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# taz.de -- Strafbarkeit von Holocaustvergleichen: Wir brauchen keine Metaphern…
> Holocaustvergleiche sind fast immer falsch – ein Schild mit dem Satz
> „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ strafbar zu machen, ist es
> auch.
Bild: Eine Geldstrafe wegen der Frage „Haben wir aus dem Holocaust nichts gel…
Holocaustvergleiche sind fast immer politisch falsch und moralisch
empörend. Das gilt insbesondere, wenn das Verhalten Israels zum Holocaust
in Bezug gesetzt wird. Aber solche Vergleiche und Bezüge sind meist
eindeutig Meinungen und Wertungen, keine Tatsachenbehauptungen. Hier geht
es um den Kern der Meinungsfreiheit, die gerade abwegige und schockierende
Auffassungen schützt.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat jetzt eine junge Frau wegen
[1][Holocaustverharmlosung zu einer Geldstrafe verurteilt], weil sie mit
Bezug auf den Gazakrieg ein Schild trug: „Haben wir aus dem Holocaust
nichts gelernt?“ Das Urteil zeigt exemplarisch, warum die Rechtsprechung
zur Holocaustverharmlosung viel zu weit geht.
Es mag Fälle geben, da wird die Verharmlosung des Holocausts zu Recht
bestraft, etwa wenn es um eine Teilleugnung geht („Es wurden viel weniger
als sechs Millionen Juden getötet“). Bei Holocaustvergleichen steht die
Dimension des Holocausts jedoch gerade nicht infrage. Sie werden nur
benutzt, um die Ungeheuerlichkeit anderer (tatsächlicher oder
vermeintlicher) Verbrechen aufzuzeigen, von Corona-Impfungen über die
Massentierhaltung bis zum israelischen Vorgehen in Gaza.
Der Holocaust wird bei solchen Vergleichen zur (meist völlig unpassenden)
politischen Metapher, als Ausdruck einer menschengemachten Hölle. Über die
Angemessenheit solcher sprachlicher Verirrungen kann und sollte politisch
und moralisch gestritten werden. In einem freiheitlichen Staat mit Rede-
und Meinungsfreiheit sollten abwegige Metaphern aber kein Fall für die
Polizei und für Strafgerichte sein.
Das Berliner Urteil geht insbesondere fehl, weil es keine explizite
Gleichsetzung von Gazakrieg und Holocaust betrifft, diese vielmehr nur
unterstellt. Dabei ist laut Bundesverfassungsgericht bei Mehrdeutigkeiten
im Zweifel eine nicht strafbare Bedeutung anzunehmen. Diese liegt hier
nahe.
Wenn man aus dem Holocaust die Lehre zieht, dass die Menschenrechte immer
und überall zu achten sind – auch in Gaza –, kann das nicht strafbar sein.
15 Jun 2025
## LINKS
[1] /Urteil-zu-Gaza-Protest/!6094024
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Nahost-Debatten
deutsche Justiz
Justiz
Gaza-Krieg
Gaza
Holocaust
Gaza
Israel
Palästinenser
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