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# taz.de -- Urteil zum Solidaritätszuschlag: Steuern hoch für Reiche, aber ru…
> Irgendwann wird der „Soli“ auslaufen. Höchste Zeit, die Weichen zu
> stellen für die Zeit danach: Die Steuerlast für Unternehmen muss gesenkt
> werden.
Bild: Klage gegen Solidaritätszuschlag scheitert in Karlsruhe, 26.3.2025
Das deutsche Steuersystem ist ungerecht. Die Abgaben auf große Vermögen,
Millionen-Erbschaften, auf die Weitergabe von Unternehmen an die
Nachkommen, Immobilienbesitz und sehr hohe Arbeitseinkommen liegen zu
niedrig. Deshalb ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Soli zu begrüßen: Die Richterinnen und Richter verkündeten, [1][dass der
Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt].
In der Praxis wirkt der Soli teilweise als zusätzliche Reichensteuer. Denn
der Zuschlag von 5,5 Prozent wird erhoben auf hohe Verdienste,
Kapitalerträge und Firmengewinne. In voller Höhe entrichten ihn
beispielsweise Singles, die im vergangenen Jahr über 106.000 Euro zu
versteuerndes Arbeitseinkommen erzielten. Wobei die verteilungspolitische
Wirkung nicht der eigentliche Gegenstand der Gerichtsentscheidung war. In
dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Solidaritätszuschlag noch
rechtmäßig ist, da die Begründung – die Finanzierung der deutschen Einheit
– schon lange zurückzuliegen scheint.
Allerdings muss der Soli auch von Unternehmen und nicht nur von den
Eigentümern dieser Unternehmen gezahlt werden. Er wird unter anderem auf
die Körperschaftssteuer erhoben, die die Profite vieler Firmen betrifft,
die im internationalen Wettbewerb stehen. Dabei ist es so: Vergleichbare
Steuern wurden beispielsweise in den USA, Großbritannien und Frankreich in
den vergangenen Jahren gesenkt, in Deutschland aber nicht. Das kann einen
Nachteil für hiesige Firmen bedeuten, weil sie höhere Kosten zu verkraften
haben als ihre ausländischen Konkurrenten. Das Ziel, aus der gegenwärtigen
wirtschaftlichen Stagnation herauszukommen, spricht ebenfalls dafür, den
Unternehmen bei der Gewinnsteuer entgegenzukommen.
So könnten die neue Bundestagsmehrheit und die Regierungskoalition die
Gerichtsentscheidung als Ausgangspunkt und Ansporn für eine Steuerreform
verstehen. Dabei ginge es darum, den Solidaritätszuschlag so umzubauen und
in den Einkommensteuertarif zu integrieren, dass der höhere Beitrag reicher
Privatleute beibehalten, die Belastung der Unternehmen jedoch reduziert
würde. Zum zweiten Punkt hat das politisch linksliberal positionierte
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgeschlagen, den
Zuschlag nicht mehr auf die Körperschaftssteuer zu erheben und auch Gewinne
von Personengesellschaften davon freizustellen, wenn sie in den Firmen
bleiben und nicht an die Besitzenden ausgeschüttet werden.
Die Frage ist nun, ob Union und SPD die Kraft dazu haben. Die Vorversion
des Koalitionsvertrages, [2][das Sondierungspapier], enthält solche
Vorschläge. CDU und CSU wollen die Firmensteuer senken, die
Sozialdemokraten plädieren für höhere Abgaben für Wohlhabende. Allerdings
haben sich die Parteien darüber noch nicht geeinigt. Sie sollten es tun –
auch um die Einnahmen für die Zukunft zu sichern, die der Soli jetzt
bringt. Denn ewig wird das Bundesverfassungsgericht den Zuschlag nicht
verteidigen.
29 Mar 2025
## LINKS
[1] /Solidaritaetszuschlag-ist-rechtens/!6074947
[2] /Schiene-Strasse-Schule/!6074315
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Solidaritätszuschlag
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