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# taz.de -- Urteil wegen Bestechlichkeit: Polizist verscherbelte Meldedaten
> Ein Hamburger Polizist fotografierte Daten des Einwohnermeldeamtes ab.
> Damit wollte ein Kioskbesitzer Boni bei einer Zigarettenfirma kassieren.
Bild: Daten über vermeintliche Nutzer von E-Zigaretten lassen sich zu Geld mac…
Hamburg taz | Es ist ein überschaubarer Betrag, für den sich ein ehemaliger
Hamburger Polizist [1][der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat:] Gerade
einmal fünf Euro pro Eintrag aus dem Melderegister wurden Olcay Ö.
versprochen, als er sein erstes aufgenommenes Foto weiterleitete. Es
folgten vier weitere Bilder mit Listen von personenbezogenen Daten.
Tatsächlich erhalten habe er dafür jedoch nur einmalig 100 Euro. Am
vergangenen Freitag wurde er vor dem Amtsgericht Hamburg zu einer
Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
Betroffen waren insgesamt 750 Personen, von denen Auszüge aus dem
Einwohnermelderegister weitergeleitet wurden. Auf die Daten hatte der
frühere Polizist zwischen Juli und September 2019 von seinem Arbeitsplatz
im Polizeikommissariat zugegriffen, um die Daten abzufotografieren und
anschließend an einen Freund zu senden.
Dieser leitete die Daten wiederum an einen Kioskbesitzer weiter, der sie
anschließend zu Geld gemacht haben soll: Mit den Meldedaten soll er die
betroffenen Personen bei der E-Zigaretten-Marke Iqos registriert und dafür
Boni erhalten haben. Wie Ö. wurde auch sein Freund am Freitag verurteilt,
zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Gegen den Kioskbesitzer läuft ein
gesondertes Verfahren, das noch nicht abgeschlossen ist.
Vor Gericht gab sich Ö. reumütig. Er wisse, dass er „sein Lebenswerk kaputt
gemacht“ hat. Durch die Taten sei er vom Dienst suspendiert und vor drei
Jahren förmlich aus dem Polizeidienst entlassen worden. Heute sei dem zum
Tatzeitpunkt 24-Jährigen klar, dass er damals „die charakterliche Eignung
für die Polizei“ nicht gehabt hat. Seitdem habe er Schwierigkeiten gehabt,
eine neue Anstellung zu finden. Mittlerweile arbeite er fest in einem
Bistro.
## Angeklagte erhalten Bewährungsstrafe
Dass es am Freitag überhaupt noch zur Gerichtsverhandlung gekommen ist, kam
den Angeklagten beim Strafmaß nicht zugute. Nach Abschluss der Ermittlungen
hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft bereits Strafbefehle über eine
zwölfmonatige und eine achtmonatige Bewährungsstrafe erlassen. Damit
wollten die beiden Angeklagten sich nicht zufrieden geben und legten
Widersprüche ein.
So kam es zur Verhandlung – und der Vorsitzende Richter Maximilian Engel
machte zur Überraschung der Angeklagten direkt deutlich, dass er die
Strafmaße sogar für zu niedrig erachtet. Schließlich handele es sich um
[2][sensible Daten, die „krass gut geschützt“ sein sollen.] Deshalb sei
über Haftstrafen von bis zu 20 Monaten auf Bewährung nachzudenken. Auch der
Staatsanwalt betonte die hohe kriminelle Energie und Dreistigkeit der
Angeklagten.
Weil beide aber Geständnisse ablegten und sie zuvor und seitdem nicht
straffällig geworden waren, blieb das Urteil am Ende unterhalb der 20
Monate. Zugute kam ihnen auch, dass seit der Tat schon bald sechs Jahre
verstrichen sind und dass kein Kontakt zu dem Kioskbesitzer mehr bestehe.
Dennoch ließ es sich der Richter nicht nehmen, den beiden Angeklagten
seinen Unmut über ihre Straftaten deutlich zu machen. Die seien „richtig
krass uncool“ gewesen, gerade für „so einen Bullshit wie die Iqos-Nummer�…
Ö. kündigte nach dem Urteil an, auf eine Berufung verzichten zu wollen.
13 May 2025
## LINKS
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## AUTOREN
Charlina Strelow
## TAGS
Hamburg
Polizei Hamburg
Schwerpunkt Korruption
Bestechlichkeit
E-Zigaretten
Social-Auswahl
Prozess
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Hannover
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