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# taz.de -- Klage gegen Solidaritätszuschlag: Der Soli bleibt
> Die Abgabe darf auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung bleiben, urteilt
> das Bundesverfassungsgericht. Die Union fordert nun Steuersenkungen.
Bild: Die Richter in Karlsruhe haben entschieden
Karlsruhe (dpa) | – [1][Im Streit über die vollständige Abschaffung des
Solidaritätszuschlags sind sechs FDP-Politiker in Karlsruhe gescheitert.]
Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die
umstrittene Abgabe zurück. Der Bund verzeichne weiterhin einen durch die
Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf, so das Gericht. (Az.
2 BvR 1505/20)
Eine solche Ergänzungsabgabe dürfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben
werden, betonte der Senat. Den Gesetzgeber treffe eine
„Beobachtungsobliegenheit“. Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig
werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.
Hätten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den Soli entschieden,
hätte das für den Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Denn für
dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75
Milliarden Euro fest verplant – die dann womöglich hätten wegfallen müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hätte außerdem entscheiden können, dass der
Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre
zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.
## Finanzbedarf durch deutsche Einheit?
Die FDP-Beschwerdeführer hatten argumentiert, der mit den Kosten für die
Wiedervereinigung begründete Zuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts II
Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Im Solidarpakt hatte der Bund den
ostdeutschen Bundesländern besondere Transferleistungen zugewiesen. Zudem
kritisierten die FDP-Politiker, dass durch den Soli Bezieher
unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt würden. Auch dies wies das
Gericht zurück. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege
nicht vor.
Seit 2021 müssen nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger
den Solidaritätszuschlag zahlen, für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde
er damals abgeschafft. Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge
zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen sowie etwa 600.000
Kapitalgesellschaften den Soli. Er wird als Zuschlag auf die Einkommens-
und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent
der jeweiligen Steuer.
Der Bund hatte den Solidaritätszuschlag in der mündlichen Verhandlung im
November verteidigt und argumentiert, durch die Folgen der
Wiedervereinigung ergebe sich noch heute ein erhöhter Finanzbedarf. Die
Verteidiger des Soli hinterfragten zudem, ob eine Ergänzungsabgabe
überhaupt zwangsläufig nur der Deckung einer bestimmten, ursprünglich
definierten Finanzlast dienen darf.
## Union will Steuern senken
Die Union hält nun nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Solidaritätszuschlag Steuerentlastungen dringend für nötig. „Wir
akzeptieren das Urteil. Gleichwohl bräuchten wir jetzt dringend steuerliche
Entlastungen für die Unternehmen und für die arbeitende Mitte, damit der
Standort Deutschland im internationalen Vergleich wieder wettbewerbsfähig
wird und wir auf einen Wachstumskurs zurückkehren“, sagte
Haushaltspolitiker Mathias Middelberg (CDU) der Deutschen Presse-Agentur
(dpa).
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der dpa, der Korrekturbedarf
bei der Einkommens- und Körperschaftsteuer sei nach dem Urteil unverändert
groß und dringlich. „Jetzt ist die Bundespolitik gefordert, die notwendige
steuerliche Entlastung auf den Weg zu bringen.“
Die Union hatte im Wahlkampf eine Abschaffung des restlichen
Solidaritätszuschlags gefordert, der aktuell noch von Besserverdienern und
vielen Unternehmen gezahlt wird. [2][Zugleich wäre das aber eine große
Herausforderung für eine schwarz-rote Bundesregierung gewesen] – denn in
den Koalitionsverhandlungen tun sich die Unterhändler beim Sparen gerade
ohnehin schwer.
26 Mar 2025
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