| # taz.de -- Rassismus-Vorwurf gegen Pastor: Antiziganismus in der Kirche? | |
| > Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt Ermittlungen gegen einen Pastor | |
| > ein. Ihm war vorgeworfen worden, sich rassistisch gegen Sinti und Roma | |
| > geäußert zu haben. | |
| Bild: Der Sinti-Verein ist entsetzt: Demonstration gegen die Wiedereinsetzung d… | |
| Hamburg taz | An diesem Fall ist nichts einfach. Die Staatsanwaltschaft | |
| Hamburg hat Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen den | |
| Pastor einer evangelischen Kirche in Hamburg-Osdorf eingestellt – | |
| jedenfalls vorläufig, doch eine Beschwerde könnte den Fall wieder öffnen. | |
| [1][Dem Pastor war vorgeworfen worden, sich in mehreren Fällen rassistisch | |
| gegenüber Sinti und Roma geäußert zu haben]. Teils sollen Äußerungen direkt | |
| gegenüber Mitgliedern des Sinti-Vereins Hamburg gefallen sein, der | |
| Räumlichkeiten der Kirche nutzt. | |
| Zwischenzeitlich war er deswegen vom Dienst suspendiert, [2][durfte aber | |
| seit Anfang des Jahres wieder arbeiten]. Dagegen hatte der Sinti-Verein | |
| Hamburg Anfang Februar vor der Kirchentür demonstriert. | |
| Konkret war dem Pastor vorgeworfen worden, in einem Gespräch [3][das | |
| rassistische Z-Wort] verwendet zu haben und die Kultur von Roma und Sinti | |
| als rückständig beschrieben zu haben. Der Pastor bestreitet den Vorwurf des | |
| Rassismus. | |
| ## Pastor spricht von Verleumdung | |
| Zudem bestreitet er, den Großteil dessen, das ihm vorgeworfen wird, | |
| überhaupt gesagt zu haben. In vielen Punkten steht Aussage gegen Aussage. | |
| Dem Hamburger Abendblatt gegenüber sprach der Pastor von einer Verleumdung | |
| eines engen Personenkreises gegen ihn. | |
| Christian Rosenberg, der Vorsitzende des Sinti-Vereins, klingt fassungslos, | |
| wenn er über den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft spricht. „Ich | |
| bin vom deutschen Rechtsstaat schwer enttäuscht“, sagt er der taz. Er wirft | |
| der Staatsanwaltschaft vor, nicht ausreichend ermittelt und wichtige | |
| Zeugenaussagen nicht berücksichtigt zu haben. | |
| Auch für viele Mitglieder des Vereins sei die Entscheidung der | |
| Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar, sagt Rosenberg. „Wenn so etwas in | |
| dieser Gesellschaft nicht bestraft wird, geht ein Licht aus in | |
| Deutschland“, sagt er. Sein Anwalt habe gegen die Einstellung Beschwerde | |
| eingereicht. | |
| Warum die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen eingestellt hat, ist | |
| gar nicht so einfach zu verstehen. Der Fall sei ganz schön komplex, sagt | |
| eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg der taz. Zu den Ermittlungen | |
| war es gekommen, weil sowohl der Sinti-Verein als auch die Nordkirche | |
| Strafanzeige gegen den Pastor erstattet hatten. | |
| ## Vorwürfe teilweise verjährt | |
| Dabei ging es um die Vorwürfe der Beleidigung und der [4][Volksverhetzung] | |
| bei mehreren verschiedenen Vorfällen, die sich zwischen Sommer 2018 und | |
| Sommer 2022 ereignet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft habe sich in | |
| einigen der Fälle für eine Einstellung entschieden, weil mögliche | |
| Straftaten mittlerweile verjährt sind. | |
| Bei Beleidigung ist das nach drei, bei Volksverhetzung nach fünf Jahren der | |
| Fall. „Dann prüfen wir häufig gar nicht mehr die Tat an sich“, sagt die | |
| Sprecherin. Einige weitere Vorwürfe seien aus Mangel an Beweisen | |
| eingestellt worden. | |
| In einem Fall hat die Staatsanwaltschaft entschieden, dass der | |
| Straftatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben ist. Dabei ging es darum, | |
| dass der Pastor von der Kultur der Sinti und Roma als „Steinzeitkultur“ | |
| (was er bestreitet) und eines „mittelalterlichen Dorfes“ (was er nicht | |
| bestreitet, aber der Kontext ist strittig) gesprochen haben soll. | |
| Laut Christian Rosenberg gebe es für diese Aussagen Zeugen. Für die | |
| Staatsanwaltschaft spielt das aber keine Rolle, weil sie eben ohnehin keine | |
| strafbare Volksverhetzung erkennen konnte. | |
| Guillermo Ruiz von der [5][Melde- und Informationsstelle Antiziganismus] | |
| überrascht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht. Ruiz | |
| fühlt sich an eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München erinnert, | |
| die das [6][NPD-Plakat mit der Aufschrift „Kein Geld für Oma, aber für | |
| Sinti und Roma“] 2019 nicht als strafbare Volksverhetzung einstufte. | |
| „Es gibt keinen einheitlichen Begriff von Rassismus oder Antiziganismus. | |
| Viele Richter:innen und Staatsanwält:innen stufen oft Straftaten | |
| nicht als rassistisch oder antiziganistisch ein, obwohl diese es sind“, | |
| sagt er. Die Meldestelle vermute daher, dass die Dunkelziffer | |
| antiziganistischer Straftaten hoch ist. | |
| Im Fall des beschuldigten Pastors aus Hamburg-Osdorf ist die | |
| Ermittlungsbehörde nach der Beschwerde des Sinti-Vereins verpflichtet zu | |
| prüfen, ob sie die Ermittlungen doch noch einmal aufnimmt. Andernfalls wird | |
| die Generalstaatsanwaltschaft über die Beschwerde entscheiden. | |
| 19 Mar 2025 | |
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| [5] https://www.antiziganismus-melden.de/ | |
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| ## AUTOREN | |
| Amira Klute | |
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