| # taz.de -- Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Vielfalt bleibt erlaubt | |
| > Eltern verlieren Klage: Eine selbst gemalte Regenbogen-Flagge im Hort | |
| > einer Grundschule in Berlin-Köpenick darf hängen bleiben. | |
| Bild: Symbol der Vielfalt: Progressive-Pride-Flagge | |
| Berlin taz | Eine Pride-Flagge im Hort einer Grundschule in Berlin-Köpenick | |
| darf hängenbleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch | |
| entschieden. Gegen das Hissen der Fahne hatte ein Elternpaar geklagt, | |
| dessen Tochter an der Schule die zweite Klasse besucht. | |
| Die Eltern und ihre Tochter sahen im Aufhängen der Flagge einen Verstoß | |
| gegen die staatliche Neutralitätspflicht und verlangten von der Schule, die | |
| Flagge abzuhängen. Die von ihnen verklagte Senatsbildungsverwaltung sah das | |
| grundlegend anders. Die Flagge [1][repräsentiere Vielfalt und Toleranz] und | |
| stehe im Einklang mit demokratischen Werten. | |
| In dem Fall handelt es sich um eine selbstgemalte „Progress-Pride-Flagge“ | |
| im Format DIN A3, das zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Dezember 2024 an | |
| einer Tafel eines Hortraumes hing. Neben den Regenbogenfarben, die die | |
| LGTB+-Community repräsentieren, bildet es die Farben der Intersex-Community | |
| und [2][der People of Color] ab. | |
| ## Klage über „Wokeness“ | |
| Das Aufhängen der Flagge sei eine einseitige politische Beeinflussung durch | |
| die Schule, die in einem Kontext stattfinde, über den die Schulkinder aber | |
| nicht aufgeklärt würden, sagte Kläger-Anwalt Florian Landrebe. | |
| Zudem stehe die Flagge für eine spezifische, „woke Lebensart“. Damit trage | |
| die Schule zu einer weiteren „Polarisierung des Staates“ bei. Neben der | |
| politischen Dimension sei in der Flagge auch eine sexuelle Dimension | |
| angelegt, die nicht altersgerecht sei. | |
| Die Gegenseite argumentiert, die Flagge stehe für „die Vielfalt und | |
| Toleranz verschiedener Geschlechter und Lebensformen“, wie ein Vertreter | |
| der Schulaufsicht Treptow-Köpenick sagt. Es gehe nicht um eine Meinung oder | |
| Ansicht, sondern um den Schutz der Diversität von Identitäten, für die die | |
| Schule einstehe. | |
| ## Gericht widerspricht | |
| Nach drei Stunden fiel das Urteil. Das staatliche Neutralitätsgebot | |
| verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung | |
| wertender Inhalte verzichtet wird, sagte Richterin Rautgundis Schneidereit: | |
| „Die Erziehung in der Schule muss und darf nicht wertfrei sein.“ Eine | |
| Überschreitung der Schwelle zur „unzulässigen politischen Indoktrinierung“ | |
| lasse sich nicht feststellen. | |
| Soweit die Flagge das Selbstverständnis bestimmter Gruppen und deren Recht | |
| zur freien Identitätsbildung symbolisiere, sei sie mit | |
| verfassungsrechtlichen und auch schulgesetzlichen Vorgaben vereinbar, so | |
| das Gericht. Insbesondere sei die Entscheidung, mit der Flagge [3][ein | |
| Schutzsymbol für betroffene Personen] im Hort zu setzen, nicht zu | |
| beanstanden. | |
| Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht | |
| Berlin-Brandenburg eingelegt werden. | |
| 25 Jun 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Nina Schieben | |
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