# taz.de -- Rassismus-Vorwurf gegen Pastor: Antiziganismus in der Kirche? | |
> Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt Ermittlungen gegen einen Pastor | |
> ein. Ihm war vorgeworfen worden, sich rassistisch gegen Sinti und Roma | |
> geäußert zu haben. | |
Bild: Der Sinti-Verein ist entsetzt: Demonstration gegen die Wiedereinsetzung d… | |
Hamburg taz | An diesem Fall ist nichts einfach. Die Staatsanwaltschaft | |
Hamburg hat Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen den | |
Pastor einer evangelischen Kirche in Hamburg-Osdorf eingestellt – | |
jedenfalls vorläufig, doch eine Beschwerde könnte den Fall wieder öffnen. | |
[1][Dem Pastor war vorgeworfen worden, sich in mehreren Fällen rassistisch | |
gegenüber Sinti und Roma geäußert zu haben]. Teils sollen Äußerungen direkt | |
gegenüber Mitgliedern des Sinti-Vereins Hamburg gefallen sein, der | |
Räumlichkeiten der Kirche nutzt. | |
Zwischenzeitlich war er deswegen vom Dienst suspendiert, [2][durfte aber | |
seit Anfang des Jahres wieder arbeiten]. Dagegen hatte der Sinti-Verein | |
Hamburg Anfang Februar vor der Kirchentür demonstriert. | |
Konkret war dem Pastor vorgeworfen worden, in einem Gespräch [3][das | |
rassistische Z-Wort] verwendet zu haben und die Kultur von Roma und Sinti | |
als rückständig beschrieben zu haben. Der Pastor bestreitet den Vorwurf des | |
Rassismus. | |
## Pastor spricht von Verleumdung | |
Zudem bestreitet er, den Großteil dessen, das ihm vorgeworfen wird, | |
überhaupt gesagt zu haben. In vielen Punkten steht Aussage gegen Aussage. | |
Dem Hamburger Abendblatt gegenüber sprach der Pastor von einer Verleumdung | |
eines engen Personenkreises gegen ihn. | |
Christian Rosenberg, der Vorsitzende des Sinti-Vereins, klingt fassungslos, | |
wenn er über den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft spricht. „Ich | |
bin vom deutschen Rechtsstaat schwer enttäuscht“, sagt er der taz. Er wirft | |
der Staatsanwaltschaft vor, nicht ausreichend ermittelt und wichtige | |
Zeugenaussagen nicht berücksichtigt zu haben. | |
Auch für viele Mitglieder des Vereins sei die Entscheidung der | |
Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar, sagt Rosenberg. „Wenn so etwas in | |
dieser Gesellschaft nicht bestraft wird, geht ein Licht aus in | |
Deutschland“, sagt er. Sein Anwalt habe gegen die Einstellung Beschwerde | |
eingereicht. | |
Warum die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen eingestellt hat, ist | |
gar nicht so einfach zu verstehen. Der Fall sei ganz schön komplex, sagt | |
eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg der taz. Zu den Ermittlungen | |
war es gekommen, weil sowohl der Sinti-Verein als auch die Nordkirche | |
Strafanzeige gegen den Pastor erstattet hatten. | |
## Vorwürfe teilweise verjährt | |
Dabei ging es um die Vorwürfe der Beleidigung und der [4][Volksverhetzung] | |
bei mehreren verschiedenen Vorfällen, die sich zwischen Sommer 2018 und | |
Sommer 2022 ereignet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft habe sich in | |
einigen der Fälle für eine Einstellung entschieden, weil mögliche | |
Straftaten mittlerweile verjährt sind. | |
Bei Beleidigung ist das nach drei, bei Volksverhetzung nach fünf Jahren der | |
Fall. „Dann prüfen wir häufig gar nicht mehr die Tat an sich“, sagt die | |
Sprecherin. Einige weitere Vorwürfe seien aus Mangel an Beweisen | |
eingestellt worden. | |
In einem Fall hat die Staatsanwaltschaft entschieden, dass der | |
Straftatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben ist. Dabei ging es darum, | |
dass der Pastor von der Kultur der Sinti und Roma als „Steinzeitkultur“ | |
(was er bestreitet) und eines „mittelalterlichen Dorfes“ (was er nicht | |
bestreitet, aber der Kontext ist strittig) gesprochen haben soll. | |
Laut Christian Rosenberg gebe es für diese Aussagen Zeugen. Für die | |
Staatsanwaltschaft spielt das aber keine Rolle, weil sie eben ohnehin keine | |
strafbare Volksverhetzung erkennen konnte. | |
Guillermo Ruiz von der [5][Melde- und Informationsstelle Antiziganismus] | |
überrascht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht. Ruiz | |
fühlt sich an eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München erinnert, | |
die das [6][NPD-Plakat mit der Aufschrift „Kein Geld für Oma, aber für | |
Sinti und Roma“] 2019 nicht als strafbare Volksverhetzung einstufte. | |
„Es gibt keinen einheitlichen Begriff von Rassismus oder Antiziganismus. | |
Viele Richter:innen und Staatsanwält:innen stufen oft Straftaten | |
nicht als rassistisch oder antiziganistisch ein, obwohl diese es sind“, | |
sagt er. Die Meldestelle vermute daher, dass die Dunkelziffer | |
antiziganistischer Straftaten hoch ist. | |
Im Fall des beschuldigten Pastors aus Hamburg-Osdorf ist die | |
Ermittlungsbehörde nach der Beschwerde des Sinti-Vereins verpflichtet zu | |
prüfen, ob sie die Ermittlungen doch noch einmal aufnimmt. Andernfalls wird | |
die Generalstaatsanwaltschaft über die Beschwerde entscheiden. | |
19 Mar 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Rassismus-in-der-evangelischen-Kirche/!5933402 | |
[2] /Rassismus-in-der-evangelischen-Kirche/!6067511 | |
[3] /Bericht-zu-Antiziganismus/!6034224 | |
[4] /Nazi-Parolen-zu-Lamour-toujours/!6029807 | |
[5] https://www.antiziganismus-melden.de/ | |
[6] /Protest-gegen-NPD-Plakate/!5059210 | |
## AUTOREN | |
Amira Klute | |
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