiöser Gruppen mindestens 89 Menschen ums Leben, was die | |
Angst vor einem neuerlichen Bürgerkrieg anfacht. Die aktuellen | |
EU-Länderinformationen zeigen „Risikoprofile für Verfolgung“ und [3][eine | |
„höchst volatile“ Sicherheitslage] auf. | |
Einen taz-Fragenkatalog ließen das österreichische Innen- sowie das | |
Außenministerium unbeantwortet. „Der abgeschobene, verurteilte Straftäter | |
wurde mit einem Linienflug außer Landes gebracht und den zuständigen | |
Behörden übergeben“, heißt es vom Innenministerium. Die | |
Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl beobachte die | |
Lage in den Ländern sehr genau, zudem würden für Rückführungen strenge | |
Regeln gelten, so das Ministerium. | |
Asylrechtsexperte Gahleitner-Gertz lässt dies nicht gelten. Er sieht sowohl | |
die österreichische Regierung als auch den Europarat in der Pflicht, den | |
Verbleib des Mannes aufzuklären. Danach sieht es aber nicht aus: | |
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kündigte an, weitere Abschiebungen nach | |
Syrien vorzunehmen. | |
15 Jul 2025 | |
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## AUTOREN | |
Florian Bayer | |
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