# taz.de -- Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Vielfalt bleibt erlaubt | |
> Eltern verlieren Klage: Eine selbst gemalte Regenbogen-Flagge im Hort | |
> einer Grundschule in Berlin-Köpenick darf hängen bleiben. | |
Bild: Symbol der Vielfalt: Progressive-Pride-Flagge | |
Berlin taz | Eine Pride-Flagge im Hort einer Grundschule in Berlin-Köpenick | |
darf hängenbleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch | |
entschieden. Gegen das Hissen der Fahne hatte ein Elternpaar geklagt, | |
dessen Tochter an der Schule die zweite Klasse besucht. | |
Die Eltern und ihre Tochter sahen im Aufhängen der Flagge einen Verstoß | |
gegen die staatliche Neutralitätspflicht und verlangten von der Schule, die | |
Flagge abzuhängen. Die von ihnen verklagte Senatsbildungsverwaltung sah das | |
grundlegend anders. Die Flagge [1][repräsentiere Vielfalt und Toleranz] und | |
stehe im Einklang mit demokratischen Werten. | |
In dem Fall handelt es sich um eine selbstgemalte „Progress-Pride-Flagge“ | |
im Format DIN A3, das zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Dezember 2024 an | |
einer Tafel eines Hortraumes hing. Neben den Regenbogenfarben, die die | |
LGTB+-Community repräsentieren, bildet es die Farben der Intersex-Community | |
und [2][der People of Color] ab. | |
## Klage über „Wokeness“ | |
Das Aufhängen der Flagge sei eine einseitige politische Beeinflussung durch | |
die Schule, die in einem Kontext stattfinde, über den die Schulkinder aber | |
nicht aufgeklärt würden, sagte Kläger-Anwalt Florian Landrebe. | |
Zudem stehe die Flagge für eine spezifische, „woke Lebensart“. Damit trage | |
die Schule zu einer weiteren „Polarisierung des Staates“ bei. Neben der | |
politischen Dimension sei in der Flagge auch eine sexuelle Dimension | |
angelegt, die nicht altersgerecht sei. | |
Die Gegenseite argumentiert, die Flagge stehe für „die Vielfalt und | |
Toleranz verschiedener Geschlechter und Lebensformen“, wie ein Vertreter | |
der Schulaufsicht Treptow-Köpenick sagt. Es gehe nicht um eine Meinung oder | |
Ansicht, sondern um den Schutz der Diversität von Identitäten, für die die | |
Schule einstehe. | |
## Gericht widerspricht | |
Nach drei Stunden fiel das Urteil. Das staatliche Neutralitätsgebot | |
verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung | |
wertender Inhalte verzichtet wird, sagte Richterin Rautgundis Schneidereit: | |
„Die Erziehung in der Schule muss und darf nicht wertfrei sein.“ Eine | |
Überschreitung der Schwelle zur „unzulässigen politischen Indoktrinierung“ | |
lasse sich nicht feststellen. | |
Soweit die Flagge das Selbstverständnis bestimmter Gruppen und deren Recht | |
zur freien Identitätsbildung symbolisiere, sei sie mit | |
verfassungsrechtlichen und auch schulgesetzlichen Vorgaben vereinbar, so | |
das Gericht. Insbesondere sei die Entscheidung, mit der Flagge [3][ein | |
Schutzsymbol für betroffene Personen] im Hort zu setzen, nicht zu | |
beanstanden. | |
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht | |
Berlin-Brandenburg eingelegt werden. | |
25 Jun 2025 | |
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## AUTOREN | |
Nina Schieben | |
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