# taz.de -- Altkanzler verklagt die Bundesregierung: Bekommt Gerhard Schröder … | |
> Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Donnerstag in letzter Instanz | |
> über Schröders Büro. Der Alt-Kanzler beruft sich auf Gewohnheitsrecht. | |
Bild: Gerhard Schröder (SPD), Bundeskanzler von 1998 bis 2005, aufgenommen in … | |
Berlin taz | Ex-Kanzler [1][Gerhard Schröder] (SPD) klagt seit 2022 gegen | |
die Streichung seines Büros – bisher ohne Erfolg. An diesem Donnerstag | |
verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wird wohl noch am | |
Nachmittag entscheiden. | |
Im Mai 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestags, dass die | |
[2][Büro-Ausstattung von Schröder „ruhend gestellt“] wird. Er nehme „ke… | |
fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt“ mehr wahr. Bis dahin hatte Schröder | |
vier Mitarbeiter, sieben Räume und Anspruch auf die Nutzung von | |
Dienstfahrzeugen mit Fahrer. | |
Der Beschluss erfolgte nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und der | |
heftigen öffentlichen Kritik an Gerhard Schröders Nähe zum russischen | |
Präsidenten Wladimir Putin. Da der Entzug des Büros jedoch nicht mit | |
Schröders Kreml-Nähe begründet wurde, spielt diese vor Gericht keine Rolle. | |
Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung über die Ausstattung von | |
Ex-Kanzler:innen. Schröder beruft sich in seiner Klage gegen die | |
Bundesrepublik deshalb vor allem auf Gewohnheitsrecht. Seit dem Ausscheiden | |
des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) im Jahr 1963 hätten die | |
Alt-Kanzler:innen stets ein Büro mit Personal erhalten. Außerdem rügte | |
Schröder eine Verletzung seines Rechts auf Gleichbehandlung. | |
## OVG: nur „politischer Brauch“, keine rechtliche Pflicht | |
Das bislang letzte Urteil in dieser Sache [3][fällte im Juni 2024 das | |
Oberverwaltungsgericht] (OVG) Berlin-Brandenburg. Danach gebe es nur einen | |
„politischen Brauch“, aber kein Gewohnheitsrecht, dass Alt-Kanzler:innen | |
mit Räumen und Personal ausgestattet werden. Die Beteiligten seien nicht | |
davon überzeugt gewesen, dass sie dabei einer rechtlichen Pflicht | |
nachkommen. Dies zeigte sich schon daran, dass die Ausstattung sehr | |
unterschiedlich war. Während ein Ex-Kanzler 1974 nur drei Stellen besetzen | |
konnte, hat Ex-Kanzlerin Angela Merkel derzeit neun Mitarbeiter:innen. Die | |
Ausstattung mit Personal und Räumen werde letztlich politisch ausgehandelt, | |
so das OVG. | |
Schröder sei auch nicht rechtswidrig gegenüber anderen Ex-Kanzler:innen | |
diskriminiert worden, entschieden die OVG-Richter:innen. Schröder könne | |
sich nämlich gar nicht auf Gleichbehandlung berufen, weil die Ausstattung | |
der Ex-Kanzler:innen im Interesse des Staates und seiner Repräsentation | |
erfolge und nicht im Interesse der Politiker:innen. | |
Immerhin ließ das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu – wegen | |
grundsätzlicher Bedeutung. In Leipzig dürfte es nun vor allem um die Frage | |
des Gewohnheitsrechts gehen: ob es zumindest einen Anspruch der | |
Ex-Kanzler:innen auf irgendeine Ausstattung mit Personal und Räumen gibt. | |
Die Chancen Schröders stehen aber nicht gut. Nur weil etwas bisher üblich | |
war, entsteht daraus noch keine rechtliche Pflicht. | |
Zuletzt wurde bekannt, dass der inzwischen 80-jährige Schröder [4][wegen | |
eines Burnout-Syndroms ärztlich behandelt] wird. Er umging so die | |
Vernehmung in einem Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags zum Bau | |
der Gas-Pipeline Nord Stream 2. Seine Klage auf ein Büro und Mitarbeiter | |
hat er deshalb aber nicht aufgegeben. | |
9 Apr 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Gerhard-Schroeder/!t5014714 | |
[2] /Altkanzler-ohne-Buero/!5856013 | |
[3] /Kein-Buero-fuer-Gerhard-Schroeder/!6015641 | |
[4] https://www.tagesschau.de/inland/schroeder-klinik-102.html | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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