# taz.de -- Sammelklage gegen Facebook: 100 Euro für Daten-Kontrollverlust | |
> Facebook hatte vor einigen Jahren persönliche Daten wie Namen und | |
> Telefonnummern nicht genug geschützt. Nun startet hierzulande eine | |
> Sammelklage. | |
Bild: Datenkontrollverlust dank Facebook könnte jetzt eine Entschädigung einb… | |
Berlin taz | Nutzer:innen der Online-Plattform Facebook, die von einer | |
vor vier Jahren bekannt gewordenen [1][Sicherheitslücke betroffen sind], | |
können sich nun einer Sammelklage anschließen. Das teilte der | |
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit, der die Klage gegen den | |
Facebook-Mutterkonzern Meta initiiert hat. | |
Die Täter:innen veröffentlichten damals persönliche Daten, unter anderem | |
Namen und Telefonnummern, von insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzenden | |
aus aller Welt im Internet. Ursache war eine Sicherheitslücke, durch die | |
nicht nur Facebook-Freunde, sondern auch Dritte diese Daten auslesen | |
konnten. Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 6 Millionen Menschen | |
betroffen. | |
Ob man selbst dazu gehört, lässt sich etwa auf der Seite | |
[2][haveibeenpwned.com] überprüfen. Dort können Nutzer:innen anhand der | |
eigenen Telefonnummer checken, ob sie von einem Datendiebstahl betroffen | |
sind. Wenn ja, zeigt der Anbieter das an – und auch, aus welchem Leak die | |
Daten stammen. Taucht hier das Facebook-Logo auf und der Hinweis auf den | |
2021 bekannt gewordenen Vorfall, waren die eigenen Daten wohl betroffen. | |
Der Anbieter weist zwar nur auf den Check mittels E-Mail-Adresse hin, doch | |
die Telefonnummer funktioniert auch. Die Seite gilt als seriös, auch wenn | |
der Anbieter in den USA sitzt. Wichtig ist, die Telefonnummer einzugeben, | |
mit der man rund um die Jahre 2018/2019 bei Facebook angemeldet war. | |
## 100 Euro für Daten-Kontrollverlust | |
Dass die Sammelklage nun in der Form möglich und vielversprechend ist, geht | |
auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) vom vergangenen Jahr zurück. | |
Der entschied, dass schon bei einem „bloßen Kontrollverlust“ über die | |
eigenen Daten 100 Euro ein angemessener Schadenersatz sind. Konkrete | |
Nachteile, etwa, dass die eigenen Daten missbraucht wurden, müssen dafür | |
nicht nachgewiesen werden. | |
„Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass | |
Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden“, sagt | |
Jutta Gurkmann vom vzbv. Bei 100 Euro soll es dabei nicht unbedingt | |
bleiben: Seien neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer beispielsweise | |
auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus | |
öffentlich geworden, sind nach Ansicht des Verbandes 600 Euro als | |
Entschädigung angemessen. | |
Wer sich der Klage anschließen will, lässt sich beim [3][Bundesamt für | |
Justiz ins Klageregister eintragen]. Gebühren fallen für die Betroffenen | |
dabei nicht an, auch eine separate anwaltliche Vertretung ist nicht | |
notwendig. | |
6 May 2025 | |
## LINKS | |
[1] /BGH-Urteil-zu-Facebook/ | |
[2] https://haveibeenpwned.com/ | |
[3] https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Verbandsklagereg… | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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