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# taz.de -- AfD-Verbot kann kommen: Da braucht es weder Gutachten noch Verfassu…
> Gastautor Thomas Jung von „AfD Verbot Jetzt“ sieht keine Hindernisse im
> Angehen eines AfD-Verbotsverfahrens.
Bild: Keine zwei, nicht mal drei Meinungen: Fahne mit „FCK AFD“-Aufschrift
Auch im neuen Bundestag setzen Abgeordnete sich für ein Verbot der AfD ein.
Die Debatte hat neue Fahrt aufgenommen. Das ist dringend nötig. Doch darin
taucht immer wieder ein großer Irrtum auf: Es wird angenommen, für einen
Verbotsantrag sei eine Hochstufung der AfD durch das [1][Bundesamt für
Verfassungsschutz] (BfV) zur „erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung“
zwingende Voraussetzung. Das suggerieren Beiträge selbst in denjenigen
Medien [2][wie der taz], der [3][Frankfurter Rundschau] oder Correctiv,
deren Autor*innen sich für ein Verbot aussprechen. Da heißt es etwa,
„die Hochstufung gilt als zentrale Voraussetzung für ein neues
Verbotsverfahren“.
Doch das ist juristisch falsch. Die Kategorien sind nichts anderes als
Verwaltungspraxis. „Gutachten“ hört sich bedeutsam an, aber in der
Rechtsprechung ist davon nie die Rede. Es gibt auch keine gesetzliche
Vorschrift, die eine Einstufung als „Verdachtsfall“, „gesichert
extremistisch“ oder ein Gutachten des Verfassungsschutzes fordert.
Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können nach Paragraf 43 BVerfGG
jederzeit einen Antrag auf ein Verbot stellen. Auch das
Bundesverfassungsgericht benötigt keine Erkenntnisse des
Verfassungsschutzes. Das war bereits beim Verfahren zum Ausschluss der NPD
von der Parteienfinanzierung zu sehen, in dem sich das Gericht allein auf
öffentlich verfügbare Belege wie Wortbeiträge führender Politiker stützte.
Paragraf 3, Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz regelt die Aufgaben der
Behörde sehr genau: Sie soll Informationen zu Bestrebungen gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung sammeln und auswerten. Daneben
soll der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über bestimmte Erkenntnisse
informieren. Das steht tatsächlich noch aus. Um das Verbotsverfahren
einzuleiten, braucht es aber keine Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.
Das fehlende Gutachten ist juristisch nicht nötig. Bundestag, Bundesrat
oder Bundesregierung könnten jederzeit mit öffentlich zugänglichen
Informationen ein Verbotsverfahren einleiten.
27 Apr 2025
## LINKS
[1] https://www.verfassungsschutz.de/DE/home/home_node.html
[2] /AfD-Verbot/!t6043524
[3] https://www.fr.de/politik/afd-verbotsverfahren-fehlendes-gutachten-blockier…
## AUTOREN
Thomas Jung
## TAGS
Gastkommentar
AfD-Verbot
Gutachten
Bundesamt für Verfassungsschutz
GNS
Podcast „Mauerecho“
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Tesla
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