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# taz.de -- Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Vielfalt bleibt erlaubt
> Eltern verlieren Klage: Eine selbst gemalte Regenbogen-Flagge im Hort
> einer Grundschule in Berlin-Köpenick darf hängen bleiben.
Bild: Symbol der Vielfalt: Progressive-Pride-Flagge
Berlin taz | Eine Pride-Flagge im Hort einer Grundschule in Berlin-Köpenick
darf hängenbleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch
entschieden. Gegen das Hissen der Fahne hatte ein Elternpaar geklagt,
dessen Tochter an der Schule die zweite Klasse besucht.
Die Eltern und ihre Tochter sahen im Aufhängen der Flagge einen Verstoß
gegen die staatliche Neutralitätspflicht und verlangten von der Schule, die
Flagge abzuhängen. Die von ihnen verklagte Senatsbildungsverwaltung sah das
grundlegend anders. Die Flagge [1][repräsentiere Vielfalt und Toleranz] und
stehe im Einklang mit demokratischen Werten.
In dem Fall handelt es sich um eine selbstgemalte „Progress-Pride-Flagge“
im Format DIN A3, das zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Dezember 2024 an
einer Tafel eines Hortraumes hing. Neben den Regenbogenfarben, die die
LGTB+-Community repräsentieren, bildet es die Farben der Intersex-Community
und [2][der People of Color] ab.
## Klage über „Wokeness“
Das Aufhängen der Flagge sei eine einseitige politische Beeinflussung durch
die Schule, die in einem Kontext stattfinde, über den die Schulkinder aber
nicht aufgeklärt würden, sagte Kläger-Anwalt Florian Landrebe.
Zudem stehe die Flagge für eine spezifische, „woke Lebensart“. Damit trage
die Schule zu einer weiteren „Polarisierung des Staates“ bei. Neben der
politischen Dimension sei in der Flagge auch eine sexuelle Dimension
angelegt, die nicht altersgerecht sei.
Die Gegenseite argumentiert, die Flagge stehe für „die Vielfalt und
Toleranz verschiedener Geschlechter und Lebensformen“, wie ein Vertreter
der Schulaufsicht Treptow-Köpenick sagt. Es gehe nicht um eine Meinung oder
Ansicht, sondern um den Schutz der Diversität von Identitäten, für die die
Schule einstehe.
## Gericht widerspricht
Nach drei Stunden fiel das Urteil. Das staatliche Neutralitätsgebot
verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung
wertender Inhalte verzichtet wird, sagte Richterin Rautgundis Schneidereit:
„Die Erziehung in der Schule muss und darf nicht wertfrei sein.“ Eine
Überschreitung der Schwelle zur „unzulässigen politischen Indoktrinierung“
lasse sich nicht feststellen.
Soweit die Flagge das Selbstverständnis bestimmter Gruppen und deren Recht
zur freien Identitätsbildung symbolisiere, sei sie mit
verfassungsrechtlichen und auch schulgesetzlichen Vorgaben vereinbar, so
das Gericht. Insbesondere sei die Entscheidung, mit der Flagge [3][ein
Schutzsymbol für betroffene Personen] im Hort zu setzen, nicht zu
beanstanden.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
25 Jun 2025
## LINKS
[1] /Demos-fuer-queere-Sichtbarkeit/!6092757
[2] /Pride-Monat-/!6090050
[3] /Homo--und-Transphobie-in-Berlin/!5952833
## AUTOREN
Nina Schieben
## TAGS
Schwerpunkt LGBTQIA
Senatsverwaltung für Bildung
Treptow-Köpenick
Verwaltungsgericht
Pride Parade
Queer
Queer
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