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# taz.de -- Gegenseitige Fürsorge: Füreinander einstehen wollen, verdient Ane…
> Die neue Justizministerin Stefanie Hubig möchte eine Co-Mutterschaft
> erleichtern. Bei der gegenseitigen sozialen Absicherung sieht sie keinen
> Handlungsbedarf.
Bild: Verantwortung und Solidarität, ein Konzept, dass der Staat außerhalb kl…
Wer etwas älter ist, wird lustigerweise öfter als in jüngeren Jahren zu
Hochzeiten eingeladen. Da geben sich Menschen jenseits der 60, die nicht
unbedingt ein romantisches Liebespaar wie in einer ZDF-Schmonzette abgeben,
das sogenannte Jawort. Oder zwei alleinstehende Frauen, die sich als
Nachbarinnen seit Jahrzehnten kennen. Selbst Menschen, die als Mutter und
Sohn durchgehen könnten, lassen sich plötzlich trauen.
Warum? Weil sie sich gegenseitig absichern wollen. Das nicht nur
finanziell, sondern in erster Linie für den berühmten „Notfall“: eine
schwere Krankheit, ein Unfall, Unwägbarkeiten des (älteren) Lebens. Sie
heiraten also, weil es in Deutschland momentan keine bessere Möglichkeit
gibt, sich rechtlich gegenseitig abzusichern.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) täuscht sich also, wenn sie glaubt,
dass Menschen, die keine klassische Liebesbeziehung miteinander haben, aber
füreinander einstehen wollen, keine rechtliche Absicherung brauchen (oder
wollen). Jedenfalls sieht sie in einem neuem „Rechtsinstitut“, das dies
gewährleisten würde, keine Notwendigkeit. Es gebe dazu keine Rückmeldungen
aus Wissenschaft und Gesellschaft.
Ja, wie auch? Wenn denjenigen, die gegenseitig Verantwortung übernehmen
wollen, in Ermangelung von Alternativen nichts anderes übrig bleibt, als zu
heiraten?
Blicken wir kurz zurück, die gesellschaftliche Debatte war an dieser Stelle
nämlich schon mal weiter. Als Marco Buschmann, FDP-Justizminister in der
Ampelregierung, mit der [1][Idee der „sozialen Verantwortungsgemeinschaft“]
um die Ecke bog, befürworteten das nicht nur linke Kreise, sondern sogar
Kritiker:innen der FDP. Denn dieses notariell beglaubigte Lebensmodell
hätte beispielsweise ein Auskunftsrecht im Krankenhaus ermöglicht, ohne
dass man dafür einen Ehering gebraucht hätte.
Jetzt werden Freund:innen und Nichtpartner:innen an den Klinikpforten
mit dem Satz abgewiesen: „Sie sind nicht miteinander verwandt oder
verheiratet, dann dürfen wir Ihnen leider nichts sagen.“
Man muss keine Freundin der FDP sein, um Buschmann mit seinem – durch das
Ampel-Aus gescheiterten – Konzept recht zu geben. Denn es erkennt eine
längst gelebte Realität an, die einen rechtlichen Rahmen verdient. Immer
mehr [2][ältere Menschen leben allein], die Zahl der Alleinerziehenden
steigt, aktuell gibt es etwa [3][1,7 Millionen sogenannte Einelternfamilien
mit minderjährigen Kindern.] Das Buschmann-Konzept sah zudem vor, soziale
Eltern rechtlich zu stärken. Also jene Mütter und Väter mit Kindern, die
diese – beispielsweise in neuen Beziehungen – betreuen, aber nicht mit
ihnen biologisch verwandt sind.
Die neue SPD-Justizministerin hätte das Buschmann-Konzept weiterführen
können, ohne in den Verdacht zu geraten, es zu kopieren oder gar liberal
daherzukommen. Das Konzept der automatischen Co-Mutterschaft lesbischer
Paare befürwortet sie ja auch. Und das stammt ebenfalls aus der Feder ihres
Vorgängers.
12 Jul 2025
## LINKS
[1] /FDP-will-Familienbegriff-modernisieren/!5820351
[2] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/09/PD21_N057_1241…
[3] https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Factsheet_A…
## AUTOREN
Simone Schmollack
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