Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Sammelklage gegen Facebook: 100 Euro für Daten-Kontrollverlust
> Facebook hatte vor einigen Jahren persönliche Daten wie Namen und
> Telefonnummern nicht genug geschützt. Nun startet hierzulande eine
> Sammelklage.
Bild: Datenkontrollverlust dank Facebook könnte jetzt eine Entschädigung einb…
Berlin taz | Nutzer:innen der Online-Plattform Facebook, die von einer
vor vier Jahren bekannt gewordenen [1][Sicherheitslücke betroffen sind],
können sich nun einer Sammelklage anschließen. Das teilte der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit, der die Klage gegen den
Facebook-Mutterkonzern Meta initiiert hat.
Die Täter:innen veröffentlichten damals persönliche Daten, unter anderem
Namen und Telefonnummern, von insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzenden
aus aller Welt im Internet. Ursache war eine Sicherheitslücke, durch die
nicht nur Facebook-Freunde, sondern auch Dritte diese Daten auslesen
konnten. Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 6 Millionen Menschen
betroffen.
Ob man selbst dazu gehört, lässt sich etwa auf der Seite
[2][haveibeenpwned.com] überprüfen. Dort können Nutzer:innen anhand der
eigenen Telefonnummer checken, ob sie von einem Datendiebstahl betroffen
sind. Wenn ja, zeigt der Anbieter das an – und auch, aus welchem Leak die
Daten stammen. Taucht hier das Facebook-Logo auf und der Hinweis auf den
2021 bekannt gewordenen Vorfall, waren die eigenen Daten wohl betroffen.
Der Anbieter weist zwar nur auf den Check mittels E-Mail-Adresse hin, doch
die Telefonnummer funktioniert auch. Die Seite gilt als seriös, auch wenn
der Anbieter in den USA sitzt. Wichtig ist, die Telefonnummer einzugeben,
mit der man rund um die Jahre 2018/2019 bei Facebook angemeldet war.
## 100 Euro für Daten-Kontrollverlust
Dass die Sammelklage nun in der Form möglich und vielversprechend ist, geht
auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) vom vergangenen Jahr zurück.
Der entschied, dass schon bei einem „bloßen Kontrollverlust“ über die
eigenen Daten 100 Euro ein angemessener Schadenersatz sind. Konkrete
Nachteile, etwa, dass die eigenen Daten missbraucht wurden, müssen dafür
nicht nachgewiesen werden.
„Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass
Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden“, sagt
Jutta Gurkmann vom vzbv. Bei 100 Euro soll es dabei nicht unbedingt
bleiben: Seien neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer beispielsweise
auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus
öffentlich geworden, sind nach Ansicht des Verbandes 600 Euro als
Entschädigung angemessen.
Wer sich der Klage anschließen will, lässt sich beim [3][Bundesamt für
Justiz ins Klageregister eintragen]. Gebühren fallen für die Betroffenen
dabei nicht an, auch eine separate anwaltliche Vertretung ist nicht
notwendig.
6 May 2025
## LINKS
[1] /BGH-Urteil-zu-Facebook/
[2] https://haveibeenpwned.com/
[3] https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Verbandsklagereg…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Big Tech
Schwerpunkt Meta
Verbraucherschutz
IT-Sicherheit
Sicherheitslücken
Plattformökonomie
Social-Auswahl
Gemeinschaft
Big Tech
Datenschutz
Datenschutz
Verbraucherschutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Regionale Facebookgruppen: Blumenwiese für Boomer
Regionalgruppen auf Facebook sind digitale Atempausen. Und geprägt von
einer wunderbaren Spießigkeit.
Die Macht der Tech-Konzerne eindämmen: „Wir müssen so gut werden wie die“
Was tun gegen die Macht von Big Tech? Auf der Digitalkonferenz
re:publica zeigen Expert:innen, woran es scheitert – und wie es besser
ginge.
Neues KI-Training von Meta: Ein Tool, sie zu knechten
Meta darf die Daten von Millionen Nutzer*innen zum Training von
KI-Modellen verwenden. Der Profit bleibt beim Unternehmen. Doch man kann
widersprechen.
Regeln für Unternehmen: EU will Datenschutz schwächen
Die EU-Kommission will weniger Datenschutzregeln auch für mittelgroße
Unternehmen. Verbraucherschützer:innen protestieren dagegen.
BGH-Urteil zu Facebook: Entschädigung nach Datenklau – so geht’s
Betroffene eines Datenlecks bei Facebook haben Anspruch auf Schadenersatz.
Wie Nutzer:innen prüfen, ob sie dazugehören und worauf es dann ankommt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.