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# taz.de -- Neue Regeln im Wahlrecht: 5 Dinge, die man für diese Wahl wissen m…
> Bei der Bundestagswahl am Sonntag gilt erstmals das neue Wahlrecht. Was
> sich genau ändert. Und was daran kritisiert wird.
Bild: Mehr Platz im Plenum: Mit der Wahlrechtsreform wird der Bundestag auf 630…
Das Wahlrecht ist im Jahr 2023 reformiert worden. Für die Abstimmung diesen
Sonntag gelten neue Regeln. Doch was sich genau ändert, ist längst nicht
allen klar. Das Wichtigste in Kürze:
1. Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform?
Der Bundestag wird auf dauerhaft 630 Mandate verkleinert. Nach der Wahl
2021 sind 736 Abgeordnete in den Bundestag eingezogen, der so zum größten
demokratischen Parlament der Welt wurde. Es gab 34 sogenannte Überhang- und
104 Ausgleichsmandate. Überhangmandate gab es, wenn eine Partei mehr
Direktkandidaten entsenden konnte, als ihr gemäß dem Anteil an Zweitstimmen
zustanden. Für die Sitzverteilung im Bundestag ist aber das
Zweitstimmenverhältnis maßgeblich. Die Überhangmandate mussten also
ausgeglichen werden. Das gibt es nun nicht mehr. Das Zweitstimmenergebnis
wird nach den Stimmverhältnissen auf 630 Sitze umgelegt.
2. Was bedeutet das für die Wahlkreise?
Mit der Erststimme wird weiterhin für die Wahlkreiskandidat:innen in
299 Wahlkreisen abgestimmt. In den Bundestag ziehen aber nur so viele
erfolgreiche Direktkandidat:innen ein, wie es das
Zweitstimmenergebnis der Partei zulässt. Beispiel: Eine Partei gewinnt in
einem Bundesland 50 Wahlkreise. Nach dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr
aber nur 48 Mandate zu und so gehen die 2 Direktkandidat:innen mit
den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus. Das könnte in einigen
wenigen Fällen bei der anstehenden Wahl durchaus vorkommen.
3. Warum wird die Regelung kritisiert?
[1][Insbesondere der Union gefällt diese Regelung nicht]. Die CSU etwa
entscheidet traditionell fast alle bayerischen Wahlkreise für sich und hat
etliche Überhangmandate zugesprochen bekommen. Nun könnten einzelne
Direktkandidat:innen den Einzug in den Bundestag verpassen. Das liegt
an der sogenannten Zweitstimmendeckung. Politikwissenschaftler Robert
Vehrkamp, der als Sachverständiger an der Wahlrechtsreform beteiligt war,
kritisiert, dass sich Mythen rund um das neue Wahlrecht verbreitet hätten.
Eine Darstellung, dass Wahlkreissieger:innen ihr Mandat nicht bekommen
würden, sei falsch. Die Definition, wer als „Wahlkreissieger“ gelte, sei
nun eine andere. „Ich vergleiche die neue Zweitstimmendeckung gerne mit der
Abseitsregel im Fußball: Da zählt ein Tor auch nur, wenn der Torschütze
nicht im Abseits stand. Die relative Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis
alleine reicht nicht mehr. Um zum Wahlkreissieger gekürt zu werden, braucht
es zusätzlich die Zweitstimmendeckung“, sagt Vehrkamp. Bürger:innen
müssten sich an die neue Definition erst gewöhnen, da das alte Wahlrecht
noch eingeübt sei.
## 4. Und was ist mit der Grundmandatsklausel?
Ursprünglich sah die Reform der Ampel auch die Abschaffung der
[2][Grundmandatsklausel] vor. Die besagt, dass Parteien mit dem vollen
Stimmenanteil in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei
Direktmandate gewinnen – auch wenn sie weniger als 5 Prozent der Stimmen
erhalten, so wie das bei der Linkspartei 2021 der Fall war. Die
Erststimmenkönige von der CSU, die 2021 im Bundesergebnis auf einen
Stimmenanteil von 5,2 Prozent gekommen war, sahen ihre Präsenz im Bund in
Gefahr. Das Bundesverfassungsgericht kippte diesen Teil der
Wahlrechtsreform im Juni 2024. Die Grundmandatsklausel gilt also auch
diesmal.
5. War ’s das jetzt mit Wahlrechtsreformen?
Das steht nicht fest. CDU und CSU schreiben in ihrem Wahlprogramm, das
Wahlrecht erneut ändern zu wollen. Es könnte sein, dass bei der nächsten
Wahl wieder neue Regeln gelten. Es ist aber unklar, welcher Stellenwert dem
Thema Wahlrechtsreform in etwaigen Koalitionsverhandlungen zukommen wird.
21 Feb 2025
## LINKS
[1] /Podcast-Bundestalk/!6027582
[2] https://www.instagram.com/p/DFnWaLtIHTP/?img_index=1
## AUTOREN
David Honold
## TAGS
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
Wahlrecht
Direktmandat
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
Hubert Aiwanger
Bundesverfassungsgericht
Bundestag
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